Bausparvertrag beleihen: Gründe, Möglichkeiten und Beleihungsgrenze – Bauspar Ratgeber

Bausparvertrag beleihen – Ein Bausparvertrag wird in der Regel als langfristige kapitalbildende Anlage genutzt, um den Kauf oder Bau eines Eigenheims zu finanzieren. Das angesparte Kapital vor Ablauf der Laufzeit zu nutzen ist oft mit hohen Kosten verbunden. Eine Beleihung des Bausparvertrags kann bezüglich dieser Kosten Abhilfe schaffen. Lernen Sie jetzt, was Sie über die Beleihung eines Bausparvertrags wissen müssen. Falls Sie Interesse an einem Bausparvertrag haben, können Sie die aktuellen Konditionen von den verschiedenen Bausparanbietern vorab in unserem Bauspar-Vergleich vergleichen.

Bausparvertrag beleihen – Geht das?

Ein Bausparvertrag ist eine Form der Spar- und Finanzierungsvereinbarung, die oft in Deutschland genutzt wird. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen einem Sparer und einer Bausparkasse, der es dem Sparer ermöglicht, in Zukunft ein Darlehen für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie zu erhalten. Eine Möglichkeit, einen Bausparvertrag zu nutzen, ist die Beleihung des Vertrags. Das bedeutet, dass der Sparer einen Kredit auf Basis des Bausparvertrags aufnimmt, um damit eine andere Investition oder einen Kauf zu finanzieren. Beim Beleihen eines Bausparvertrags wird der Vertrag als Sicherheit für den Kredit verwendet.

Bausparvertrag beleihen im Überblick:

  • Bausparvertrag als langfristige Spar- und Finanzierungsanlage
  • Beleihung durch Kredit auf Basis des Bausparvertrags
  • Bausparvertrag als Sicherheit für den Kredit

Ob und in welchem Umfang ein Bausparvertrag beleihen kann, hängt von den individuellen Bedingungen des Vertrags ab. In der Regel können Bausparverträge beleihen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie beispielsweise ein bestimmtes Mindestsparguthaben oder eine bestimmte Laufzeit des Vertrags.

Gründe für eine Beleihung des Bausparvertrags

Es gibt verschiedene Gründe, warum es sinnvoll sein kann, einen Bausparvertrag zu beleihen. Wenn Sie größere Anschaffungen tätigen möchten, wie zum Beispiel ein neues Auto oder Möbel für die Wohnung, kann die Beleihung des Bausparvertrags eine günstige Finanzierungsoption sein. Da der Bausparvertrag als Sicherheit dient, sind die Zinssätze für Beleihungskredite in der Regel niedriger als bei anderen Kreditarten.

Einige mögliche Gründe sind:

  1. Finanzierung von größeren Anschaffungen
  2. Überbrückung eines finanziellen Engpasses
  3. Anlage in eine andere Immobilie
  4. Tilgung anderer Schulden

Wenn Sie einen Bausparvertrag mit staatlicher Förderung besitzen, kann das Beleihen des Vertrags eine Möglichkeit sein, um die Förderungen zu behalten. Wenn Sie das Bausparguthaben liquidieren, können die staatlichen Förderungen entfallen. Eine Beleihung kann eine Kündigung des Bausparvertrags vermeiden und damit die Förderungen erhalten.

Bei einer Beleihung bleiben staatliche Förderungen bestehen. Bei einer Kündigung entfallen sie.

Lernen Sie jetzt die verschiedenen Möglichkeiten kennen, wie Sie Ihren Bausparvertrag beleihen können.

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Möglichkeiten einen Bausparvertrag zu beleihen

Im Grunde genommen gibt es zwei Möglichkeiten einen Bausparvertrag zu beleihen:

  1. als Sicherheit für einen Kredit
  2. bei der eigenen Bausparkasse

Die Details der beiden Möglichkeiten lernen Sie jetzt.

Bausparvertrag als Sicherheit für einen Kredit

Es ist leicht, in eine finanzielle Notlage zu geraten, gerade bei der derzeitigen Inflation. Ein Bausparvertrag kann als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden. Wenn Sie bereits einen gut gefüllten Bausparvertrag besitzen, können Sie ihn als Sicherheit bei Ihrer Bank hinterlegen, um einen besseren Kredit zu erhalten.

