Muster Nebenkostenabrechnungen Gewerbe inkl. Tipps – Muster & Vorlage

Nebenkostenabrechnungen Gewerbe – Die Nebenkostenabrechnung für Gewerbemieter ist ein wichtiges Thema, das Klarheit über die zusätzlichen Betriebskosten schafft. Als Vermieter*in sollten Sie sicherstellen, dass die Abrechnung transparent, korrekt und gesetzeskonform ist, um spätere Konflikte zu vermeiden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie eine rechtssichere Abrechnung erstellen.

Was ist eine Nebenkostenabrechnung für Gewerbemieter?

Sie legt die Betriebskosten fest, die der Mieter zusätzlich zur Miete zahlt. Dazu gehören meist Heizung, Wasser, Müllentsorgung, Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Im Gewerbemietrecht sind die Betriebskosten flexibler und hängen vom Vertrag ab. Die Abrechnung sorgt für Transparenz und eine faire Umlage der Kosten.

Worauf sollten Sie als Vermieter besonders achten?

Eine fehlerhafte oder unklare Abrechnung kann zu rechtlichen Problemen führen. Achten Sie darauf, dass alle Posten korrekt und nachvollziehbar aufgelistet sind. Die Abrechnung muss fristgerecht erfolgen, und der Mieter sollte über die Berechnungsweise informiert werden.

  • Führen Sie alle Nebenkosten detailliert auf
  • Berücksichtigen Sie die Verteilung der Kosten nach der Mietfläche
  • Stellen Sie sicher, dass die Abrechnung rechtzeitig erfolgt
  • Vermeiden Sie unklare Formulierungen in der Abrechnung
  • Beachten Sie die gesetzliche Vorschrift zur jährlichen Abrechnung

Tipps für die Nebenkostenabrechnung für Gewerbemieter

Die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung für Gewerbemieter sollte immer transparent und nachvollziehbar sein. Hier sind einige wertvolle Tipps, die Ihnen helfen, die Nebenkosten korrekt zu berechnen und eine rechtlich sichere Abrechnung zu erstellen:

  1. Klare Aufschlüsselung der Kosten
  2. Alle relevanten Kosten erfassen
  3. Kosten anteilig bei mehreren Mietern
  4. Steuerliche Aspekte berücksichtigen
  5. Mieter über Berechnung informieren
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Vorlage für eine Nebenkostenabrechnung für Gewerbemieter

Um Ihnen die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung für Gewerbemieter zu erleichtern, finden Sie hier eine Vorlage. Diese hilft Ihnen, alle relevanten Posten korrekt zu erfassen und eine klare und transparente Abrechnung zu erstellen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Posten aus der Liste der Nebenkosten gemäß dem Mietvertrag korrekt angeben und dass Sie die Abrechnung in einem nachvollziehbaren Format erstellen.

Unser Muster unten, dient nur zur Orientierung.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder rechtliche Folgen.

Nebenkostenabrechnung für Gewerbemieter

Zwischen dem Vermieter [Name, Adresse] und dem Mieter [Name, Adresse] wird folgende Nebenkostenabrechnung für das Mietobjekt [Adresse des Objekts] für den Abrechnungszeitraum [Datum – Datum] erstellt:

1. Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum für diese Nebenkostenabrechnung umfasst die Zeit vom [Startdatum] bis zum [Enddatum].

2. Gesamtkosten der Nebenkosten

Die Gesamtkosten der Nebenkosten für das Objekt betragen [Betrag] EUR. Die einzelnen Positionen sind wie folgt aufgeschlüsselt:

3. Einzelposten der Nebenkosten

  • Heizkosten: [Betrag] EUR
  • Wasser und Abwasser: [Betrag] EUR
  • Müllentsorgung: [Betrag] EUR
  • Gebäudeversicherung: [Betrag] EUR
  • Grundsteuer: [Betrag] EUR
  • Reinigung der Gemeinschaftsflächen: [Betrag] EUR
  • Instandhaltungskosten: [Betrag] EUR

4. Umlage der Nebenkosten

Die Nebenkosten werden wie folgt auf die Mieter umgelegt:

  • Gesamtfläche des Objekts: [Gesamtfläche] m²
  • Fläche des Mieters: [Mietfläche] m²
  • Anteil des Mieters an den Nebenkosten: [Betrag] EUR

5. Überzahlung/Unterzahlung

Die zu zahlende Differenz zwischen den tatsächlichen Nebenkosten und den Vorauszahlungen beträgt [Betrag] EUR. Dieser Betrag ist bis spätestens [Datum] zu begleichen.

