Nebenraum (Wiki, Definition): Keller, Waschküche und Stellplatz

Nebenraum – Im Mietrecht bezeichnet man als Nebenraum die Räume, die zur Wohnung des Mieters gehören, sich aber nicht in dieser befinden. Der Mieter hat einen Anspruch diese Räume zu nutzen, sofern sie im Mietvertrag genannt werden. Nebenräume die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, können vom Vermieter mit einer drei monatigen Frist gekündigt werden, wenn diese zur Schaffung neuen Wohnraums umfunktioniert werden sollen.

Nebenräume einer Mietwohnung können sein:

Lernen Sie mehr über Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und WEG.

Nebenräume im Überblick

Der Begriff Nebenraum zusammengefasst:

  • zusätzliche Räume neben bzw. außerhalb der Mietwohnung
  • können ohne Kündigung des Mietvertrags gekündigt werden
  • z.B. Keller, Waschküche oder Stellplatz

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