Gesamthandsgemeinschaft (Wiki, Definition): Anteilhaber an Erbschaften
Gesamthandsgemeinschaft – Bei einer Gesamthandgemeinschaft wird ein Vermögen auf alle Mitglieder einer Gemeinschaft zugeschrieben. Neben juristischen Personen und Bruchteilsgemeinschaften gehört auch die Gesamthandsgemeinschaft zu einer der drei Vermögensgemeinschaften. Einzigartig an der Gesamthandgemeinschaft ist, dass jeder Gesellschafter bzw. Anteilhaber über den vollen Umfang des Objekts verfügt. Jedoch kann er nicht über seinen zugehörigen Anteil selbst entscheiden, […]
