Grundsteuer A (Wiki, Definition): Grundsteuer berechnen für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Die Grundsteuer A trifft jeden, der land- oder forstwirtschaftliche Flächen besitzt — vom 2-Hektar-Wiesenstück geerbter Familienflur bis zum Vollerwerbsbetrieb mit 200 Hektar Acker. Seit der Grundsteuerreform gilt ein neues Bewertungsverfahren, das den Einheitswert ablöst und auf Ertragsfähigkeit statt Verkehrswert abstellt. Wer hier die Mechanik nicht versteht, zahlt entweder zu viel oder bekommt im schlimmsten Fall Nachforderungen vom Finanzamt. Dieser Beitrag zeigt Berechnung, Hebesätze, Reformfolgen und die typischen Stolperfallen — mit konkreten Zahlen, Paragrafen und zwei vollständigen Rechenbeispielen.
Grundsteuer A: Was sie ist und wer sie zahlt
Die Grundsteuer A (das „A“ steht für „agrarisch“) ist eine kommunale Realsteuer auf den Grundbesitz von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Sie ist im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt und wird vom Eigentümer geschuldet — auch wenn die Fläche verpachtet ist. Anders als die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke des Privatvermögens basiert sie auf einem eigenen Bewertungsverfahren mit eigenen Hebesätzen.
Grundsteuer A: Abgrenzung zur Grundsteuer B
Entscheidend ist die Nutzungsart, nicht der Eigentümer. Ein Banker, der ein Stück Acker geerbt hat und an einen Landwirt verpachtet, zahlt Grundsteuer A. Ein Landwirt, der auf seinem Hofgrundstück privat wohnt, zahlt für das Wohngebäude Grundsteuer B — der Wirtschaftsteil bleibt bei A. Bei Misch-Anwesen ergeht oft ein Bescheid mit zwei Wirtschaftseinheiten: die Wohnung als Grundvermögen (B), Stall, Scheune, Acker als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (A).
| Merkmal | Grundsteuer A | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Anwendung | Land- und Forstwirtschaft | Bebaute/unbebaute Grundstücke |
| Steuermesszahl (Bundesmodell) | 0,55 ‰ | 0,31 ‰ (Wohnen) / 0,34 ‰ |
| Durchschnittlicher Hebesatz | ca. 350 % | ca. 554 % |
| Bewertungsbasis (Bundesmodell) | Reinertragsverfahren | Bodenrichtwert + Ertragswert |
| Bewertungsstichtag | 01.01.2022 (Hauptfeststellung) | 01.01.2022 (Hauptfeststellung) |
| Hauptveranlagungszeitraum | 7 Jahre (bis 31.12.2028) | 7 Jahre (bis 31.12.2028) |
| Bescheid-Empfänger | Eigentümer (auch bei Verpachtung) | Eigentümer |
| Umlegbarkeit auf Mieter/Pächter | Vertraglich frei vereinbar | § 2 Nr. 1 BetrKV (Wohnung) |
Grundsteuer A: Wer ist konkret steuerpflichtig?
- Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen
- Forstbesitzer ab dem ersten Hektar Wald
- Erben von Acker-, Wiesen- oder Waldflächen
- Inhaber von Weinbau-, Gartenbau- und Hopfenbetrieben
- Teichwirte, Imker mit Standflächen, Wanderschäfer mit Hutung
- Verpächter — Pächter zahlt nicht direkt ans Finanzamt
- Jagdgenossenschaften für Eigenjagdbezirke
- Erbbauberechtigte bei landwirtschaftlich genutzten Erbbaurechten
Grundsteuer A berechnen: Die Formel ab 2025
Die Berechnung folgt seit der Reform demselben Dreischritt wie bei Grundsteuer B, nur mit anderen Werten. Maßgeblich sind Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde. Der Einheitswert nach Wertverhältnissen von 1964 bzw. 1935 (Ost) ist Geschichte — das Bundesverfassungsgericht hatte ihn mit Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14) als verfassungswidrig gekippt.
Grundsteuer A berechnen: Schritt-für-Schritt-Formel
Die Formel lautet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Jahres-Grundsteuer A. Die Steuermesszahl liegt bundeseinheitlich bei 0,55 Promille (0,055 %). Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt im typisierten Reinertragsverfahren nach §§ 232 ff. BewG — ausgehend von Flächengröße, Nutzungsart, Ertragsmesszahl (EMZ) und regionalen Faktoren. Wer die laufende Belastung sauber in eine Kapitalanlage-Kalkulation einbauen will, sollte die drei Werte einzeln dokumentieren.
| Rechenschritt | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| 1. Grundsteuerwert | z. B. 18.000 EUR | Feststellungsbescheid Finanzamt |
| 2. × Steuermesszahl | 0,55 ‰ = 0,00055 | § 237 BewG / § 14 GrStG |
| = Grundsteuermessbetrag | 9,90 EUR | Messbescheid Finanzamt |
| 3. × Hebesatz Gemeinde | z. B. 350 % | Gemeindesatzung (§ 25 GrStG) |
| = Jahresgrundsteuer A | 34,65 EUR | Grundsteuerbescheid Gemeinde |
Grundsteuer A: Bedeutung der Ertragsmesszahl (EMZ)
Die EMZ ist das Herz der Bewertung. Sie ergibt sich aus der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz und liegt zwischen 0 (Ödland) und über 100 (Schwarzerde Magdeburger Börde). Multipliziert mit der Fläche in Ar ergibt sich die Acker- oder Grünlandzahl, die direkt in den Reinertragsansatz nach Anlage 27 BewG einfließt. Wer eine veraltete oder falsche EMZ im Bescheid stehen hat, zahlt dauerhaft zu viel — eine Neuauflage der Bodenschätzung ist beim Finanzamt antragbar.
