Gerichtskostengesetz GKG (Wiki, Definition): Bestimmung der Kosten für Gerichtsverfahren
Gerichtskostengesetz (GKG) – Bei dem Gerichtskostengesetz (kurz: GKG) handelt es sich um ein Gesetz, das die Kosten für gerichtliche Verfahren bestimmt. Für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2004 anhängig geworden sind, ist weiterhin das alte GKG nach der Fassung vom 15. Dezember 1975 anzuwenden. Für alle Verfahren, die seitdem stattfinden, gilt das neue GKG. […]










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