Wenn Sie einen Bausparvertrag als Sicherheit beleihen, wird das Guthaben auf dem Konto verpfändet. Die Bank gewährt Ihnen dann einen Kredit, der durch das Bausparguthaben abgesichert ist. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten hat die Bank das Recht, das Guthaben auf dem Bausparkonto einzufordern.

Bausparvertrag als Kreditsicherheit:

  • Bausparvertrag wird bei der Bank als Sicherheit hinterlegt
  • Bank kann Bausparvertrag pfänden, wenn Kredit nicht getilgt wird

Bausparvertrag bei der eigenen Bausparkasse beleihen

Sie haben auch die Möglichkeit, das angesparte Bausparguthaben direkt bei Ihrer Bausparkasse zu beleihen. Wenn Sie einen Bausparvertrag beleihen, erhalten Sie in der Regel einen Kredit in Höhe des Bausparguthabens von Ihrer Bausparkasse. Allerdings müssen Sie beachten, dass die direkte Beleihung eines Bausparvertrags über die Bausparkasse an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden ist. Sie können den gewährten Kredit also nicht frei verwenden, sondern nur für handwerkliche Tätigkeiten, Immobilienfinanzierungen oder andere Leistungen im Haus nutzen.

Beleihung bei der Bausparkasse:

  • Kredit in Höhe des Bausparguthabens
  • an wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden

Beleihungsgrenze: Höhe der Beleihung

Die Höhe, in der Sie einen Bausparvertrag beleihen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem aktuellen Guthabenstand des Bausparvertrags und den Bedingungen des Bausparvertrags und der Bank. In der Regel können Sie einen Bausparvertrag bis zu einer Höhe von 80-90% des Guthabens beleihen.

Beleihungsgrenze: 80% – 90% des Bausparguthabens.

Die genaue Höhe des Kredits hängt auch davon ab, wofür Sie das Geld verwenden möchten und welche Sicherheiten Sie bieten können. Wenn Sie beispielsweise den Bausparvertrag als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung verwenden möchten, kann die Bank möglicherweise eine höhere Beleihungsgrenze akzeptieren.

Bausparvertrag beleihen: Wie hoch ist die Beleihungsgrenze?

Die Beleihungsgrenze bestimmt, wie viel Prozent des angesparten Guthabens (Bausparguthaben) als Sicherheit anerkannt wird. Sie variiert je nach Bausparkasse:

Bausparkasse Beleihungsgrenze (Guthaben) Beleihungsgrenze (Bausparsumme)
Schwäbisch Hall 100 % Bis 80 % des Immobilienwertes
LBS 100 % Bis 80 % des Beleihungswertes
Wüstenrot 100 % Bis 80 % des Verkehrswertes
BHW 100 % Bis 80 % (einzutragen Abt. III)
Debeka 100 % (Guthaben) Bis 80 % des Beleihungswertes

Wichtig: Das Guthaben wird i.d.R. zu 100 % angerechnet — der Bausparvertrag gilt als sichere Anlage. Die Gesamtfinanzierung darf dabei aber nicht über 80 % des Beleihungswertes der Immobilie hinausgehen (§ 7 BauSparkG). Sind Sie schon über 80 %, kann der Bausparvertrag trotzdem als Zusatzsicherheit dienen.

Vorfinanzierung vs. Zwischenfinanzierung: Der Unterschied

Viele verwechseln diese beiden Finanzierungsformen — sie sind jedoch grundlegend verschieden:

Merkmal Vorfinanzierung Zwischenfinanzierung
Zweck Kaufen bevor Bausparvertrag zuteilungsreif Überbrückung bis Bausparvertrag ausgezahlt
Tilgung Keine Tilgung während Laufzeit (endfällig) Tilgung durch Bausparsumme bei Zuteilung
Zinssatz Variabel oder fest (i.d.R. höher) Kurzlaufzeit, oft etwas günstiger
Laufzeit Bis zu 15 Jahre (bis Zuteilung) Typisch 1–5 Jahre
Geeignet für Sofortkauf ohne Zuteilung Bereits zuteilungsreifer Bauspar

