Nachtruhe (Wiki, Definition): nächtliche Ruhezeit zwischen 22:00 – 06:00 Uhr

Nachtruhe – Die Nachtruhe ist ein Begriff des Schallimmissionsschutzes und bezeichnet eine geschützte Zeit, in der laute und lärmende Tätigkeiten verboten sind. Generell gilt diese Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Werk- oder Sonn- und Feiertagen. Zwischen dieser Zeitspanne sollten Tätigkeiten wie laute Musik, Partys, Bohren oder andere Maschinengeräusche, die die Nachtruhe stören könnten, unterlassen werden.

Auch der Geräuschpegel, der nicht überschritten werden darf, wird gesetzlich geregelt. In Wohngebieten liegt die zulässige Grenze bei 40 dB (A). Bei einem Verstoß gegen die nächtlichen Ruhezeiten droht ein Bußgeld.

Vermieter können mit Mietern eines Mehrparteienhauses oder innerhalb der WEG gesonderte Ruhezeiten vereinbaren. Diese werden in der Hausordnung festgelegt. In einem Mietshaus sollten die Geräusche während der Nachtruhe auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Bei einem Verstoß droht eine Abmahnung, in wiederholten Fällen auch eine Kündigung.

Nachtruhe im Überblick

Der Begriff Nachtruhe zusammengefasst:

  • nächtliche Ruhezeit
  • zwischen 22:00 – 06:00 Uhr
  • zulässige Lautstärke bis 40 dB
  • Verstoß: Bußgeld, Abmahnung, Kündigung

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