Unechte Nachmieterklausel (Wiki, Definition): Vermieter wählt Nachmieter

Unechte Nachmieterklausel – Die Unechte Nachmieterklausel gibt dem Mieter das Recht einen Nachmieter vorzuschlagen. Der Vermieter ist bei dieser Form aber nicht dazu gezwungen den Vorschlag zu akzeptieren. Der Vermieter kann frei entscheiden, wem er die Wohnung überlässt. Das kann sogar ein Nachmieter sein, den der Mieter überhaupt nicht kennt.

Das Mietverhältnis wird von dem Nachmieter zu den gleichen Konditionen übernommen, zu denen der Vermieter sich vertraglich verpflichtet hatte. Egal welchen Nachmieter der Vermieter wählt, das Mietverhältnis des Mieters endet mit dem Tag, zu dem der vom Mieter vorgeschlagene Nachmieter den Vertrag übernehmen könnte.

Lernen Sie mehr über echte Nachmieterklausel, Mietrecht und Staffelmietvertrag.

Unechte Nachmieterklausel im Überblick

Der Begriff Unechte Nachmieterklausel zusammengefasst:

  • Mieter schlägt Nachmieter vor
  • Vermieter kann Nachmieter frei bestimmen
  • Auch Nachmieter die Mieter selbst nicht kennt
  • Mieter kann zu dem Tag aussteigen, an dem sein vorgeschlagener Nachmieter in den Vertrag eintreten kann

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