Gewerk (Wiki, Definition): Handwerkliche & bautechnische Arbeiten
Gewerk – Handwerkliche und bautechnische Arbeiten im Bauwesen nennt man Gewerk. Ein Gewerk im Allgemeinen sind im Bauwesen die Arbeiten, die zu einem in sich geschlossenen Bauleistungsbereich gehören. Zum Beispiel handwerkliche Arbeiten wie Mauerarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Klempnerarbeiten. Die öffentlichen Auftraggeber sind im Regelfall zur gewerkeweise Vergabe verpflichtet. Ein Gewerk bzw. die Bauleistung gehört immer einer bestimmten Phase des Hausbaus an. Dem Tiefbau, Rohbau oder dem Innenausbau.
Weitere Beispiele von Gewerken:
- Zimmerer- und Holzbauarbeiten
- Baumeisterarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Fliesenleger
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Elektroinstallationsarbeiten
Lesen Sie hier noch die Definitionen zu Handwerker, Baufirma und Neubau.
Gewerk im Überblick
Gewerk einfach erklärt:
- Bauleistung
- Handwerkliche und bautechnische Arbeiten im Bauwesen
- Mauerarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Klempnerarbeiten
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Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:Gewerk: Definition und Bedeutung beim Hausbau
Ein Gewerk bezeichnet einen abgrenzbaren Leistungsbereich eines Handwerkers oder Fachunternehmens beim Bau oder bei der Renovierung eines Gebäudes. Der Begriff stammt aus dem deutschen Handwerksrecht und meint ursprünglich eine Handwerkszunft – im modernen Baurecht bezeichnet er eine in sich abgeschlossene Teilleistung.
Die Bedeutung des Begriffs im Bauvertrag: Jedes Gewerk wird separat ausgeschrieben, separat beauftragt und separat abgerechnet. Erst die Gesamtheit aller Gewerke ergibt ein vollständiges, bezugsfertiges Gebäude. Bauherren, die ohne Generalunternehmer bauen, müssen die einzelnen Gewerke selbst koordinieren – was erheblichen Aufwand bedeutet, aber auch Kosten sparen kann.
Die wichtigsten Gewerke beim Hausbau: Übersicht
Beim Neubau eines Einfamilienhauses sind in der Regel 15 bis 20 verschiedene Gewerke beteiligt. Die folgende Tabelle zeigt die klassischen Gewerke mit ihrer Funktion im Bauprozess:
| Gewerk | Beschreibung / Leistungsumfang |
|---|---|
| Erdarbeiten / Aushub | Geländemodellierung, Baugrubenaushub, Drainage, Keller-Untergrund |
| Rohbau / Maurerarbeiten | Fundament, tragende Wände, Geschossdecken, Treppenhaus, Kellermauerwerk |
| Zimmerei / Holzbau | Dachstuhl, Holzrahmenbau, Holzdecken, Carport-Konstruktion |
| Dachdeckerarbeiten | Eindeckung (Ziegel, Schiefer, Metall), Dachdämmung, Gauben, Velux-Fenster |
| Klempnerarbeiten | Dachentwässerung, Regenrinnen, Fallrohre, Blecharbeiten an Fassade und Dach |
| Fassadenarbeiten | Außenputz, Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS), Klinker, Fassadenfarbe |
| Elektroinstallation | Leerrohre, Leitungen, Verteilerkasten, Steckdosen, Schalter, Beleuchtung, Photovoltaik-Anschluss |
| Sanitärinstallation | Trinkwasser- und Abwasserleitungen, Bad-Ausbau, Küche-Anschlüsse |
| Heizungsinstallation | Heizkessel, Fußbodenheizung, Heizkörper, Lüftungsanlage, Solaranlage, Wärmepumpe |
| Trockenbau | Gipskartonwände (Leichtbauwände), abgehängte Decken, Vorsatzschalen, Brandschutzverkleidung |
| Fliesenlegerarbeiten | Wand- und Bodenfliesen im Bad, Küche, Eingangsbereich |
| Estrich | Bodenaufbau auf Rohdecke, schwimmender Estrich über Dämmung und Fußbodenheizung |
| Maler- und Tapezierarbeiten | Innenanstrich Wände und Decken, Tapete, Fassadenfarbe (Außen) |
| Schreiner / Tischler | Innentüren, Treppen, Einbauküche, Einbauschränke, Fensterrahmen (teils) |
| Außenanlagen | Gartenbau, Pflasterarbeiten, Einfahrt, Terrasse, Einzäunung, Bepflanzung |
Wichtig: Die Reihenfolge der Gewerke ist nicht beliebig. Rohbau und Zimmerei müssen vor Dachdeckung abgeschlossen sein. Elektro und Sanitär werden „roh“ (Leerrohre und Leitungen) vor dem Estrich verlegt, der Innenausbau folgt danach. Falsche Reihenfolge kostet Zeit und Geld.
Gewerk-Koordination: Wer macht das?
