Mietzuschlag (Wiki, Definition): Entgelt für Sonderleistungen und -nutzung

Mietzuschlag – Als Mietzuschlag wird ein Entgelt bezeichnet, das der Mieter für bestimmte Sondernutzungen oder Sonderleistungen bezüglich des Mietobjekts an den Vermieter zu zahlen hat. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Untermietzuschlag, Zuschlag für gewerbliche Mitbenutzung oder Möblierungszuschlag handeln.

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Mietzuschlag im Überblick

Der Begriff Mietzuschlag zusammengefasst:

  • Entgelt für Sondernutzung oder Sonderleistung bezüglich der Mietsache
  • an Vermieter zu zahlen
  • z.B. Untermietzuschlag oder Möblierungszuschlag

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