Elternbürgschaft (Wiki, Definition): Bürgschaft bei Mietausfall durch Eltern

Elternbürgschaft – Bei der Elternbürgschaft handelt es sich um eine Mietbürgschaft, die zu Beginn des Mietverhältnisses in Form einer Bürgschaftsurkunde beim Vermieter hinterlegt wird. Dabei bürgt ein Elternteil oder beide Eltern für das Kind finanziell einzuspringen, wenn Miete oder Nebenkosten nicht bezahlt werden können oder Schäden in der Wohnung verursacht werden. Die Elternbürgschaft ist eine Alternative zur Kaution und dient als Mietsicherheit.

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Elternbürgschaft im Überblick

Der Begriff Elternbürgschaft zusammengefasst:

  • Art der Mietbürgschaft
  • Alternative zur Kaution
  • Eltern übernehmen Mietausfälle und Schäden

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