Quittung Barkaution: Selbst erstellen + Vorlage, Beleg & Nachweis – Kostenlose PDF
Quittung Barkaution – Wer einzieht, zahlt eine Kaution an den Vermieter. Mieter haben bei der Zahlung Ihrer Mietkaution die Möglichkeit, den vorgegebenen Betrag in bar zu hinterlegen. Dabei ist es wichtig, eine Quittung zu erstellen, als Nachweis für die eingegangene Zahlung. Wie eine Quittung für die Barkaution aussieht und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag. Außerdem können Sie mit dem Quittung Generator einfach eine eigene Quittung erstellen.
Mietkaution bar zahlen: Quittung + Vorlage
Bei der Barzahlung der Mietkaution ist die Quittung oder der Beleg ein wichtiges Dokument, dass Sie bei der Übergabe Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses vom Vermieter erhalten sollten. Es bestätigt, dass Sie die vereinbarte Kaution gezahlt haben. Diese Quittung wird jedoch nicht immer automatisch mit der Mietkaution übergeben. Sie müssen in diesem Fall die Quittung bei Ihrem Vermieter selbst anfordern.
Warum Barkaution und wie wird sie angelegt?
Die Sicherheit ist ein wichtiger Aspekt bei der Hinterlegung von Mietkautionen, insbesondere wenn es um Bargeldzahlungen geht. Es ist zu beachten, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter den Empfang und die Hinterlegung der Mietkaution angemessen dokumentieren. Quittungen und andere schriftliche Nachweise sind unerlässlich, um Streitigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden.
Zudem spielt die Veruntreuung der Kaution eine entscheidende Rolle bei der Barkaution. Der Vermieter ist verpflichtet, die Barkaution auf ein Treuehandkonto zu überweisen und dort anzulegen. Auch das sollte dokumentiert werden und von beiden Parteien unterzeichnet.
Das Wichtigste im Überblick:
- Sicherheit der Barkaution
- Dokumentation des Erhalts der Kaution
- Dokumentation der Anlage der Kaution
- schriftliche Quittung als Beweis
- Unterschrift beider Parteien
Wie sieht so eine Quittung aus?
Muster Beleg & Quittung der Mietkaution
Quittung über den Erhalt der Mietkaution
Für das Objekt:
____________________________
____________________________
____________________________
____________________________
Daten des/der Mieter/s:
Mieter Nr. 1
Vorname: ___________________
Nachname: ___________________
Straße / Hausnummer: ____________________________
PLZ: ___________________
Wohnort: ___________________
Telefon: ___________________
Mieter Nr. 2
Vorname: ___________________
Nachname: ___________________
Straße / Hausnummer: ____________________________
PLZ: ___________________
Wohnort: ___________________
Telefon: ___________________
Daten des/der Vermieters/in
Vermieter
Vorname: ___________________
Nachname: ___________________
Straße / Hausnummer: ____________________________
PLZ: ___________________
Wohnort: ___________________
Telefon: ___________________
Der / die Vermieter/in/innen bestätigt/bestätigen hiermit, dass er/sie die die im Mietvertrag vereinbarte Kaution in Höhe von ____________ € am ____________ von dem / der / den Mieter/in/n in bar erhalten hat / haben.
____________________________
Ort, Datum
____________________________
Unterschrift / Vermieter
Quittung Generator: Mietkaution & Barzahlung
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Quittung Barkaution Muster: Vorlage zum Download
Eine Quittung über die Barkaution muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie rechtssicher ist. Verwenden Sie folgende Vorlage als Grundlage:
QUITTUNG
über Mietkaution (Barkaution)
Empfänger (Vermieter):
[Vorname Nachname Vermieter]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
Von (Mieter):
[Vorname Nachname Mieter]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
Betrag: ________,__ EUR
(in Worten: ________________________________________________ Euro)
Zweck: Barkaution für das Mietverhältnis
Mietobjekt: [vollständige Adresse der Mietwohnung]
Mietbeginn: [Datum]
Der Betrag wurde in bar erhalten. Die Kaution wird gemäß §551 Abs. 3 BGB auf einem separaten Treuhandkonto angelegt.
_________________, den _______________________
____________________________________
Unterschrift Vermieter
Hinweis: Drucken Sie die Quittung zweifach aus – eine Ausfertigung für den Mieter, eine für Ihre Vermieterunterlagen. Der Mieter sollte die Quittung bis zur vollständigen Kautionsrückgabe aufbewahren.
