Erbpacht (Wiki, Definition): Dauervermietung eines Grundstücks an Pächter
Erbpacht – Unter Erbpacht versteht man eine angelegte Dauervermietung eines Grundstücks an einen Pächter, der dann das Grundstück mit einer Immobilie bebaut. Die Kosten werden jährlich vom Pächter an den Verpächter gezahlt. Wird das Grundstück vererbt, bekommt der Erbe des ursprünglichen Erbauers das Grundstück. Lesen Sie hier mehr zum Thema Erbpachtzins, Erbpachtland und Erbbaurecht. Erbpacht […]
