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Abgeltungssteuer (Wiki, Definition): Steuer für Kapitalerträge von Privatpersonen

Abgeltungssteuer – Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge von Privatpersonen, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Die Abgeltungssteuer wird direkt an der Quelle, also beim Kreditinstitut, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dabei wird eine einheitliche Steuer von 25 Prozent auf die Kapitalerträge berechnet. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer wurde das bisherige System der individuellen Versteuerung von Kapitalerträgen abgelöst.

Lesen Sie hier weitere Definitionen zum Thema Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und Erbersatzsteuer.

Der Begriff Abgeltungssteuer im Überblick

Hier noch einmal das Wichtigste zum Begriff Abgeltungssteuer zusammengefasst:

  • pauschale Steuer auf Kapitalerträge
  • Abführung durch das Kreditinstitut
  • Höhe: 25 Prozent

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