Pflichtangaben auf der Kautions-Quittung
Eine Quittung ist nur dann rechtssicher, wenn alle wesentlichen Angaben vollständig und korrekt enthalten sind. Fehlende Angaben können im Streitfall dazu führen, dass die Quittung nicht als Beweis anerkannt wird.
| Pflichtfeld | Warum wichtig |
|---|---|
| Vollständiger Name und Adresse des Vermieters | Identifizierung des Zahlungsempfängers |
| Vollständiger Name und Adresse des Mieters | Identifizierung des Zahlenden |
| Betrag in Ziffern | Eindeutigkeit des Betrags |
| Betrag in Worten | Schutz vor nachträglicher Manipulation |
| Datum der Übergabe | Nachweis des Zahlungszeitpunkts |
| Zahlungszweck (Kaution für welches Objekt) | Zuordnung zum konkreten Mietverhältnis |
| Mietbeginn | Referenz zum Mietvertrag |
| Unterschrift des Vermieters | Rechtsgültigkeit des Dokuments |
Die Unterschrift des Mieters ist nicht zwingend erforderlich, da die Quittung eine Empfangsbestätigung des Vermieters ist – nicht des Mieters. Optional kann aber auch der Mieter unterschreiben.
Barkaution: Was Vermieter und Mieter wissen müssen
Die Mietkaution ist in §551 BGB geregelt. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für Schäden, ausstehende Mieten oder sonstige Verbindlichkeiten des Mieters nach Mietende.
Maximalhöhe: Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen (§551 Abs. 1 BGB). Eine höhere Kaution ist unwirksam – auch wenn Mieter und Vermieter sie vertraglich vereinbaren. Der Mieter kann den übersteigenden Betrag zurückfordern.
Ratenzahlung: Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen – die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig (§551 Abs. 2 BGB).
| Sicherungsart | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Barkaution | Sofort verfügbar, einfache Übergabe | Quittungspflicht, Treuhandkonto-Pflicht |
| Bürgschaft (Bank/Eltern) | Mieter hat keine Liquiditätsbelastung | Aufwand, Bürge muss zahlungsfähig sein |
| Kautionskonto (Mieter) | Transparenz, Zinsen beim Mieter | Konto muss verpfändet werden |
| Kautionsversicherung | Kein Kapital gebunden | Jährliche Prämie, nicht alle Vermieter akzeptieren |
Kautionssparbuch: Pflicht für Vermieter
Viele Vermieter unterschätzen ihre Pflicht nach §551 Abs. 3 BGB: Die Barkaution muss getrennt vom eigenen Vermögen auf einem separaten Treuhandkonto angelegt werden. Die Vermischung mit dem privaten Konto ist verboten.
Anforderungen an das Treuhandkonto:
- Separates Konto, ausdrücklich als Mietkautionskonto gekennzeichnet
- Zinsen, die das Konto erwirtschaftet, stehen dem Mieter zu
- Das Konto muss insolvenzfest sein (d. h. im Fall der Vermieter-Insolvenz nicht zur Insolvenzmasse gehören)
Was passiert bei Verstoß? Legt der Vermieter die Kaution nicht ordnungsgemäß an, macht er sich schadensersatzpflichtig. Im Fall der Vermieter-Insolvenz ohne Treuhandkonto verliert der Mieter seine Kaution – und kann nur als normaler Gläubiger im Insolvenzverfahren Ansprüche anmelden. Mit ordnungsgemäßem Treuhandkonto hingegen ist die Kaution insolvenzfest.
Praxis-Tipp: Viele Banken bieten spezielle Mietkautionskonten an. Diese erfüllen automatisch alle gesetzlichen Anforderungen. Die Anlage dokumentieren und dem Mieter auf Nachfrage nachweisen.
Kautionsrückgabe: Wann hat der Mieter Anspruch?
Nach Mietende hat der Mieter grundsätzlich Anspruch auf Rückgabe der Kaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil VIII ZR 71/05 klargestellt, dass dem Vermieter eine angemessene Prüffrist zusteht.
Prüffrist des Vermieters: In der Regel 3–6 Monate nach Mietende, um Schäden zu prüfen, Nebenkostenabrechnungen zu erstellen und offene Forderungen zu ermitteln. Längere Fristen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Aufrechnung mit Gegenforderungen: Der Vermieter darf die Kaution mit folgenden Forderungen aufrechnen:
- Mietausstände (ausstehende Kaltmiete, Nebenkosten)
- Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen
- Noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen
Normale Abnutzungserscheinungen (z. B. Kratzer im Parkett durch normale Nutzung, verblasste Wandfarbe) sind kein Schaden – dafür darf die Kaution nicht einbehalten werden.
Checkliste für Mieter bei Kautionsrückgabe:
- Übergabeprotokoll beim Auszug erstellen lassen (mit Fotos)
- Quittung über die gezahlte Kaution aufbewahren
- Kautionsrückzahlung schriftlich einfordern falls nicht innerhalb von 6 Monaten erfolgt
- Zinsanspruch geltend machen
- Bei Streit: Schlichtungsstelle oder Anwalt einschalten
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FAQ: Quittung Barkaution
Muss ich als Vermieter eine Quittung über die Barkaution ausstellen?
Ja, grundsätzlich ja. Nach §368 BGB hat der Mieter das Recht, eine Quittung über jede Zahlung zu verlangen. Bei Barzahlung der Kaution sollte die Quittung unmittelbar bei der Übergabe ausgestellt werden. Ohne Quittung hat der Mieter keinen sicheren Nachweis über die Zahlung.
Was ist, wenn ich keine Quittung mehr habe?
Ohne Quittung kann es im Streitfall schwierig werden, die Zahlung nachzuweisen. Als Mieter sollten Sie daher immer auf eine Quittung bestehen. Alternativ können Kontoauszüge (bei Überweisung), Zeugen oder E-Mails als Nachweis dienen – aber die schriftliche Quittung ist die sicherste Option.
Darf die Barkaution mehr als drei Kaltmieten betragen?
Nein. §551 Abs. 1 BGB legt die Höchstgrenze zwingend auf drei Nettokaltmieten fest. Eine vertragliche Vereinbarung, die darüber hinausgeht, ist unwirksam. Der Mieter kann den übersteigenden Betrag auch nach Jahren noch zurückfordern.
Wie lange muss ich als Mieter auf die Kautionsrückzahlung warten?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, aber der BGH hat eine Prüffrist von 3–6 Monaten als angemessen anerkannt. Danach gerät der Vermieter in Zahlungsverzug. Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich ein und setzen Sie eine konkrete Frist (z. B. 14 Tage).
Quittung Barkaution Muster: Vorlage zum Download
Eine Quittung über die Barkaution muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie rechtssicher ist. Verwenden Sie folgende Vorlage als Grundlage:
QUITTUNG
über Mietkaution (Barkaution)
Empfänger (Vermieter):
[Vorname Nachname Vermieter]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
Von (Mieter):
[Vorname Nachname Mieter]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
Betrag: ________,__ EUR
(in Worten: ________________________________________________ Euro)
Zweck: Barkaution für das Mietverhältnis
Mietobjekt: [vollständige Adresse der Mietwohnung]
Mietbeginn: [Datum]
Der Betrag wurde in bar erhalten. Die Kaution wird gemäß §551 Abs. 3 BGB auf einem separaten Treuhandkonto angelegt.
_________________, den _______________________
____________________________________
Unterschrift Vermieter
Hinweis: Drucken Sie die Quittung zweifach aus – eine Ausfertigung für den Mieter, eine für Ihre Vermieterunterlagen. Der Mieter sollte die Quittung bis zur vollständigen Kautionsrückgabe aufbewahren.
Pflichtangaben auf der Kautions-Quittung
Eine Quittung ist nur dann rechtssicher, wenn alle wesentlichen Angaben vollständig und korrekt enthalten sind. Fehlende Angaben können im Streitfall dazu führen, dass die Quittung nicht als Beweis anerkannt wird.
| Pflichtfeld | Warum wichtig |
|---|---|
| Vollständiger Name und Adresse des Vermieters | Identifizierung des Zahlungsempfängers |
| Vollständiger Name und Adresse des Mieters | Identifizierung des Zahlenden |
| Betrag in Ziffern | Eindeutigkeit des Betrags |
| Betrag in Worten | Schutz vor nachträglicher Manipulation |
| Datum der Übergabe | Nachweis des Zahlungszeitpunkts |
| Zahlungszweck (Kaution für welches Objekt) | Zuordnung zum konkreten Mietverhältnis |
| Mietbeginn | Referenz zum Mietvertrag |
| Unterschrift des Vermieters | Rechtsgültigkeit des Dokuments |
Die Unterschrift des Mieters ist nicht zwingend erforderlich, da die Quittung eine Empfangsbestätigung des Vermieters ist – nicht des Mieters. Optional kann aber auch der Mieter unterschreiben.
Barkaution: Was Vermieter und Mieter wissen müssen
Die Mietkaution ist in §551 BGB geregelt. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für Schäden, ausstehende Mieten oder sonstige Verbindlichkeiten des Mieters nach Mietende.
Maximalhöhe: Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen (§551 Abs. 1 BGB). Eine höhere Kaution ist unwirksam – auch wenn Mieter und Vermieter sie vertraglich vereinbaren. Der Mieter kann den übersteigenden Betrag zurückfordern.