Grundsteuer A berechnen: Konkretes Rechenbeispiel Bundesmodell
Ein Landwirt in Niedersachsen besitzt 12 Hektar Ackerland (Bodenklasse mittel, EMZ 55), 3 Hektar Grünland und 1,5 Hektar Wirtschaftsgebäude-Grundfläche. Die typisierten Reinerträge nach Anlage 27 BewG ergeben für Acker rund 295 EUR/ha, für Grünland 90 EUR/ha kapitalisiert mit Faktor 18,6 (entspricht 5,5 % Zinsfuß).
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Acker 12 ha × 295 EUR × 18,6 | Reinertragswert | 65.844 EUR |
| Grünland 3 ha × 90 EUR × 18,6 | Reinertragswert | 5.022 EUR |
| Hofstelle (Zuschlag pauschal) | Wirtschaftsgebäude | 4.500 EUR |
| Grundsteuerwert gesamt | Summe, abgerundet | 75.300 EUR |
| × 0,55 ‰ | Messbetrag | 41,42 EUR |
| × Hebesatz 380 % | Jahresgrundsteuer A | 157,40 EUR |
Zweites Rechenbeispiel: Forstbetrieb mit Tierhaltung in Bayern
Ein bayerischer Mischbetrieb umfasst 25 ha Wirtschaftswald (Fichte/Buche), 8 ha Grünland mit Mutterkuhhaltung (45 Vieheinheiten = 5,6 VE/ha, also unter Grenze) und eine Hofstelle mit Stallungen. Reinertrag Wald nach Anlage 27 BewG ca. 24 EUR/ha, Grünland 90 EUR/ha. Der Tierhaltungszuschlag entfällt, weil 5,6 VE/ha unter dem typischen Schwellenwert liegen.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Wald 25 ha × 24 EUR × 18,6 | Reinertragswert Forst | 11.160 EUR |
| Grünland 8 ha × 90 EUR × 18,6 | Reinertragswert Grünland | 13.392 EUR |
| Hofstelle/Stall | Pauschalzuschlag | 6.000 EUR |
| Grundsteuerwert gesamt | abgerundet | 30.500 EUR |
| × 0,55 ‰ | Messbetrag | 16,78 EUR |
| × Hebesatz 320 % (Bayern Land) | Jahresgrundsteuer A | 53,69 EUR |
Praxis-Tipp: Wer Agrarflächen kauft, sollte die Grundsteuer A bei der monatlichen Belastung nicht vergessen — sie ist zwar absolut niedrig, aber sie fließt mit den Kaufnebenkosten und der laufenden Bewirtschaftung in den Cashflow ein. Auf 50 ha summieren sich auch 25 EUR/ha schnell auf 1.250 EUR jährlich.
Grundsteuer A: Hebesätze der Bundesländer und Gemeinden
Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest (§ 25 GrStG) — und genau hier liegt die größte Spanne. Während eine bayerische Streugemeinde noch 280 % aufruft, langen einzelne nordrhein-westfälische Kommunen mit über 600 % zu. Im Schnitt liegt die Grundsteuer A deutlich unter der Grundsteuer B, weil Kommunen die Landwirtschaft historisch geringer belasten.
Grundsteuer A: Übersicht durchschnittlicher Hebesätze
| Bundesland | Ø Hebesatz Grundsteuer A | Spanne typisch | Ø Hebesatz Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bayern | 340 % | 280–450 % | 395 % |
| Baden-Württemberg | 360 % | 300–500 % | 410 % |
| Niedersachsen | 375 % | 320–460 % | 460 % |
| Nordrhein-Westfalen | 295 % | 240–620 % | 590 % |
| Hessen | 365 % | 300–520 % | 500 % |
| Rheinland-Pfalz | 340 % | 290–470 % | 440 % |
| Sachsen | 325 % | 270–430 % | 495 % |
| Sachsen-Anhalt | 305 % | 250–410 % | 425 % |
| Thüringen | 310 % | 260–420 % | 440 % |
| Brandenburg | 300 % | 250–390 % | 415 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 310 % | 250–400 % | 415 % |
| Schleswig-Holstein | 340 % | 290–460 % | 440 % |
| Saarland | 325 % | 270–420 % | 475 % |
Grundsteuer A: Aufkommensneutralität — was sie bedeutet (und nicht)
Die Politik hat die Reform als „aufkommensneutral“ verkauft. Das gilt aber nur für die Gemeinde insgesamt — nicht für den einzelnen Eigentümer. Konkret: Wer eine ertragsstarke Fläche in einer Region mit zuvor niedrigem Einheitswert hat, zahlt jetzt oft mehr. Wer schlechte Böden oder Wald in einer „überbewerteten“ Altregion hatte, zahlt weniger. Für Hofstellen ändert sich besonders viel, weil die Wohnflächen jetzt zur Grundsteuer B wandern.
