Warmmiete (Wiki, Definition)
Was heißt Warmmiete? Demnächst finden Sie hier auch die Warmmiete Definition.
Warmmiete in wenigen Stichpunkten
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Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:Warmmiete vs. Kaltmiete: Der Unterschied
Viele Mieter kennen den Unterschied zwischen Warm- und Kaltmiete nicht genau — das kostet bei der Budgetplanung Zeit und Nerven:
| Kaltmiete | Warmmiete | |
|---|---|---|
| Was ist enthalten | Nur Miete für die Wohnung (Nettokaltmiete) | Nettokaltmiete + alle Betriebskosten |
| Heizung inkl.? | Nein | Ja |
| Wasser inkl.? | Nein | Ja |
| Hausgeld inkl.? | Nein | Ja (alle umlagefähigen Kosten) |
| Basis für Mietspiegel | Ja — Nettokaltmiete ist Vergleichsgröße | Nein |
Was ist alles in der Warmmiete enthalten?
Die Warmmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete plus den Betriebskosten (Nebenkosten) zusammen. Umlagefähige Betriebskosten nach § 2 BetrKV:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Heizung und Warmwasser
- Aufzug, Hausmeister, Hausreinigung
- Müllabfuhr und Schornsteinreinigung
- Gemeinschaftsantenne oder Kabelgebühr
- Gartenpflege (wenn vorhanden)
- Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes
Nicht umlagefähig (trägt der Vermieter): Verwaltungskosten, Instandhaltung, Leerstandskosten.
Warmmiete berechnen: Formel
Warmmiete = Nettokaltmiete + Betriebskosten (Vorauszahlung)
Beispiel: Nettokaltmiete 800 € + Nebenkostenvorauszahlung 200 € = Warmmiete 1.000 €/Monat.
Nach der Jahresabrechnung kann es zu Nachzahlungen oder Gutschriften kommen. Sind die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt, schuldet der Mieter die Differenz.
Verwandte Themen
FAQ: Warmmiete
Kann der Vermieter die Warmmiete einfach erhöhen?
Die Nettokaltmiete kann nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen erhöht werden (§ 558 BGB, Kappungsgrenze 15-20 %). Die Betriebskosten-Vorauszahlungen können angepasst werden, wenn eine Abrechnung zeigt, dass die bisherigen Vorauszahlungen zu niedrig waren.
Was ist der Unterschied zwischen Warmmiete und Gesamtmiete?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet. „Gesamtmiete“ oder „Bruttomiete“ enthält manchmal auch nicht-umlagefähige Kosten wie Verwaltungsgebühren — das ist unüblich und sollte im Mietvertrag klar definiert sein.

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