Antrag zum Grunderwerbsteuer-Zuschuss in NRW: Richtlinien, Höhe & Ablauf

Antrag zum Grunderwerbsteuer-Zuschuss in NRW – In Nordrhein-Westfalen besteht seit Dienstag, dem 01. November 2022, die Möglichkeit auf einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer. Bereits am ersten Tag sind bei der verantwortlichen Bank 6000 Anträge eingegangen. Hier erfahren Sie, ob und wie auch Sie einen Antrag stellen können und welche Gelder Sie dann bekommen.

Zuschüsse bis zu 10.000 Euro: Erleichterung der Kaufnebenkosten

Die Zuschüsse zur Grunderwerbsteuer betragen 2% des Kaufpreises. Die maximale Summe beläuft sich dabei auf 10.000 Euro. Diese Förderprogramme helfen vielen Eigentümern, denn in den meisten Fällen müssen die Käufer die Kaufnebenkosten für die Immobilie selbst bezahlen.

Dazu gehört auch die Grunderwerbsteuer – diese beträgt in NRW 6,5 % vom Kaufpreis. Dieser Betrag kann eine Hürde für viele Investoren darstellen – daher kommt der Zuschuss jetzt vielen (zukünftigen) Eigentümern sehr gelegen.

Deshalb ist die Förderung sinnvoll:

  • Erleichterung der Kaufnebenkosten für Eigentümer
  • Grunderwerbsteuer wird verringert (in NRW = 6,5 %)
  • Zuschüsse= 2% vom Kaufpreis & max. 10.000 Euro

Beispielrechnung: Zuschuss bei Kaufpreis von 400.000 Euro

Kaufen Sie beispielsweise ein Haus für 400.000 Euro, dabei würden in NRW 26.000 Euro Grunderwerbsteuer anfallen. Zusätzlich würden Sie nun 8.000 Euro Zuschuss bekommen für Ihre Immobilie.

Einschränkungen: Selbstnutzung & Antragstellung in diesem Jahr

Allerdings gibt es auch gewisse Einschränkungen, wer die Förderungen in Anspruch nehmen kann. Zunächst soll die gekaufte Immobilie nur selbst genutzt werden. Dementsprechend haben Eigentümer keinen Anspruch auf den Zuschuss, wenn sie die Immobilie als Kapitalanlage erwerben.

Darüber hinaus gilt sie nur für Eigentümer, die in diesem Jahr eine Immobilie erworben haben. Alle, die im letzten Jahr Eigentümer einer Immobilie geworden sind, bekommen keine Förderungen.

Die Frist für die Anträge ist der 30.07.2023.

Auf diese Richtlinien sollten Sie bei der Antragstellung achten:

  • Nur für Immobilien die selbst genutzt werden
  • Nicht für Immobilien die Kapitalanlage sind
  • Nur für Immobilienkäufe in diesem Jahr
  • Anträge einreichen bis zum 30.07.2023

Antragstellung in 3 Schritten: Download, Unterschrift & Abgabe

Wenn Sie einen solchen Antrag stellen möchten, können Sie das auf der Website der NRW-Bank tun.

Schritt 1: Antrag auf Website stellen

Im ersten Schritt füllen Sie den Antrag auf der Website aus. Dabei werden persönliche Daten, wie die Steuer-ID und Daten über die Immobilie angefragt. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigt haben, bekommen Sie eine Referenznummer und einen Zugang zugesendet.

Schritt 2: Antrag unterschreiben

Als nächstes sollten Sie den Antrag als PDF herunterladen. Dafür benötigen Sie die Daten aus der E-Mail. Dieser Antrag sollte dann ausgedruckt werden und muss von allen beteiligten Eigentümern unterzeichnet werden.

Schritt 3: Antrag wieder hochladen

Im dritten und letzten Schritt laden Sie den Antrag wieder hoch. Dabei sollten Sie wieder Ihre Zugangsdaten bereit halten. Nach aktuellen Schätzungen soll es sieben Wochen dauern, bis das Geld auf das Konto des Antragstellers überwiesen ist. Allerdings steht noch offen, wie lange es dauert, dass der Antrag bewilligt wird.

Kaufnebenkosten: Was Sie sonst noch beachten sollten!

Wenn Sie sich auch die anderen Kaufnebenkosten, finden Sie hier Erklärungen mit Beispielrechnungen zur Grunderwerbsteuer, den Maklerkosten und dem Grundbucheintrag: