Ordnungsgemäße Verwaltung (Wiki, Definition): Rechte der Wohneigentümer

Ordnungsgemäße Verwaltung – Jeder Wohneigentümer einer Wohngemeinschaft hat das Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung. Eine Verwaltung sollte den Beschlüssen und Ideen der Eigentümer entsprechen. Unter anderem gehören Punkte wie, die Aufstellung einer Hausordnung oder eines Wirtschaftsplans oder wichtige Gespräche für Versicherungen und Instandhaltungen.

Ordnungsgemäße Verwaltung erklärt

  • Rechte der Wohneigentümer
  • Recht, wichtige Punkte und Beschlüsse offiziell zu behandeln
  • Aufstellung Hausordnung, Wirtschaftsplan

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