Grenzvermessung Definition: Ermitteln und Feststellen von Grenzen
Grenzvermessung – Nötig werden Grenzvermessungen beim Bau in unmittelbarer Nähe zu Grundstücksgrenzen. Hier werden vor Ort die Grundstücksgrenzen vermessen und diese dann mit den eingetragenen Werten im Liegenschaftskataster verglichen. Dabei werden nicht festgestellte Grenzen ermittelt und verlorenen festgestellte Grenzen wiederhergestellt. Nach den Vermessungen werden die Grundstückseigentümer dann zum Grenztermin geladen, um dort die neue Grenzvermessung abzusegnen. Die Ergebnisse werden dann dem Katasteramt übergeben und im Grundbuch eingetragen.
Lesen Sie hier weitere Definitionen zum Thema Grenzabstand, Grundbucheintrag und Denkmalschutz durch.
Grenzvermessung im Überblick
Hier sehen Sie nochmal alles zum Thema Grenzvermessung zusammengefasst:
- nötig beim Bau in Grundstückgrenzennähe
- Vermessung und Vergleich
- Herstellung und Ermittlung neuer Grenzen
- Absegnung der Grundstückseigentümer
- Eintragung ins Grundbuch
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Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:Grenzvermessung: Was ist das und wann ist sie nötig?
Grenzvermessung ist die amtliche Feststellung und Vermarktung von Grundstücksgrenzen durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder ein staatliches Vermessungsamt. Das Ergebnis ist rechtsverbindlich und wird in das amtliche Liegenschaftskataster eingetragen. Anders als eine private Grenzbesichtigung schafft die amtliche Grenzvermessung Rechtssicherheit gegenüber Nachbarn, Behörden und Gerichten.
Eine Grenzvermessung ist in folgenden Situationen Pflicht oder dringend empfohlen:
| Anlass | Warum Grenzvermessung? | Dringlichkeit |
|---|---|---|
| Grundstücksteilung | Neue Grenze muss katastermäßig dokumentiert werden | Pflicht |
| Bebauung an der Grenze | Abstandsflächenrecht (§6 MBO) erfordert exakte Grenzlage | Pflicht (Bauantrag) |
| Grenzstreit mit Nachbar | Amtliche Feststellung schafft rechtssichere Grundlage | Sehr dringend |
| Grundstückskauf mit exakter Fläche | Kaufpreis oft flächenabhängig – Kataster kann veraltet sein | Empfohlen |
| Überbau durch Nachbar | Feststellung ob tatsächlich Grenzüberschreitung vorliegt | Notwendig |
| Alte Grenzsteine fehlen/verschoben | Nur amtliche Vermarktung stellt rechtssicheren Zustand her | Empfohlen |
Wer führt Grenzvermessungen durch?
Grenzvermessungen dürfen in Deutschland ausschließlich befugte Stellen vornehmen – ein privater Geometer oder Architekt genügt nicht. Je nach Bundesland ist die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt:
| Bundesland / Gruppe | Zuständige Stelle | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bayern, NRW, Sachsen | Staatliche Vermessungsämter (Katasterämter) | Behörde führt Vermessung durch, feste Gebührenordnung |
| Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) | Freiberuflich, Vergütung nach Honorarordnung |
| Berlin, Hamburg, Bremen | Staatlich und ÖbVI gemischt | Je nach Aufgabe unterschiedliche Zuständigkeit |
| Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | Staatliche Ämter für Geoinformation und Vermessung | Wartezeiten oft länger |
Praxistipp: Den zuständigen ÖbVI oder das Vermessungsamt finden Sie über das Geoportal Ihres Bundeslandes oder über die Verbände der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (VDV). In Ländern mit staatlicher Zuständigkeit wenden Sie sich direkt an das örtliche Katasteramt.
Grenzzeichen und Grenzsteine: Was ist zu beachten?
Nach einer Grenzvermessung werden die festgestellten Grenzpunkte durch Grenzzeichen (Vermarktung) dauerhaft gesichert. Die Art der Vermarktung richtet sich nach den jeweiligen Landesvorschriften:
- Grenzstein: Klassisches Zeichen aus Beton, Granit oder Kunststoff – meist quadratisch mit Kreuz oder Punkt oben
- Grenzrohr: Metallrohr im Boden eingelassen, oft mit Markierungskappe
- Grenzbolzen/Nagel: In befestigten Flächen (Asphalt, Beton) eingeschlagener Stahlnagel oder Bolzen
- Grenzkreuz: Eingeritztes Kreuz in befestigten Flächen oder Naturstein
Achtung – Strafrecht! Das Versetzen, Beschädigen oder Entfernen von Grenzzeichen ist eine Straftat nach §274 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Urkundenfälschung im weiteren Sinne). Der Strafrahmen beträgt bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer den Grenzstein auf dem eigenen Grundstück versetzt. Wer einen Grenzstein vorfindet, der verschoben wurde, sollte sofort das Vermessungsamt informieren.
Grenzvermessung Kosten: Was kostet das?
