Erbschaftssteuer reduzieren: 5 Strategien für eine geringere Steuerlast

Erbschaftssteuer reduzieren - Die Erbschaftssteuer kann für Erben eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, diese Steuerlast zu reduzieren und mehr Vermögen an Ihre nächste Generation weiterzugeben. Von der Nutzung von Freibeträgen bis hin zur Schaffung von Stiftungen gibt es verschiedene Ansätze. Hier lernen Sie fünf Strategien kennen, die dabei helfen können, die Erbschaftssteuer zu senken.

Erbschaftssteuer reduzieren: 5 Strategien zum Sparen

Wer die Erbschaftsteuer reduzieren oder umgehen möchte, will vermeiden, dass ein großer Teil des vererbten Vermögens an den Staat geht. Ein anderes Motiv kann sein, dass Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Erben das Vermögen erben, ohne zu große finanziell belastet zu werden.

Die häufigsten genutzten Strategien zur Reduzierung der Erbschaftssteuer sind dabei:

  • Nutzung der Freibetragsgrenzen
  • Vermächtnis
  • Verwendung von Schenkungen
  • Stiftungen
  • Vermögensumwandlung

Wie Sie diese Strategien nutzen können, lernen Sie jetzt.

Durch Nutzung der Freibetragsgrenzen Steuern senken

Die Freibeträge der verschiedenen Personengruppen bei der Erbschaftssteuer können genutzt werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Die Kinder des Erblassers haben einen Freibetrag von derzeit 400.000 Euro. Dies bedeutet, dass der Wert des Erbes bis zu diesem Betrag steuerfrei bleibt. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben sogar einen höheren Freibetrag von derzeit 500.000 Euro.

Zudem gibt es Möglichkeiten, Vermögen auf verschiedene Erben aufzuteilen, um Freibeträge optimal auszunutzen.

Beispiel: Erbe im Wert von 1,2 Millionen Euro

Wenn Sie Ihr Vermögen beispielsweise auf drei Erben aufteilen, wäre dies bei drei Kindern steuerfrei möglich, da jedes Kind einen Freibetrag von 400.000€ hat.

Eine steuerfreie Vererbung wäre zudem möglich, wenn Sie zwei Kinder (Freibetrag je 400.000€) und zwei Enkel (Freibetrag je 200.000€) beerben.

Zudem gibt es bestimmte Freibeträge für Immobilien, Betriebsvermögen und Hausrat, die je nach Fall genutzt werden können. Auch eine rechtzeitige Planung der Vermögensnachfolge kann helfen, die Freibeträge bestmöglich auszunutzen und die Erbschaftssteuer zu reduzieren.

Vermächtnis zur Reduzierung der Erbschaftssteuer

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Erbe in Form von Vermächtnissen oder Auflagen zu regeln, um die Steuerlast zu reduzieren. Dabei handelt es sich um die Zuwendung eines bestimmten Vermögensgegenstandes oder eines Geldbetrags an eine Person, die nicht als Erbe eingesetzt wurde. Allerdings ist zu beachten, dass das Vermächtnis nur dann steuerlich berücksichtigt wird, wenn es im Testament ausdrücklich angeordnet wurde und die Erbschaftssteuererklärung korrekt ausgefüllt wird. Es ist daher ratsam, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen eines Vermächtnisses genau zu berechnen.

Funktionsweise des Vermächtnisses

Wenn Sie in Ihrem Testament ein Vermächtnis anordnen, wird der Begünstigte des Vermächtnisses steuerlich wie ein Erbe behandelt, allerdings mit einem Unterschied: Der Begünstigte erhält lediglich den Vermächtnisgegenstand oder den vereinbarten Geldbetrag, nicht jedoch den gesamten Nachlass. Da der Begünstigte des Vermächtnisses somit einen geringeren Anteil am Nachlass erhält als ein Erbe, kann sich das positiv auf die Höhe der Erbschaftssteuer auswirken. Denn die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und der Steuerklasse des Erben oder Vermächtnisnehmers.

Weniger Steuern durch Schenkungen zur Lebzeit

Um die Freibeträge bestmöglich zu nutzen, können Sie zum Beispiel Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten an die Erben übertragen, indem Sie es verschenken oder verkaufen. Auch eine Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs kann sinnvoll sein, um das Vermögen noch zu Lebzeiten zu übertragen, aber weiterhin davon zu profitieren. Wichtig ist jedoch, dass die Schenkungen rechtzeitig erfolgen und nicht erst kurz vor dem Erbfall, da sonst Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer anfallen können.

Vermögen verschenken - so geht's

Jeder Schenker hat das Recht, alle 10 Jahre einen Freibetrag von derzeit bis zu 400.000 Euro steuerfrei zu verschenken. Werden mehrere Schenkungen in Anspruch genommen, addieren sich die Freibeträge. So kann beispielsweise ein Ehepaar alle 10 Jahre bis zu 800.000 Euro steuerfrei an ihre Kinder verschenken.

Zusätzlich gibt es auch Freibeträge für bestimmte Anlässe wie zum Beispiel die Schenkung von Geld oder Sachen zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten oder Geburten. Auch hier können Steuerersparnisse erzielt werden.

Stiftung: Gemeinnützig oder für die Familie

Auch Stiftungen können eine Möglichkeit sein, um die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Eine Stiftung ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, die Vermögenswerte verwaltet und gemeinnützige Zwecke verfolgt. Wenn Sie eine Stiftung gründen, können Sie Vermögenswerte wie beispielsweise Immobilien oder Bargeld in die Stiftung einbringen und von der Erbschaftssteuer befreien.

Dabei wird zwischen diesen Stiftungen unterschieden:

  • gemeinnützige Stiftung
  • Familienstiftung

Gemeinnützige Stiftung: Sie können beispielsweise eine gemeinnützige Stiftung gründen, die sich für einen bestimmten Zweck einsetzt, wie z.B. den Umweltschutz oder die Unterstützung von bedürftigen Menschen. Wenn Sie Vermögenswerte in die Stiftung einbringen, können diese von der Erbschaftssteuer befreit werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Familienstiftung: Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine Familienstiftung zu gründen, die sich ausschließlich um die Interessen Ihrer Familie kümmert. Hier können Vermögenswerte wie beispielsweise Immobilien eingebracht werden, die dann von der Erbschaftssteuer befreit sind. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Stiftung nicht ausschließlich dem Zweck dient, die Erbschaftssteuer zu umgehen, sondern einen wirklichen gemeinnützigen Zweck verfolgen muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gründung einer Stiftung mit bestimmten Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden ist. Daher sollten Sie sich vorher umfassend über die Möglichkeiten und Risiken informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Vermögensumwandlung in steuerlich begünstigte Anlagen

Eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer durch Vermögensumwandlung in steuerlich begünstigte Anlagen zu reduzieren. Diese Anlageformen sind in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit oder zumindest teilweise begünstigt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Begünstigungen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind und die Anlageformen auch mit bestimmten Risiken verbunden sein können.

Beispiele für begünstigte Anlagen sind:

  • Lebensversicherungen
  • Riester-Renten
  • betriebliche Altersvorsorgen

Eine weitere Möglichkeit ist die Umwandlung von Vermögen in steuerbegünstigte Investitionen, wie z.B. in Unternehmen oder Immobilien, die von der Erbschaftssteuer befreit oder begünstigt sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um kleine oder mittelständische Unternehmen handeln, die als Familienunternehmen geführt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um von der Erbschaftssteuer befreit zu werden.