Mietzuschlag (Wiki, Definition): Entgelt für Sonderleistungen und -nutzung
Mietzuschlag – Als Mietzuschlag wird ein Entgelt bezeichnet, das der Mieter für bestimmte Sondernutzungen oder Sonderleistungen bezüglich des Mietobjekts an den Vermieter zu zahlen hat. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Untermietzuschlag, Zuschlag für gewerbliche Mitbenutzung oder Möblierungszuschlag handeln.
Lernen Sie mehr über Bruttowarmmiete, Bruttokaltmiete oder Nettokaltmiete.
Mietzuschlag im Überblick
Der Begriff Mietzuschlag zusammengefasst:
- Entgelt für Sondernutzung oder Sonderleistung bezüglich der Mietsache
- an Vermieter zu zahlen
- z.B. Untermietzuschlag oder Möblierungszuschlag