Welche Unterlagen können Vermieter für die Besichtigung und den Mietvertrag verlangen? Schnell erklärt – Mietrecht

Unterlagen für die Besichtigung und den Mietvertrag – Welche Unterlagen können Sie von (potentiellen) Mietern zur Besichtigung oder Unterzeichnung des Mietvertrags verlangen? Lernen Sie hier welche Dokumente ein Mieter Ihnen vorlegen sollte.

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Mietvertrag – Grundlagen des Mietrechts

Bevor Sie die benötigten Dokumente zur Schließung eines Mietvertrags kennenlernen, hier die Grundlagen zum Mietvertrag zusammengefasst.

Am Anfang jedes Mietverhältnisses steht der Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags. Ein Mietvertrag regelt die Vermietung eines Mietobjekts zwischen zwei Parteien: dem Vermieter und dem Mieter.  Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter den Wohnraum gegen Zahlung eines entsprechenden Mietzinses unbefristet zur Verfügung zu stellen. Der Mietvertrag begründet somit ein Dauerschuldverhältnis zwischen beiden Vertragsparteien.

Damit ein Mietvertrag rechtskräftig ist, müssen die Vertragsparteien sich über alle wesentlichen Bestandteile des Vertrags einigen.  Hierzu gehören:

Bevor es zur Unterzeichnung des Mietvertrags kommt, müssen Sie als Vermieter einen geeigneten Mieter finden. Damit Ihnen die Wahl einfacher fällt, sollten Sie den potentielle Mieter dazu auffordern bereits einige Dokumente mit zur Besichtigung zu bringen.

Unterlagen für die Besichtigung und den Mietvertrag

Als Vermieter ist es ratsam bereits zur Wohnungsbesichtigung vom (potentiellen) Mieter einige Unterlagen zu verlangen.  Als Vermieter möchten Sie vorab wissen, wer Ihr Eigentum bezieht und ob die vereinbarte Miete zuverlässig bezahlt werden kann. Welche Daten der Vermieter zu welchem Zeitpunkt erfassen darf, wird in der Datenschutzverordnung (DSGVO) geregelt.

Die folgenden Dokumente sollten Sie bereits zur Besichtigung verlangen:

Selten wird zusätzlich verlangt:

Diese Dokumente helfen Ihnen sich vorab vor Mietnomaden und Problemmietern zu schützen. Die Nachweise geben Aufschluss über den Mietinteressenten und dienen als Hilfe bei der Auswahl des passenden Mieters. Spätestens bei Unterzeichnung des Mietvertrags sollten Sie den Mieter dazu auffordern Ihnen diese Dokumente  vorzulegen.

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