Einbruch (Wiki, Definition): Unerlaubtes Eindringen

Einbruch – Das rechtswidrige Eintreten in einen privaten Bereich, durch Überwinden einer Abgrenzung wie z.B. Tür, Fenster oder Tore beispielsweise in eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück. Das Ziel eines Einbruches ist in der Regel, dass entwenden von Gegenständen oder das Gelangen an wichtigen Informationen. In vielen Fällen hebeln Einbrecher Türen oder Fenstern auf oder schlagen Scheiben ein, um an den inneren Türgriff zu gelangen.

Lesen Sie hier auch mehr zu Einbruchschutz, Hausvermietung und Versicherung 

Einbruch Erklärung

Das sind die wichtigsten Merkmale eines Einbruchs:

  • Unerlaubtes Eindringen in abgegrenzten Bereich
  • Entwendung von Gegenständen oder Informationen

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