Ratenzahlung: Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen – die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig (§551 Abs. 2 BGB).
| Sicherungsart | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Barkaution | Sofort verfügbar, einfache Übergabe | Quittungspflicht, Treuhandkonto-Pflicht |
| Bürgschaft (Bank/Eltern) | Mieter hat keine Liquiditätsbelastung | Aufwand, Bürge muss zahlungsfähig sein |
| Kautionskonto (Mieter) | Transparenz, Zinsen beim Mieter | Konto muss verpfändet werden |
| Kautionsversicherung | Kein Kapital gebunden | Jährliche Prämie, nicht alle Vermieter akzeptieren |
Kautionssparbuch: Pflicht für Vermieter
Viele Vermieter unterschätzen ihre Pflicht nach §551 Abs. 3 BGB: Die Barkaution muss getrennt vom eigenen Vermögen auf einem separaten Treuhandkonto angelegt werden. Die Vermischung mit dem privaten Konto ist verboten.
Anforderungen an das Treuhandkonto:
- Separates Konto, ausdrücklich als Mietkautionskonto gekennzeichnet
- Zinsen, die das Konto erwirtschaftet, stehen dem Mieter zu
- Das Konto muss insolvenzfest sein (d. h. im Fall der Vermieter-Insolvenz nicht zur Insolvenzmasse gehören)
Was passiert bei Verstoß? Legt der Vermieter die Kaution nicht ordnungsgemäß an, macht er sich schadensersatzpflichtig. Im Fall der Vermieter-Insolvenz ohne Treuhandkonto verliert der Mieter seine Kaution – und kann nur als normaler Gläubiger im Insolvenzverfahren Ansprüche anmelden. Mit ordnungsgemäßem Treuhandkonto hingegen ist die Kaution insolvenzfest.
Praxis-Tipp: Viele Banken bieten spezielle Mietkautionskonten an. Diese erfüllen automatisch alle gesetzlichen Anforderungen. Die Anlage dokumentieren und dem Mieter auf Nachfrage nachweisen.
Kautionsrückgabe: Wann hat der Mieter Anspruch?
Nach Mietende hat der Mieter grundsätzlich Anspruch auf Rückgabe der Kaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil VIII ZR 71/05 klargestellt, dass dem Vermieter eine angemessene Prüffrist zusteht.
Prüffrist des Vermieters: In der Regel 3–6 Monate nach Mietende, um Schäden zu prüfen, Nebenkostenabrechnungen zu erstellen und offene Forderungen zu ermitteln. Längere Fristen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Aufrechnung mit Gegenforderungen: Der Vermieter darf die Kaution mit folgenden Forderungen aufrechnen:
- Mietausstände (ausstehende Kaltmiete, Nebenkosten)
- Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen
- Noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen
Normale Abnutzungserscheinungen (z. B. Kratzer im Parkett durch normale Nutzung, verblasste Wandfarbe) sind kein Schaden – dafür darf die Kaution nicht einbehalten werden.
Checkliste für Mieter bei Kautionsrückgabe:
- Übergabeprotokoll beim Auszug erstellen lassen (mit Fotos)
- Quittung über die gezahlte Kaution aufbewahren
- Kautionsrückzahlung schriftlich einfordern falls nicht innerhalb von 6 Monaten erfolgt
- Zinsanspruch geltend machen
- Bei Streit: Schlichtungsstelle oder Anwalt einschalten
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FAQ: Quittung Barkaution
Muss ich als Vermieter eine Quittung über die Barkaution ausstellen?
Ja, grundsätzlich ja. Nach §368 BGB hat der Mieter das Recht, eine Quittung über jede Zahlung zu verlangen. Bei Barzahlung der Kaution sollte die Quittung unmittelbar bei der Übergabe ausgestellt werden. Ohne Quittung hat der Mieter keinen sicheren Nachweis über die Zahlung.
Was ist, wenn ich keine Quittung mehr habe?
Ohne Quittung kann es im Streitfall schwierig werden, die Zahlung nachzuweisen. Als Mieter sollten Sie daher immer auf eine Quittung bestehen. Alternativ können Kontoauszüge (bei Überweisung), Zeugen oder E-Mails als Nachweis dienen – aber die schriftliche Quittung ist die sicherste Option.
Darf die Barkaution mehr als drei Kaltmieten betragen?
Nein. §551 Abs. 1 BGB legt die Höchstgrenze zwingend auf drei Nettokaltmieten fest. Eine vertragliche Vereinbarung, die darüber hinausgeht, ist unwirksam. Der Mieter kann den übersteigenden Betrag auch nach Jahren noch zurückfordern.
Wie lange muss ich als Mieter auf die Kautionsrückzahlung warten?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, aber der BGH hat eine Prüffrist von 3–6 Monaten als angemessen anerkannt. Danach gerät der Vermieter in Zahlungsverzug. Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich ein und setzen Sie eine konkrete Frist (z. B. 14 Tage).



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