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Gewährleistungsausschluss (Kaufvertrag) (Wiki, Definition): Sicherheit für den Verkäufer

Gewährleistungsausschluss - Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag gibt ausschließlich privaten Verkäufern die Sicherheit, nicht für die verkaufte Sache bei mangelhafter Leistung einstehen zu müssen. So entbindet ein richtig formulierter Gewährleistungsausschluss dem Käufer, dass er nach dem Verkauf nicht mehr für in der Anzeige unbedingt angegebene Schäden oder Mängel aufkommen muss. Bei einem Gewerblichen Verkauf kann kein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden. Ein Käufer muss allerdings immer über den Zustand der Ware bzw. der Immobilie informiert sein, denn ein Gewährleistungsausschluss gilt nicht als Garantieausschluss, denn diese geht über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus.

Lesen Sie hier mehr über Übergabetermin, Offenbarungspflicht und Optionsrecht.

Gewährleistungsausschluss zusammengefasst

Hier nochmal der Gewährleistungsausschluss in Kürze:

  • Sicherheit für private Verkäufer
  • müssen damit nicht bei mangelhafter Leistung der verkauften Sache einstehen
  • gilt nicht bei gewerblichem Verkauf
  • Nicht das selbe wie Garantieausschluss

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