Wer sucht einen neuen Hausverwalter? Schnell erklärt – Hausverwaltung

Wer sucht einen neuen Hausverwalter? Wenn Sie eine neue Hausverwaltung bestellen müssen, stehen viele Wohnungseigentümergemeinschaften vor der Frage, wer eine Hausverwaltung finden muss. Verwaltungsbeirat, WEG-Mitglied oder amtierender Verwalter – erfahren Sie hier, wen Sie für die Suche nach einer entsprechenden Hausverwaltung und Angebotseinholung beauftragen sollten.

Wer sucht einen neuen Hausverwalter?

Die meisten Wohnungseigentümergemeinschaften überlassen die Betreuung Ihres Gemeinschaftseigentums einer externen Hausverwaltung. Möchte die WEG nun einen neuen Verwalter beauftragen oder plant die Verwaltung zu wechseln, müssen vorab Angebote eingeholt und spätestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung der gesamten Eigentümerschaft vorgelegt werden, vgl. BGH, Urteil v. 24.1.2020, V ZR 110/19. So haben die WEG-Mitglieder genügend Zeit, um sich über die jeweiligen Bewerber zu informieren und die Angebote zu vergleichen.

Dabei steht es der WEG offen, ob sich nur der Verwaltungsbeirat um die Verwaltersuche kümmern soll, oder auch einzelne WEG-Mitglieder. Eine dritte Alternative ist die Beauftragung des amtierenden Hausverwalters mit der Angebotseinholung, wobei diese Option eher seltener sinnvoll ist. Mehr dazu gleich.

Beginnen wir also mit dem Verwaltungsbeirat und seinen Pflichten bezüglich der Verwaltersuche:

Verwaltungsbeirat & seine Mitglieder

Einholen von Angeboten – Da der Verwaltungsbeirat als Bindeglied zwischen Eigentümerschaft und Hausverwaltung gilt, kann den Mitgliedern des Beirates auch das Einholen der Angebote aufgetragen werden, in dem er während einer Eigentümerversammlung durch Beschluss dazu befähigt wird.

Treffen einer Vorauswahl – Ob einzelne WEG-Mitglieder oder der Verwaltungsbeirat selbst, unabhängig von der Ermächtigung zur Angebotseinholung, ist der Beirat außerdem dazu berechtigt, die verschiedenen Angebote zu sichten und eine passende Vorauswahl der Bewerber zu treffen, die ihm am geeignetsten erscheinen.

Zusammengefasst:

  • Angebotseinholung vonseiten des Beirates ist optional
  • Entscheidung muss per Beschluss gefällt werden
  • Beirat ist zur Vorauswahl der Bewerber berechtigt

Einzelne Eigentümer der WEG

Je nach Beschluss, können auch einzelne WEG-Mitglieder dazu berechtigt sein, Angebote von unterschiedlichen WEG-Verwaltern einzuholen. Liegen diese dann vor, muss der Eigentümer diese dann entweder an den amtierenden Verwalter oder, falls nicht vorhanden, an den Verwaltungsbeirat weiterleiten, damit diese vor der Einladung zur Eigentümerversammlung gesichtet werden können.

Weitergeleitet werden dann die Angebote an den Verwalter oder den Beirat

Selten, doch möglich: Amtierender Verwalter

Ist bereits eine WEG-Verwaltung vorhanden, können Sie auch den amtierenden WEG-Verwalter selbst mit der Betreuung der Liegenschaft beauftragen. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein besonders gutes und vertrauensvolles Verhältnis zum Hausverwalter. Sinnvoll ist es durch die Befangenheit der amtierenden Verwaltung meistens jedoch nicht.

Fazit: Wer ist für die Verwaltersuche verantwortlich?

Zusammenfassung – Wer für die Angebotseinholung zuständig ist, das muss von der Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschlussfassung entschieden werden. In den meisten Fällen kümmert sich dann entweder der Verwaltungsbeirat oder einzelne Miteigentümer der WEG um die Verwaltersuche. Die dritte Option, den amtierenden Hausverwalter damit zu beauftragen, ist aufgrund seiner Befangenheit eher selten sinnvoll.

Wie Sie sich auch entscheiden, Hauptsache ist: Alle Angebote liegen spätestens zwei Wochen vor Beschlussfassung den einzelnen WEG-Mitgliedern vor, damit diese ausreichend Zeit haben, sich über ihre Hausverwalterwahl Gedanken zu machen.

Hausverwaltung: Ratgeber

Besitzen Sie eine oder mehre Immobilien, wissen Sie, wie aufwendig die Verwaltung, Bewirtschaftung und Instandhaltung einer Liegenschaft sein kann. Die professionelle Betreuung einer Immobilie ist zeit- und kostenintensiv und erfordert eine große Menge an Organisationstalent. Ein qualifizierter Hausverwalter kümmert sich um alle administrativen Tätigkeiten, sowohl bei vermieteten als auch bei nicht vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.

Mehr dazu in unserem Ratgeber:

Und mehr zu den einzelnen Arten der Hausverwaltung hier: