Zwangsverwaltung (Wiki, Definition): Amtsgericht, Mietimmobilien, Vollstreckung

Zwangsverwaltung – Die Zwangsverwaltung wird von dem Amtsgericht, in dem das jeweilige Grundstück liegt beschlossen. Dort beschlagnahmt der Gläubiger die erzielten Erträge, wie Mieten und Pachten. Eine mögliche Zwangsverwaltung wird vom Gläubiger angeordnet. In der Regel sind Mietimmobilien von Zwangsverwaltungen betroffen. Der Zwangsverwalter berichtet dem Vollstreckungsgericht regelmäßig über die Verwaltung.

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Zwangsverwaltung im Überblick

Hier finden Sie den Ablauf einer Zwangsverwaltung in Stichpunkten zusammengefasst:

  • wird vom Amtsgericht beschlossen
  • Mieten und Pachten werden beschlagnahmt
  • betroffen sind Mietimmobilien
  • Zwangsverwalter erstattet Vollstreckungsgericht berichtet

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