Bauvorlagenverordnung (Wiki, Definition): Vorgabe für Form und Anzahl der Bauantragsunterlagen
Bauvorlagenverordnung – Die Bauvorlagenverordnung gibt an, in welcher Form und Anzahl bestimmte Unterlagen in einem Bauantrag vorhanden sein müssen, um über diesen Antrag entscheiden zu können. Die Bauvorlagenverordnung ist je nach Bundesland unbedingt einzuhalten, denn eine Baugenehmigung kann nur erteilt werden, wenn die Anzahl, Form und Umfang der beigefügten Unterlagen der jeweiligen Bauvorlagenverordnung entsprechen. Lesen […]