Bausparvertrag beleihen: Zinssätze 2026 im Vergleich

Finanzierungsart Zinssatz 2026 (ca.) Besonderheit
Normales Annuitätendarlehen 3,4–4,2 % p.a. 10–15 Jahre Zinsbindung
Bauspar-Vorfinanzierung 3,8–5,0 % p.a. Endfällig, kein Tilgungsanteil
Bauspar-Zwischenfinanzierung 3,5–4,5 % p.a. Kurzläufer 1–3 Jahre
Bauspardarlehen (nach Zuteilung) 1,5–2,5 % p.a. Garantiert bei Vertragsabschluss!
Bauspar als Zusatzsicherheit (Kombidarlehen) 3,3–4,0 % p.a. Vorteil: geringere Grundbuchkosten

Der entscheidende Vorteil: Der Bauspardarlehens-Zinssatz wird beim Vertragsabschluss festgeschrieben — oft noch zu Zeiten niedriger Zinsen (z.B. 1,5–2,5 %). Wer 2016–2021 einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, profitiert heute erheblich gegenüber dem Markt.

Rechenbeispiel: Bausparvertrag als Eigenkapitalersatz

Ausgangssituation

  • Kaufpreis: 350.000 EUR
  • Eigenkapital (bar): 50.000 EUR
  • Bausparvertrag: Guthaben 30.000 EUR, Bausparsumme 80.000 EUR
  • Finanzierungsbedarf: 270.000 EUR
Ohne Bausparvertrag Mit Bausparvertrag (Kombination)
Bankdarlehen: 270.000 EUR à 4,0 % Bankdarlehen: 240.000 EUR à 4,0 %
Monatliche Rate: ca. 1.890 EUR Bankrate: ca. 1.680 EUR + Bauspardarlehen 30.000 EUR à 2,0 % = 138 EUR
Gesamtzinsen 15 Jahre: ca. 108.000 EUR Gesamtzinsen 15 Jahre: ca. 91.000 EUR
Ersparnis durch Bausparvertrag: ca. 17.000 EUR

So beantragen Sie die Beleihung: Schritt für Schritt

  1. Bausparkasse kontaktieren — Fragen Sie explizit nach Vorfinanzierung, Zwischenfinanzierung oder Kombidarlehen. Lassen Sie alle drei Varianten berechnen.
  2. Unterlagen einreichen — Einkommensnachweise (3 Monate Gehaltsstrei­fen), Selbstauskunft, aktueller Grundbuchauszug, Kaufvertragsentwurf oder Exposé.
  3. Finanzierungsbestätigung einholen — Lassen Sie sich eine Finanzierungsbestätigung ausstellen, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen.
  4. Notartermin koordinieren — Kaufvertrag und Grundschuldbestellung erfolgen beim Notar. Die Bausparkasse trägt die Grundschuld in Abteilung III ein.
  5. Zuteilung abwarten (falls Vorfinanzierung) — Sie zahlen zunächst nur Zinsen auf das Vorfinanzierungsdarlehen + Bausparsparbeiträge. Mit der Zuteilung löst das Bauspardarlehen ab.

Wann lohnt sich die Beleihung — und wann nicht?

Lohnt sich:

  • Alter Bausparvertrag mit niedrigem Darlehenszins (z.B. 1,5 % aus 2015) — bei heutigem Zinsniveau bares Gold
  • Eigenkapitallücke schließen — wenn 10–20 % EK fehlen und Bausparvertrag diese Lücke füllt
  • Beleihungsauslauf unter 80 % halten — spart Risikoaufschlag bei der Bank (i.d.R. 0,2–0,5 % p.a.)
  • Staatliche Förderung bereits eingeflossen — Wohnungsbauprämie, Riester, VL bleiben im Vertrag

Lohnt sich nicht:

  • Neuer Bausparvertrag über 3 % Darlehenszins — meist schlechter als Direktdarlehen
  • Guthaben noch sehr gering — wenn der Zinsvorteil die Mehrkosten (Bereitstellungszinsen, Vorfinanzierungszinsen) nicht aufwiegt
  • Kündigungsgebühren hoch — prüfen Sie, ob die Kündigung des alten Vertrages billiger wäre

Häufige Fragen zum Bausparvertrag beleihen

Kann ich einen Bausparvertrag beleihen, der noch nicht zuteilungsreif ist?