Typische Fragen von Vermietern*innen

  1. Wie oft muss eine Nebenkostenabrechnung für Gewerbemieter erfolgen?
  2. Wie werden die Nebenkosten aufgeteilt, wenn mehrere Mieter das Gebäude nutzen?
  3. Kann der Vermieter Nebenkosten ohne Nachweis erhöhen?
  4. Was tun, wenn der Mieter die Nebenkostenabrechnung anzweifelt?
  5. Kann der Mieter Nebenkosten nachträglich ablehnen?
  6. Was passiert, wenn der Mieter die Nebenkosten nicht zahlt?

Starten wir mit kurzen, einfachen Antworten:

Wie oft muss eine Nebenkostenabrechnung für Gewerbemieter erfolgen?

Die Nebenkostenabrechnung muss einmal jährlich erfolgen, in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Eine längere Frist ist nur mit ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

Wie werden die Nebenkosten aufgeteilt, wenn mehrere Mieter das Gebäude nutzen?

Die Nebenkosten werden in der Regel nach der Mietfläche oder einer anderen fairen Grundlage (z. B. Anzahl der Personen im Unternehmen) umgelegt. Diese Verteilung sollte klar im Mietvertrag geregelt sein.

Kann der Vermieter Nebenkosten ohne Nachweis erhöhen?

Nein, der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung mit den tatsächlichen Kosten belegen und darf keine pauschalen Erhöhungen ohne entsprechende Belege vornehmen.

Was tun, wenn der Mieter die Nebenkostenabrechnung anzweifelt?

Wenn der Mieter die Abrechnung anzweifelt, muss der Vermieter alle relevanten Belege und Nachweise bereitstellen, um die Richtigkeit der Abrechnung zu bestätigen. Bei Streitigkeiten kann ein Mediator oder Anwalt eingeschaltet werden.

Kann der Mieter Nebenkosten nachträglich ablehnen?

Der Mieter kann die Nebenkosten nur dann ablehnen, wenn diese nicht korrekt abgerechnet oder im Mietvertrag nicht ordnungsgemäß festgelegt wurden. Andernfalls ist er verpflichtet, die Abrechnung zu akzeptieren.

Was passiert, wenn der Mieter die Nebenkosten nicht zahlt?

Wenn der Mieter die Nebenkosten nicht zahlt, hat der Vermieter das Recht, den offenen Betrag einzufordern. Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann dies auch zu einer Kündigung des Mietvertrags führen.

Haftungsausschluss

Die vorstehenden Informationen und Muster dienen ausschließlich zu Ihrer Orientierung und sind nicht als rechtsverbindlich zu verstehen. Da sich gesetzliche Bestimmungen ändern können, empfehlen wir, den Vertrag regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die durch die Verwendung der Muster oder Informationen entstehen könnten.

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Muster Nebenkostenabrechnungen Mieter Wohnraum

Die Nebenkostenabrechnung für Mieter im Wohnraum ist ein essenzielles Dokument, das die zusätzlich zur Miete anfallenden Betriebskosten regelt. Sie sorgt für Klarheit darüber, welche Kosten der Mieter zu tragen hat, und gibt beiden Parteien die Möglichkeit, diese abzurechnen und auf Richtigkeit zu überprüfen.

Lernen Sie hier mehr:

Nebenkostenabrechnung Muster: Vollständige Vorlage für Vermieter

Eine Nebenkostenabrechnung muss alle Pflichtangaben nach §§ 556, 556a BGB enthalten. Das folgende Muster zeigt eine vollständige Jahresabrechnung für eine 80 m² Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 400 m² Gesamtwohnfläche.

