Elternhaus (Wiki, Definition): Haus in dem man aufgewachsen ist

Elternhaus – Unter Elternhaus versteht man das Haus, in dem man als Kind zusammen mit den Eltern aufgewachsen ist. Nach dem Tod der Eltern werden die Immobilien in der Regel an die Kinder vererbt. Die Immobilie bleibt steuerfrei, wenn die Immobilie für die Eigennutzung bewohnt wird.

Erfahren Sie mehr über MehrfamilienhausKinder und Immobilien vererben.

Elternhaus Definition im Überblick

Elternhaus wird wie folg definiert:

  • Haus, in dem man als Kind aufwuchs
  • kann nach Erbe steuerfrei bewohnt werden

Beispiele für Elternhaus

Elternhäuser können unterschiedliche Hausarten oder Wohnungsarten sein.

Einfamilienhaus:

Weißes Einfamilienhaus mit Vorgarten.

Mehrfamilienhaus:

Mehrfamilienhaus in der Stadt.

Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus:

Wohnkomplex mit mehreren Einheiten.

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