Die Koordination der einzelnen Gewerke ist eine der größten Herausforderungen beim Hausbau. Es gibt drei grundlegende Modelle:
Einzelvergabe (ohne Generalunternehmer): Der Bauherr beauftragt jeden Handwerker direkt. Vorteil: günstigere Preise, weil keine GU-Marge aufgeschlagen wird. Nachteil: Der Bauherr übernimmt selbst die Schnittstellenverantwortung – wenn ein Gewerk Verzug hat, geraten alle nachfolgenden Gewerke in Verzug. Zeitaufwand: 5–10 Stunden pro Woche während der Bauphase.
Generalunternehmer (GU): Ein Unternehmen übernimmt alle Gewerke aus einer Hand und haftet gegenüber dem Bauherrn für das Gesamtergebnis. Vorteil: ein einziger Ansprechpartner, klare Gesamthaftung, weniger Koordinationsaufwand. Nachteil: 10–20 % teurer als Einzelvergabe, da der GU seine Koordinationsleistung bepreist.
Architekt als Bauleiter (HOAI Leistungsphase 8): Der Architekt übernimmt die Bauleitung gemäß §34 HOAI. Er koordiniert die Gewerke, überwacht Ausführungsqualität und Termine, prüft Rechnungen und nimmt Leistungen ab. Kosten: ca. 3–5 % der Bausumme für die Bauleitung allein. Empfehlenswert für komplexe Projekte oder unerfahrene Bauherren.
Gewährleistung pro Gewerk: Was gilt?
Nach §634a BGB gilt für Bauwerke eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab förmlicher Abnahme. Diese Frist gilt für jedes einzelne Gewerk separat – nicht pauschal für das gesamte Gebäude.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Mangel durch das Zusammenwirken mehrerer Gewerke entsteht. Beispiel: Feuchtigkeit dringt durch das Dach ein (Dachdecker) und beschädigt den Innenputz (Verputzer). In diesem Fall können sich beide Gewerke wechselseitig die Verantwortung zuschieben. Empfehlung: Mängel schriftlich und mit Fotos dokumentieren, bei Uneinigkeit einen Sachverständigen beauftragen.
| Situation | Rechtslage |
|---|---|
| Mangel am einzelnen Gewerk | §634a BGB: 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme |
| Mangel durch Zusammenwirken mehrerer Gewerke | Haftungsfrage zwischen den Gewerken → Sachverständiger empfohlen |
| Arglistig verschwiegener Mangel | §195 BGB: 3 Jahre ab Kenntnis (statt 5 Jahre) |
| Mangel an beweglichen Sachen (z. B. Einbauküche) | §438 BGB: nur 2 Jahre Gewährleistung |
Gewerk-Abnahme: Was ist zu prüfen?
Die Abnahme eines Gewerks ist ein rechtlich bedeutsamer Akt nach §640 BGB. Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen und die Beweislast kehrt sich um: Der Auftraggeber muss Mängel beweisen, nicht der Auftragnehmer.
Was bei jeder Gewerk-Abnahme zu prüfen ist:
- Ausführung entspricht dem Leistungsverzeichnis (LV) – Punkt für Punkt prüfen
- Verwendete Materialien stimmen mit Ausschreibung überein
- Sichtbare Mängel sofort im Abnahmeprotokoll rügen
- Unfertige Leistungen als Vorbehalte notieren
- Abnahmeprotokoll von beiden Parteien unterschreiben lassen
- Fotos aller abgenommenen Bereiche machen
Achtung: Wird ein Mangel bei der Abnahme erkannt, aber nicht gerügt, kann er später nicht mehr als arglistig verschwiegen geltend gemacht werden. Nehmen Sie sich Zeit für die Abnahme – besonders bei Rohbau, Elektro und Sanitär, die später durch andere Gewerke verdeckt werden.
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FAQ: Gewerk
Was ist der Unterschied zwischen einem Gewerk und einem Handwerker?
Ein Handwerker ist eine Person oder ein Unternehmen, das Bauleistungen erbringt. Ein Gewerk ist der konkrete, abgegrenzte Leistungsbereich, den dieser Handwerker ausführt. Ein Elektrikerbetrieb (Handwerker) führt das Gewerk Elektroinstallation (Leistungsbereich) aus. Ein Handwerksbetrieb kann auch mehrere Gewerke übernehmen, zum Beispiel Sanitär und Heizung oft aus einer Hand (SHK-Betrieb).
Wie viele Gewerke hat ein Einfamilienhaus-Neubau?
Beim Neubau eines Einfamilienhauses sind in der Regel 15 bis 25 verschiedene Gewerke beteiligt – von Erdarbeiten über Rohbau und Haustechnik bis zu Außenanlagen. Schlüsselfertige Angebote von Generalunternehmern oder Fertighausherstellern bündeln all diese Gewerke in einem Paket.
Kann ich als Bauherr einzelne Gewerke in Eigenleistung erbringen?
Ja, sogenannte Muskelarbeit oder Eigenleistung ist bei vielen Gewerken möglich – zum Beispiel Malerarbeiten, einfache Außenanlagen oder Bodenbelagsarbeiten. Nicht erlaubt als Eigenleistung sind aus rechtlichen Gründen: Elektroinstallation (Sicherheitsrisiko, Abnahme durch Elektriker Pflicht), Gasinstallation und in vielen Bundesländern auch Dachdeckerarbeiten an bestimmten Gebäudeklassen.

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