NEBENKOSTENABRECHNUNG

Vermieter: Max Mustermann, Musterstraße 1, 10115 Berlin

Mieter: Anna Musterfrau, Musterstraße 1, Wohnung 3. OG links, 10115 Berlin

Abrechnungszeitraum: 01.01. bis 31.12. des Abrechnungsjahres

Wohnfläche Mieter: 80,00 m² | Gesamtwohnfläche: 400,00 m² | Anteil: 20,00 %


Kostenart Gesamtkosten Schlüssel Anteil Mieter
Heizkosten (Verbrauchsanteil 70 %) 3.200,00 € Verbrauch 480,00 €
Heizkosten (Grundkostenanteil 30 %) 1.371,43 € Wohnfläche 274,29 €
Warmwasserkosten 980,00 € Verbrauch 196,00 €
Kaltwasser / Abwasser 1.440,00 € Verbrauch 288,00 €
Müllabfuhr / Abfallentsorgung 620,00 € Wohnfläche 124,00 €
Gebäudeversicherung 840,00 € Wohnfläche 168,00 €
Hausmeisterdienste 1.200,00 € Wohnfläche 240,00 €
Treppenhausreinigung 480,00 € Wohnfläche 96,00 €
Gartenpflege 360,00 € Wohnfläche 72,00 €
Straßenreinigung / Winterdienst 280,00 € Wohnfläche 56,00 €
Allgemeinstrom (Treppenhaus, Keller) 240,00 € Wohnfläche 48,00 €
Aufzugswartung 600,00 € Wohnfläche 120,00 €
Summe Nebenkosten 11.611,43 € 2.162,29 €

Vorauszahlungen des Mieters (12 × 180,00 €): 2.160,00 €

Nachzahlung des Mieters: 2,29 €

Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang dieser Abrechnung auf das folgende Konto: IBAN DE12 3456 7890 1234 5678 90, BIC DEUTDEDB.

Ort, Datum: Berlin, den __________________

Unterschrift Vermieter: __________________

Hinweis: Belege können auf Anfrage innerhalb von 14 Tagen zur Einsicht bereitgestellt werden (§ 259 BGB).

Pflichtangaben in der Nebenkostenabrechnung: Checkliste

Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, ist die Nebenkostenabrechnung formell unwirksam. Der Vermieter verliert damit den Anspruch auf Nachzahlungen — selbst wenn die Kosten tatsächlich entstanden sind. Was in jede Abrechnung gehört:

Pflichtangabe Rechtsgrundlage Hinweis / Fehlerquelle
Abrechnungszeitraum § 556 Abs. 3 BGB Genau 12 Monate; kein Rumpfjahr ohne ausdrückliche Vereinbarung
Gesamtkosten pro Kostenart § 259 BGB Jede Position einzeln ausweisen, keine Summenpauschalen
Verteilungsschlüssel § 556a BGB Für jede Kostenart separat angeben (Wohnfläche, Verbrauch etc.)
Anteil des Mieters (Miteigentumsanteil / Wohnfläche) § 556a BGB Absoluter Wert (m²) und prozentualer Anteil angeben
Vorauszahlungen des Mieters § 556 Abs. 3 BGB Geleistete Zahlungen müssen abgezogen werden
Abrechnungssaldo (Nachzahlung / Guthaben) § 556 BGB Klar als Nachzahlung oder Guthaben ausweisen; Zahlungsfrist nennen
Name und Anschrift beider Parteien § 556 BGB Mietobjekt mit genauer Wohnungsbezeichnung
Zugangsnachweis § 556 Abs. 3 BGB Ausschlussfrist läuft ab Zugang beim Mieter — Einschreiben empfohlen

Wichtig: Fehlt der Verteilungsschlüssel oder sind die Gesamtkosten nicht aufgeführt, ist die Abrechnung formell fehlerhaft. Der BGH hat mehrfach entschieden (u.a. BGH VIII ZR 84/10), dass eine formell unwirksame Abrechnung keine Nachzahlungspflicht auslöst — auch wenn die Kosten inhaltlich korrekt sind.

Umlagefähige vs. nicht umlagefähige Nebenkosten

Welche Kosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2 abschließend geregelt. Was dort nicht steht, bleibt beim Vermieter.