Ja. Die meisten Bausparkassen bieten eine Vorfinanzierung an: Sie erhalten sofort ein Darlehen in Höhe der Bausparsumme — der Bausparvertrag dient als Sicherheit. Während der Vorfinanzierungsphase zahlen Sie nur Zinsen (keine Tilgung), sparen gleichzeitig weiter in den Bausparvertrag. Mit der Zuteilung löst das Bauspardarlehen das Vorfinanzierungsdarlehen ab.

Wie hoch ist die Mindest-Ansparquote für eine Beleihung?

Die meisten Bausparkassen verlangen eine Mindestansparquote von 40–50 % der Bausparsumme, bevor der Vertrag zuteilungsreif wird. Für die reine Verpfändung des Guthabens (ohne Darlehen) gibt es oft keine Mindestquote — bereits 5.000–10.000 EUR Guthaben können als Zusatzsicherheit eingesetzt werden.

Was passiert mit staatlichen Prämien (Wohnungsbauprämie, Riester)?

Die Wohnungsbauprämie bleibt erhalten, wenn das Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke (Kauf, Bau, Modernisierung) genutzt wird — was beim Immobilienkauf der Regelfall ist. Die Prämien bleiben im Vertrag und werden bei der Auszahlung berücksichtigt. Bei Riester-Bausparverträgen gelten besondere Regeln: Die geförderten Beträge müssen wohnwirtschaftlich verwendet werden (§ 92a EStG „Wohnriester“).

Kann ich einen fremden Bausparvertrag (z.B. von Eltern) als Sicherheit nutzen?

Ja, das ist möglich — aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragsinhaber. Eltern können ihren Bausparvertrag als Sicherheit für den Immobilienkauf des Kindes verpfänden. Dies ist eine Form der Schenkung (Nutzung des Guthabens/Zinses) und sollte steuerlich geprüft werden. Eine Grundschuldbestellung durch den Elternteil als Grundstückseigentümer ist nicht nötig — die Verpfändung des Guthabens reicht.

Bausparvertrag kündigen oder beleihen — was ist besser?

Das hängt vom Zinssatz ab: Liegt der vertraglich garantierte Bauspardarlehens-Zinssatz unter 3 %, ist die Beibehaltung fast immer besser als Kündigung. Bei Kündigung erhalten Sie das Guthaben + Zinsen, verlieren aber den günstigen Darlehenszins dauerhaft. Liegt der Zinssatz über 3,5 %, rechnet sich oft das direkte Annuitätendarlehen besser — insbesondere wenn die Bausparkasse hohe Vorfinanzierungszinsen verlangt.

Tipp: Unsere kostenlose Immobilien-Kalkulation berücksichtigt den Bausparvertrag als Eigenkapitalbaustein — inkl. Vergleich mit und ohne Bausparkombination.

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Beleihungsgrenze beim Bausparvertrag

Die Beleihungsgrenze beim Bausparvertrag liegt in der Regel bei bis zu 80 % des angesparten Guthabens. Das bedeutet: Wer 25.000 Euro angespart hat, kann ein Darlehen von bis zu 20.000 Euro aufnehmen, während die restlichen 5.000 Euro als Sicherheit im Vertrag verbleiben. Die genaue Grenze legt die jeweilige Bausparkasse in ihren Allgemeinen Bedingungen fest. Manche Institute begrenzen die Beleihung auf 70 %, andere gehen bis zu 90 % – es lohnt sich, die Bedingungen vor Vertragsschluss sorgfältig zu prüfen.

Bausparguthaben Max. Beleihung (80 %) Restschuld bleibt
10.000 € 8.000 € 2.000 € unberührt
25.000 € 20.000 € 5.000 € unberührt
50.000 € 40.000 € 10.000 € unberührt
100.000 € 80.000 € 20.000 € unberührt

Wichtig: Das verbleibende Guthaben wird während der Beleihungsphase weiter verzinst. Die Bausparsumme bleibt erhalten, und der Vertrag läuft parallel weiter – ein erheblicher Vorteil gegenüber einer Kündigung.

