Bauvorlagenverordnung (Wiki, Definition): Vorgabe für Form und Anzahl der Bauantragsunterlagen

Bauvorlagenverordnung – Die Bauvorlagenverordnung gibt an, in welcher Form und Anzahl bestimmte Unterlagen in einem Bauantrag vorhanden sein müssen, um über diesen Antrag entscheiden zu können. Die Bauvorlagenverordnung ist je nach Bundesland unbedingt einzuhalten, denn eine Baugenehmigung kann nur erteilt werden, wenn die Anzahl, Form und Umfang der beigefügten Unterlagen der jeweiligen Bauvorlagenverordnung entsprechen.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Unterlagen beim Bauantrag.

Bauvorlagenverordnung zusammengefasst

Hier die Bauvorlagenverordnung im Überblick:

  • bestimmt über Anzahl und Form der Unterlagen in einem Bauantrag
  • je nach Bundesland unterschiedlich
  • Genehmigung kann nur mit entsprechender Anzahl und Form der Unterlagen erteilt werden

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