Umlagefähige Betriebskosten (BetrKV § 2)

Kostenart Beispiele Typischer Schlüssel
Heizung und Warmwasser Öl, Gas, Fernwärme, Wartung Heizanlage Verbrauch (HeizkostenV)
Kaltwasser und Abwasser Frischwasser, Abwassergebühren, Entwässerung Verbrauch oder Wohnfläche
Müll und Abfallentsorgung Müllabfuhr, Containermiete, Sperrmüll (anteilig) Wohnfläche oder Personenzahl
Gebäude- und Haftpflichtversicherung Feuer-, Sturm-, Leitungswasserversicherung Wohnfläche
Hausmeisterdienste Lohn für Hausmeister (nur operative Tätigkeiten) Wohnfläche
Reinigung und Beleuchtung Treppenhausreinigung, Keller, Allgemeinstrom Wohnfläche
Gartenpflege Rasenmähen, Heckenschneiden, Baumschnitt Wohnfläche
Straßenreinigung / Winterdienst Schneeräumen, Streuen, Gehwegreinigung Wohnfläche
Aufzug Betriebsstrom, Wartung, TÜV-Prüfung Wohnfläche (alle Mieter, auch EG)
Schornsteinreinigung Kehrgebühren des Bezirksschornsteinfegers Wohnfläche
Gemeinschaftsantenne / Kabelanschluss Wartung Antennenanlage (nicht Kabel-TV ab 2024!) Wohneinheiten
Grundsteuer Kommunale Grundsteuer B des Gebäudes Wohnfläche

Nicht umlagefähige Kosten — trägt der Vermieter allein

Kostenart Begründung
Verwaltungskosten Hausverwaltungshonorar, Buchführung, Buchhaltung — kein BetrKV-Posten
Instandhaltung und Reparaturen Dach, Fassade, Heizungsanlage erneuern — Eigentümerpflicht
Kosten des Leerstands Anteil leerstehender Wohnungen darf NICHT auf Mieter umgelegt werden
Abschreibungen (AfA) Steuerlicher Wertverlust ist keine Betriebskosten
Kontoführungsgebühren Verwaltungskosten, nicht umlagefähig
Kabelfernsehen (ab Juli 2024) Telekommunikationsmodernisierungsgesetz: Kabel-TV nicht mehr umlagefähig
Rechtsanwaltskosten Auch bei mietrechtlichen Streitigkeiten keine Betriebskosten

Verteilungsschlüssel: Wie werden Nebenkosten aufgeteilt?

Der Verteilungsschlüssel legt fest, nach welchem Maßstab die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden. § 556a BGB setzt die Wohnfläche als gesetzlichen Standardschlüssel. Abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag sind möglich — gelten dann aber für die gesamte Mietzeit.

Kostenposition Üblicher Schlüssel Besonderheit / Regelung
Heizkosten 50–70 % Verbrauch, 30–50 % Grundkosten (Wohnfläche) § 7 HeizkostenV — Pflicht bei zentraler Heizung, Ablesegeräte erforderlich
Warmwasser 50–70 % Verbrauch, 30–50 % Wohnfläche § 8 HeizkostenV — analog zur Heizung
Kaltwasser Verbrauch (Zähler) oder Wohnfläche Individuelle Zähler = Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung
Müll, Hausmeister, Reinigung Wohnfläche Standard nach § 556a BGB
Gebäudeversicherung, Grundsteuer Wohnfläche Fläche der Gewerbeeinheiten nur anteilig berücksichtigen
Aufzug Wohnfläche (alle Einheiten) Erdgeschossmieter zahlen mit — BGH VIII ZR 103/06
Gartenpflege Wohnfläche oder Wohneinheiten Bei Sondernutzungsrecht einzelner Mieter ggf. separat vereinbaren

BGH VIII ZR 84/10 zur Wohnflächenabweichung: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag genannten Fläche ab, ist die vertraglich vereinbarte Fläche für die Abrechnung nicht mehr maßgeblich. Es gilt dann die tatsächliche Wohnfläche. Vermieter sollten die Flächenangaben im Mietvertrag daher sorgfältig prüfen.

Fristen: Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?

Die Fristregeln bei der Nebenkostenabrechnung sind für Vermieter besonders kritisch: Wer die Abrechnungsfrist versäumt, verliert den Anspruch auf Nachzahlung — ohne Ausnahme.