Die Kosten einer Grenzvermessung hängen vom Bundesland, der Anzahl der Grenzpunkte, der Komplexität und der Grundstücksgröße ab. In Ländern mit staatlicher Zuständigkeit gelten feste Gebührenordnungen; bei ÖbVI-Ländern werden Honorare nach der Honorarordnung für Vermessungsingenieure vereinbart.
| Leistungsumfang | Kostenschätzung | Anmerkung |
|---|---|---|
| Einfache Grenzfeststellung (2–4 Punkte) | 500 – 2.000 € | Bestandsgrenze bestätigen, wenige Punkte |
| Grundstücksteilung mit neuer Grenzziehung | 1.500 – 5.000 € | Neue Grenze + Vermessung + Katastereintrag |
| Größeres Grundstück / viele Grenzpunkte | 3.000 – 10.000 €+ | Landwirtschaft, Gewerbegrundstücke, Hanglagen |
| Gerichtliche Grenzfeststellung | Zzgl. Gerichts- und Anwaltskosten | Bei streitiger Lage über alle Instanzen |
Wer trägt die Kosten? In der Regel derjenige, der die Vermessung beantragt. Bei Grenzstreitigkeiten trägt häufig der unterliegende Teil die Kosten. Bei Grundstücksteilungen im Rahmen eines Verkaufs kann die Kostenverteilung im Kaufvertrag geregelt werden.
Grenzstreit mit dem Nachbarn: Was tun?
Grenzstreitigkeiten gehören zu den häufigsten nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen. Der richtige Ablauf schützt vor kostspieligen Fehlern:
- Grundbuch und Liegenschaftskarte prüfen: Beim zuständigen Katasteramt Liegenschaftskarte und -buch anfordern. Dort sind die offiziellen Grenzen eingetragen. Ältere Karten können ungenau sein.
- Grenzvermessung beantragen: Nur eine amtliche Vermessung schafft rechtssichere Grundlage. Kosten trägt zunächst der Antragsteller – bei Unterliegen des Nachbarn kann Kostenerstattung verlangt werden.
- Einigung anstreben: Stimmen beide Nachbarn der festgestellten Grenze zu, kann ein Grenzfeststellungsvertrag geschlossen werden. Bei Überbau durch den Nachbarn gilt §912 BGB: Hat der Nachbar gutgläubig über die Grenze gebaut, besteht Duldungspflicht gegen Zahlung einer Überbaurente.
- Gerichtlicher Weg (letzte Option): Die Grenzscheidungsklage nach §920 ZPO ermöglicht die richterliche Feststellung der Grundstücksgrenze, wenn keine Einigung erzielt wird. Das Gericht holt ein Sachverständigengutachten (meist Vermessungsingenieur) ein.
| Rechtsnorm | Inhalt |
|---|---|
| §912 BGB | Überbau: Duldungspflicht bei gutgläubigem Überbau, Gegenleistung: Überbaurente |
| §920 ZPO | Grenzscheidungsklage: Gerichtliche Grenzfeststellung bei Uneinigkeit |
| §274 StGB | Versetzen/Entfernen von Grenzzeichen: Straftat, bis 5 Jahre Freiheitsstrafe |
| Landesbauordnungen | Abstandsflächen: Mindestabstand zur Grenze (meist 3 m nach §6 MBO) |
Grenzvermessung beim Grundstückskauf
Beim Grundstückskauf wird die tatsächliche Grenzlage häufig nicht gesondert geprüft – ein Fehler, der teuer werden kann. Die Katasterunterlagen können veraltet sein, Grenzsteine fehlen oder der Nachbar hat über die Grenze gebaut.
Checkliste vor dem Grundstückskauf:
- Liegenschaftskarte beim Katasteramt anfordern und mit dem Grundstück in Augenschein nehmen
- Alle Grenzsteine physisch abgehen und auf Vollständigkeit prüfen
- Bebauung des Nachbarn auf möglichen Überbau prüfen (Garage, Mauer, Zaun)
- Bei Unsicherheit: Grenzvermessung vor dem Kaufabschluss beauftragen (Kosten können im Kaufpreis eingerechnet werden)
- Im Kaufvertrag: Regelung zur Haftung bei späteren Grenzabweichungen
Sonderfall Überbau (§912 BGB): Hat der Nachbar gutgläubig und ohne Einspruch des früheren Eigentümers über die Grenze gebaut, ergibt sich eine Duldungspflicht für den Erwerber des Grundstücks. Im Gegenzug hat der Erwerber Anspruch auf eine laufende Überbaurente. Wurde der Überbau bereits vor dem Kauf geduldet, geht die Duldungspflicht auf den Käufer über – ohne Mehrwert. Diese Konstellation muss bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt werden.
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FAQ: Grenzvermessung
Wer darf eine Grenzvermessung durchführen?
Ausschließlich öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder staatliche Vermessungsämter dürfen amtliche Grenzvermessungen durchführen. Private Geometer oder Architekten sind nicht befugt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland – in Bayern ist es das staatliche Vermessungsamt, in Baden-Württemberg der ÖbVI.
Was kostet eine Grenzvermessung grob?
Eine einfache Grenzfeststellung mit zwei bis vier Punkten kostet je nach Bundesland und Aufwand zwischen 500 und 2.000 Euro. Eine vollständige Grundstücksteilung mit neuer Grenzziehung und Katastereintrag liegt meist bei 1.500 bis 5.000 Euro. Größere Grundstücke oder viele Grenzpunkte können darüber hinausgehen.
Ist es strafbar, einen Grenzstein zu versetzen?
Ja. Das Versetzen, Beschädigen oder Entfernen von Grenzzeichen ist eine Straftat nach §274 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Dies gilt auch für den Grundstückseigentümer auf dem eigenen Grundstück.
Was passiert beim Grundstückskauf, wenn die Grenze nicht klar ist?
Der Käufer sollte vor dem Notartermin eine Grenzvermessung beauftragen oder zumindest die Liegenschaftskarte mit dem Katasteramt abgleichen. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass die tatsächliche Fläche kleiner als vereinbart ist, können Minderungsansprüche entstehen – allerdings nur, wenn der Kaufpreis flächenabhängig vereinbart wurde.

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