Grundsteuer A: Hebesatzanhebung als kommunale Reaktion
Viele Kommunen haben die Hebesätze A zur Reform deutlich angehoben — teils um 50 bis 100 Prozentpunkte —, weil das Aufkommen aus der Landwirtschaft im Zuge der Reform sonst gesunken wäre. Wer einen Bescheid mit überraschend hohem Betrag erhält, sollte prüfen, ob die Gemeinde die „transparenten Hebesätze“ nach den Empfehlungen der Finanzministerkonferenz veröffentlicht hat — das schafft Vergleichbarkeit zur alten Belastung.
Grundsteuer A: Bundesmodell vs. Ländermodelle
Sieben Bundesländer wenden das Bundesmodell für Grundsteuer A an. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben über die Öffnungsklausel eigene Wege bei der Grundsteuer B beschritten — bei der Grundsteuer A folgen aber alle Länder dem Bundesmodell mit dem typisierten Ertragswertverfahren. Das vereinfacht die Sache für Landwirte mit Flächen in mehreren Bundesländern erheblich.
Grundsteuer A: Bewertung im typisierten Ertragswertverfahren
- Flächenangabe in Hektar, getrennt nach Nutzung
- Ertragsmesszahl (EMZ) aus Bodenschätzung
- Pauschale Reinertragsansätze nach Anlage 27 BewG
- Kapitalisierungsfaktor 18,6 (entspricht 5,5 %)
- Zuschlag für Tierhaltung über Vieheinheitengrenze
- Zuschlag für Hofstelle und Wirtschaftsgebäude
- Zuschlag für verstärkten Spargel-, Hopfen-, Weinbau
Grundsteuer A: Welche Daten das Finanzamt aus der Erklärung 2022 nutzt
Wer die Grundsteuererklärung zum Stichtag 01.01.2022 abgegeben hat, erhält den Feststellungsbescheid mit Grundsteuerwert und Messbescheid. Diese Werte gelten für den Hauptfeststellungszeitraum bis 31.12.2028 — also für die Grundsteuer der Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028. Erst zum 01.01.2029 ist die nächste Hauptfeststellung geplant. Eine zwischenzeitliche Wertfortschreibung erfolgt nur, wenn der Wert sich um mehr als 15.000 EUR oder ein Viertel ändert (§ 222 BewG).
Grundsteuer A: Vieheinheitengrenze nach § 13 BewG
Bis zu einer bestimmten Vieheinheitengrenze gilt die Tierhaltung als landwirtschaftlich (Grundsteuer A). Die Grenze richtet sich nach der bewirtschafteten Fläche — bei den ersten 20 ha sind 10 VE/ha zulässig, danach abgestuft 7, 6, 3 VE/ha. Wird die Grenze überschritten, wird der überzählige Tierbestand als gewerbliche Tierhaltung qualifiziert und unterliegt der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer.
Grundsteuer A: Sonderfälle und typische Fallstricke
In der Praxis erleben Kanzleien immer wieder dieselben Konflikte. Wer hier nicht aufpasst, zahlt jahrelang falsch — und Korrektionen sind nach Bestandskraft des Bescheids fast unmöglich.
Grundsteuer A bei Verpachtung: Wer trägt sie wirtschaftlich?
Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde ist immer der Eigentümer. Im Pachtvertrag kann aber vereinbart werden, dass der Pächter die Grundsteuer A wirtschaftlich übernimmt — bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen ist das marktüblich. Ohne Klausel zahlt der Verpächter aus eigener Tasche. Bei Pachtsätzen von 250–600 EUR/ha jährlich macht das einen spürbaren Unterschied bei Netto-Pachteinnahmen — relevant für die Mietrendite bei Agrarinvestments und für den Kaufpreisfaktor.
Grundsteuer A bei Hofstellen mit Wohnhaus
Seit 2025 wandert das Wohnhaus des Landwirts aus der Grundsteuer A heraus und wird wie ein normales Einfamilienhaus mit Grundsteuer B belegt. Das ist für viele Höfe ein Nachteil, weil der Hebesatz B in derselben Gemeinde oft 150–250 Prozentpunkte höher liegt. Wer eine Hofstelle erbt oder kauft, sollte beide Steuern getrennt prüfen — der Eigennutz-Rechner hilft bei der Gesamtbetrachtung.
Grundsteuer A bei Verkauf: Spekulationssteuer und Stichtage
Die Grundsteuer A zahlt sich bei Immobilieninvestitionen auch über die Spekulationssteuer aus — wer Agrarflächen länger als zehn Jahre hält, ist befreit. Die Grundsteuer selbst fließt zwar nicht direkt in die Spekulationssteuer ein, aber der gesamte Investmentvolumen-Kontext sollte bei Kaufentscheidungen berücksichtigt werden.

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