Frist / Ereignis Regelung Rechtsgrundlage
Abrechnungsfrist Vermieter 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums § 556 Abs. 3 S. 2 BGB
Ausschlussfrist für Nachzahlungen Nach Ablauf der 12-Monatsfrist: kein Nachzahlungsanspruch mehr § 556 Abs. 3 S. 3 BGB
Ausnahme: Verzögerung durch Vermieter nicht zu vertreten Abrechnung trotz verspäteter Lieferung durch Versorgungsunternehmen zulässig § 556 Abs. 3 S. 3 BGB a.E.
Guthaben-Auszahlung Innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung beim Mieter § 556 BGB i.V.m. allgem. Schuldrecht
Verjährung der Nachforderung 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Abrechnung zuging § 195 BGB
Einsichtrecht Mieter in Belege Mieter kann Belegeinsicht verlangen — Vermieter muss innerhalb angemessener Frist gewähren § 259 BGB
Widerspruchsfrist Mieter 12 Monate nach Zugang der Abrechnung (Einwendungsausschluss) § 556 Abs. 3 S. 5 BGB

Für die Ausschlussfrist kommt es auf den Zugang beim Mieter an, nicht auf das Datum der Erstellung. Wer die Abrechnung per Post schickt, sollte auf den Postweg achten — im Zweifel per Einschreiben zustellen lassen.

Nebenkostenabrechnung prüfen: 10 häufige Fehler

Die folgenden Fehler führen entweder zur formellen Unwirksamkeit der gesamten Abrechnung oder geben dem Mieter das Recht, einzelne Positionen zu bestreiten:

  • Falscher Abrechnungszeitraum: Mehr oder weniger als 12 Monate ohne vertragliche Grundlage — Abrechnung formell unwirksam.
  • Nicht umlagefähige Kosten eingestellt: Verwaltungskosten, Reparaturen oder Leerstandsanteile in der Abrechnung — der Mieter muss diese Positionen nicht zahlen.
  • Falscher Verteilungsschlüssel: Verwendung eines anderen Schlüssels als im Mietvertrag vereinbart, ohne Begründung — anfechtbar.
  • Vorauszahlungen fehlen oder sind falsch: Wenn geleistete Vorauszahlungen nicht oder falsch abgezogen werden, ist das Saldo fehlerhaft.
  • Belege nicht vorgelegt: Der Mieter hat ein Einsichtsrecht — werden Belege verweigert, kann die Nachzahlung zurückgehalten werden.
  • Frist versäumt: Nach Ablauf der 12-Monatsfrist entfällt der Nachzahlungsanspruch — kein Anspruch, auch wenn die Kosten real entstanden sind.
  • Gesamtkosten nicht aufgeführt: Nur den Mieteranteil ausweisen, ohne die Gesamtkosten des Gebäudes — formeller Fehler.
  • Schätzungen statt Verbrauchsangaben: Bei individuellen Messgeräten (Wasseruhr, Heizkostenverteiler) müssen Ablesewerte genutzt werden — Schätzungen nur als absolute Ausnahme zulässig.
  • Falsche Wohnfläche: Wird eine zu hohe Wohnfläche des Mieters angesetzt, zahlt der Mieter zu viel — Rückforderung möglich (§ 812 BGB).
  • Kosten des Leerstands auf Mieter umgelegt: Vermieter muss den Leerstandsanteil selbst tragen — darf ihn nicht auf die verbleibenden Mieter verteilen (BGH VIII ZR 159/05).

Tipp für Mieter: Bei Zweifeln an der Abrechnung zunächst schriftlich Belegeinsicht anfordern. Erst nach Prüfung der Originalbelege Widerspruch erheben — und das innerhalb der 12-monatigen Einwendungsfrist nach § 556 Abs. 3 S. 5 BGB.

Nebenkostenabrechnung für Gewerbe: Besonderheiten

Bei gewerblichen Mietverhältnissen gelten andere Regeln als im Wohnraummietrecht. Das Wohnraummietrecht nach BGB mit seinen zwingenden Schutzvorschriften (§§ 556 ff. BGB) gilt für Gewerbemieter nicht automatisch.

