Bestellerprinzip Definition: Maklerkosten liegen bei Besteller
Bestellerprinzip – Das Bestellerprinzip besagt, dass bei der Einberufung eines Immobilienmaklers derjenige für die Kosten aufkommt, der den Makler bestellt hat. Heißt die Maklerkosten liegen nicht immer auf dem Wohnungssuchenden, sondern können auch auf den Vermieter fallen. Das Bestellerprinzip gilt für alle auf dem Mietmarkt gehandelten Wohnungen und Häuser. Gewerbliche Vermietung ist ausgenommen. Weitere Ausnahmen gelten für möblierte Wohnungen, Ferienwohnungen oder anderen Wohnraum, der nur zu vorübergehenden Zwecken angemietet wird.
Weitere Definitionen zu Makler, Maklervermittlungsportal und Gewerbeimmobilie findest du hier.
Bestellerprinzip im Überblick
Hier in Kürze, was das Bestellerprinzip bedeutet:
- Kosten für Makler fallen auf den, der Makler bestellt hat
- Gilt für alle Wohnungen und Häuser
- Gilt nicht bei gewerblicher Vermietung
- Gilt nicht bei Vermietung über Zeit