Warmmiete (Wiki, Definition)

Was heißt Warmmiete? Demnächst finden Sie hier auch die Warmmiete Definition.

Warmmiete in wenigen Stichpunkten

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Warmmiete vs. Kaltmiete: Der Unterschied

Viele Mieter kennen den Unterschied zwischen Warm- und Kaltmiete nicht genau — das kostet bei der Budgetplanung Zeit und Nerven:

Kaltmiete Warmmiete
Was ist enthalten Nur Miete für die Wohnung (Nettokaltmiete) Nettokaltmiete + alle Betriebskosten
Heizung inkl.? Nein Ja
Wasser inkl.? Nein Ja
Hausgeld inkl.? Nein Ja (alle umlagefähigen Kosten)
Basis für Mietspiegel Ja — Nettokaltmiete ist Vergleichsgröße Nein
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Was ist alles in der Warmmiete enthalten?

Die Warmmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete plus den Betriebskosten (Nebenkosten) zusammen. Umlagefähige Betriebskosten nach § 2 BetrKV:

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung und Entwässerung
  • Heizung und Warmwasser
  • Aufzug, Hausmeister, Hausreinigung
  • Müllabfuhr und Schornsteinreinigung
  • Gemeinschaftsantenne oder Kabelgebühr
  • Gartenpflege (wenn vorhanden)
  • Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes

Nicht umlagefähig (trägt der Vermieter): Verwaltungskosten, Instandhaltung, Leerstandskosten.

Warmmiete berechnen: Formel

Warmmiete = Nettokaltmiete + Betriebskosten (Vorauszahlung)

Beispiel: Nettokaltmiete 800 € + Nebenkostenvorauszahlung 200 € = Warmmiete 1.000 €/Monat.

Nach der Jahresabrechnung kann es zu Nachzahlungen oder Gutschriften kommen. Sind die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt, schuldet der Mieter die Differenz.

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FAQ: Warmmiete

Kann der Vermieter die Warmmiete einfach erhöhen?

Die Nettokaltmiete kann nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen erhöht werden (§ 558 BGB, Kappungsgrenze 15-20 %). Die Betriebskosten-Vorauszahlungen können angepasst werden, wenn eine Abrechnung zeigt, dass die bisherigen Vorauszahlungen zu niedrig waren.

Was ist der Unterschied zwischen Warmmiete und Gesamtmiete?

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. „Gesamtmiete“ oder „Bruttomiete“ enthält manchmal auch nicht-umlagefähige Kosten wie Verwaltungsgebühren — das ist unüblich und sollte im Mietvertrag klar definiert sein.

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