Was für Gewerbemieter gilt

  • Vertragsfreiheit: Im Gewerberaummietrecht können Vermieter und Mieter weitgehend frei vereinbaren, welche Kosten umgelegt werden — auch solche, die im Wohnraummietrecht nicht umlagefähig wären (z.B. Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten).
  • Keine BetrKV: Die Betriebskostenverordnung gilt nicht zwingend — maßgeblich ist der Mietvertrag. Typische Formulierung: „Der Mieter trägt alle Betriebs- und Nebenkosten des Mietobjekts.“
  • Doppelte Nettomiete: Bei gewerblichen Mietverträgen ist die sogenannte „Triple-Net-Miete“ möglich — der Mieter zahlt alle Kosten inklusive Instandhaltung und Versicherung zusätzlich zur Nettokaltmiete.
  • Abrechnungsfristen: Ohne vertragliche Regelung gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Fristen (§ 195 BGB: 3 Jahre). Die 12-Monatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB gilt nicht.
  • Mischnutzung: Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohnen + Gewerbe) müssen Gewerbekosten korrekt vom Wohnflächenanteil abgegrenzt werden — sonst zahlen Wohnraummieter für Gewerbekosten mit.

Wichtig bei Mischgebäuden: Gewerbemieter verursachen typischerweise höhere Kosten (mehr Strom, mehr Wasser, mehr Müll). Der BGH hat entschieden, dass unverhältnismäßig hohe Gewerbekosten aus dem Verteilerschlüssel herausgerechnet werden müssen — andernfalls würden Wohnraummieter überproportional belastet (BGH VIII ZR 78/05).

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FAQ: Nebenkostenabrechnung Muster

Welche Nebenkosten muss der Mieter zahlen?

Der Mieter zahlt nur Nebenkosten, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind und in der Betriebskostenverordnung (BetrKV § 2) als umlagefähig aufgeführt werden. Typische Positionen sind Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Grundsteuer. Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltungskosten trägt immer der Vermieter — auch wenn sie im Vertrag stehen, sind solche Klauseln unwirksam.

Was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt?

Geht die Nebenkostenabrechnung dem Mieter nach Ablauf der 12-Monatsfrist (§ 556 Abs. 3 BGB) zu, verliert der Vermieter seinen Anspruch auf Nachzahlungen — ohne Ausnahme. Diese Ausschlussfrist kann nicht durch Vereinbarung im Mietvertrag verlängert werden. Guthaben des Mieters muss der Vermieter trotzdem erstatten, auch wenn die Abrechnung zu spät kommt. Die einzige Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten, weil das Versorgungsunternehmen die Abrechnungsgrundlagen zu spät geliefert hat.

Kann der Mieter die Nebenkostenabrechnung ablehnen?

Der Mieter kann die Nebenkostenabrechnung nicht generell ablehnen, aber er kann einzelne Positionen anfechten. Er hat das Recht, Belegeinsicht zu verlangen (§ 259 BGB) und innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung schriftlich Einwendungen zu erheben (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Nicht-umlagefähige Kostenpositionen muss er gar nicht zahlen. Bis zur vollständigen Klärung kann der Mieter die strittigen Beträge unter Vorbehalt zahlen, um eine Kündigung zu vermeiden.

Wie lange muss der Vermieter Belege aufbewahren?

Eine gesetzlich festgelegte Aufbewahrungspflicht für Vermieter gibt es nicht. Da der Mieter jedoch bis zu 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben kann und im Streitfall Belege als Beweis benötigt werden, empfiehlt sich eine Aufbewahrung von mindestens 5 Jahren. Bei gewerblichen Vermietungen können steuerliche Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren (§ 147 AO) gelten. Im Zweifel: Belege so lange aufbewahren, bis alle Fristen abgelaufen sind und kein Streit mehr möglich ist.

Darf der Vermieter Verwaltungskosten umlegen?

Nein. Verwaltungskosten — also das Honorar für die Hausverwaltung, Buchführungskosten, Porto für die Abrechnung, Bankgebühren oder Kosten für die Erstellung der Abrechnung selbst — sind nach BetrKV § 1 Abs. 2 Nr. 1 ausdrücklich von der Umlage ausgeschlossen. Klauseln im Mietvertrag, die Verwaltungskosten auf den Mieter abwälzen, sind nach § 556 Abs. 4 BGB unwirksam. Das gilt auch im Gewerberaummietrecht, sofern keine anderslautende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

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