Kosten und Zinsen beim Bauspardarlehen

Die Zinsen für ein Bausparvertrag-Darlehen sind in aller Regel deutlich günstiger als klassische Konsumkredite. Da das angesparte Guthaben als Sicherheit dient, trägt die Bausparkasse ein geringes Ausfallrisiko – das gibt sie an den Kreditnehmer weiter. Typischerweise liegen die Zinsen zwischen 1,5 und 2,5 % p.a., während ein Ratenkredit der Hausbank schnell 4 bis 8 % kostet und ein Dispokredit sogar 10 bis 14 % p.a. verschlingt.

Kreditform Zinssatz typisch Laufzeit Zweck
Bausparvertrag-Beleihung 1,5–2,5 % p.a. frei wählbar Immobilie / Umbau
Klassischer Ratenkredit 4–8 % p.a. 12–84 Monate variabel
Dispokredit 10–14 % p.a. unbegrenzt Notfall

Hinzu kommen bei der Beleihung keine oder nur geringe Bearbeitungsgebühren, da die Bausparkasse den Vertrag bereits kennt und keine aufwändige Bonitätsprüfung vornehmen muss. Trotzdem sollten Sie eventuelle Kontoführungsgebühren und Sondertilgungsrechte im Kleingedruckten prüfen.

Voraussetzungen für die Beleihung

Nicht jeder Bausparvertrag lässt sich jederzeit beleihen. Die meisten Bausparkassen knüpfen die Beleihung an konkrete Bedingungen, die im Vorfeld erfüllt sein müssen:

  • Mindestansparsumme: In der Regel müssen mindestens 40 bis 50 % der vereinbarten Bausparsumme angespart sein, bevor eine Beleihung möglich wird.
  • Mindestlaufzeit: Der Vertrag muss in den meisten Fällen seit mindestens 18 Monaten bestehen. Frisch abgeschlossene Verträge können nicht sofort beliehen werden.
  • Bonität des Bausparers: Auch wenn der Bausparvertrag als Sicherheit dient, führen viele Bausparkassen eine Schufa-Abfrage durch. Eine negative Schufa kann die Beleihung erschweren oder ausschließen.
  • Wohnwirtschaftlicher Verwendungszweck: Gemäß § 1 Bausparkassengesetz (BauSparkG) muss das Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden – also für Kauf, Bau, Modernisierung oder Renovierung einer Immobilie. Konsumausgaben wie Urlaub oder ein Auto sind in der Regel nicht förderfähig.

Bausparvertrag beleihen vs. kündigen – der direkte Vergleich

Wer kurzfristig Liquidität benötigt, steht oft vor der Frage: Bausparvertrag beleihen oder kündigen? Die Antwort hängt von der persönlichen Situation ab – aber in den meisten Fällen ist die Beleihung die deutlich sinnvollere Option.

Kriterium Beleihen Kündigen
Guthaben erhalten? Ja, bleibt bestehen Nein, wird ausgezahlt
Zinsen weiter? Ja (meist niedrig) Nein
Steuervorteil? Bleibt erhalten Geht verloren
Wohnungsbauprämie? Nicht betroffen Zurückzahlen wenn < 7 Jahre
Wann sinnvoll? Kurzfristiger Bedarf Langfristig kein Immobilienwunsch

Wer seinen Bausparvertrag kündigt, verliert nicht nur das angesparte Guthaben als Sicherheit, sondern muss unter Umständen erhaltene staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen – sofern der Vertrag noch keine 7 Jahre bestand und keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wird. Die Beleihung lässt den Vertrag unangetastet und schont damit alle Vorteile.

Vorausdarlehen als Alternative zur Beleihung

Ist der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif – also wurde die Mindestansparsumme noch nicht erreicht –, kann ein Vorausdarlehen eine sinnvolle Brückenfinanzierung darstellen. Die Bausparkasse stellt dabei schon vor der eigentlichen Zuteilung ein Darlehen zur Verfügung, das durch das künftige Bausparguthaben abgesichert wird.

