Wirtschaftlichkeitsgebot (Wiki, Definition): Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Wirtschaftlichkeitsgebot – Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird auch Wirtschaftlichkeitsgrundsatz genannt und ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch verankertes Gebot der Wirtschaftlichkeit (§556 III 1 BGB). Das Gebot besagt, dass Vermieter möglichst wirtschaftlich, also in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis, handeln sollen. Das bedeutet beispielsweise, dass nur Betriebskosten abgerechnet werden dürfen, die bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung […]










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