Das Vorausdarlehen funktioniert als Zwischenfinanzierung: Der Bausparer zahlt zunächst nur die Zinsen, ohne die Schuld selbst zu tilgen. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt wird, löst das Guthaben das Vorausdarlehen ab, und das eigentliche Bauspardarlehen beginnt. Der Nachteil: Die Zinsen für das Vorausdarlehen sind in der Regel höher als beim regulären Bauspar-Darlehen, da die Bausparkasse das Risiko der fehlenden Sicherheit einpreist. Dennoch kann es günstiger sein als ein freier Bankkredit – insbesondere wenn der Vertrag nur noch wenige Monate von der Zuteilungsreife entfernt ist.

Steuerliche Aspekte bei der Bausparvertrag-Beleihung

Die steuerliche Behandlung einer Bausparvertrag-Beleihung hängt vom Verwendungszweck ab:

  • Wohnungsbauprämie: Die staatliche Förderung bleibt erhalten, solange das Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Bei einer Beleihung für Konsumausgaben kann die Prämie zurückgefordert werden.
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: Wurde vermögenswirksame Leistung in den Bausparvertrag eingezahlt, bleibt die Arbeitnehmer-Sparzulage bei einer Beleihung in aller Regel unberührt – vorausgesetzt, die gesetzliche Sperrfrist von 7 Jahren wurde eingehalten.
  • Zinsen als Werbungskosten: Wer eine Kapitalanlage-Immobilie finanziert und das Beleihungsdarlehen zur Renovierung oder zum Kauf einer vermieteten Wohnung nutzt, kann die gezahlten Zinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzen (§ 21 EStG). Bei selbst genutzten Immobilien gilt dies nicht.

Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit einem Steuerberater, da die individuelle Situation entscheidend ist.

Ungültiger Mini-Rechner Typ. Verfügbar: grunderwerbsteuer, maklerkosten, kaufpreisfaktor, kaufnebenkosten, monatliche-belastung, mietrendite, max-investmentvolumen, kaufpreis-rueckrechner, rendite-schnellrechner, mieten-oder-kaufen, eigenkapital-optimierer, grundsteuer-alt, grundsteuer-neu, erbpacht-rechner, anschlussfinanzierung, renovierungs-roi, denkmal-afa, dscr-check, tilgungsvergleich, vorfaelligkeitsentschaedigung, staffelmiete, notarkosten, spekulationssteuer, mieterhoehung, indexmiete, gmbh-vs-privat, cashflow, eigenkapitalrendite

FAQ: Bausparvertrag beleihen – die häufigsten Fragen

Kann ich meinen Bausparvertrag jederzeit beleihen?

Nein, nicht jederzeit. Die meisten Bausparkassen verlangen, dass der Vertrag mindestens 18 Monate bestanden hat und ein Mindestguthaben von 40 bis 50 % der Bausparsumme erreicht wurde. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Beleihung möglich.

Wie hoch ist die Beleihungsgrenze beim Bausparvertrag?

In der Regel liegt die Beleihungsgrenze bei 80 % des angesparten Guthabens. Einzelne Bausparkassen weichen davon ab – manche gehen bis 70 %, andere bis zu 90 %. Die genaue Grenze ist in den jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt.

Verliere ich die Wohnungsbauprämie, wenn ich meinen Bausparvertrag beleihe?

Nein, solange Sie das Darlehen für einen wohnwirtschaftlichen Zweck nutzen. Die Wohnungsbauprämie bleibt erhalten, wenn Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie finanziert wird. Nutzen Sie das Geld für Konsumausgaben, kann die Prämie zurückgefordert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Beleihung und Kündigung des Bausparvertrags?

Bei der Beleihung bleibt der Bausparvertrag bestehen – das Guthaben wächst weiter, alle Steuervorteile bleiben erhalten. Bei einer Kündigung hingegen wird der Vertrag aufgelöst und das Guthaben ausgezahlt. Staatliche Förderungen können bei Kündigung unter Umständen zurückgefordert werden.

Ist die Bausparvertrag-Beleihung günstiger als ein normaler Kredit?

In den meisten Fällen ja. Da der Bausparvertrag als Sicherheit dient, sind die Zinsen für die Beleihung deutlich niedriger als bei einem klassischen Ratenkredit (4–8 % p.a.) oder einem Dispokredit (10–14 % p.a.). Typischerweise liegen die Beleihungszinsen zwischen 1,5 und 2,5 % p.a.