Bausparprämie: Höhe, Einkommensgrenze, Beantragung und Auszahlung – Bauspar Ratgeber
Bausparprämie - Die Bausparprämie ist eine attraktive Fördermaßnahme, die jeden Bürger irgendwann mal interessieren könnte. In diesem Blog erfahrt ihr alles Wissenswerte rund um die Bausparprämie: von den Voraussetzungen über die Höhe bis zur Beantragung und Auszahlung der Prämie. Vergleichen Sie sofort aktuelle Konditionen für Ihren Bausparvertrag in unserem Bauspar-Vergleich.
Die wichtigsten Punkte zum Bausparprämie vorab zusammengefasst:
Begriff wird synonym für Wohnungsbauprämie verwendet.
Es handelt sich um einen staatlichen Zuschuss beim Bausparen.
Die Prämie ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, z.B. Mindestalter, Einkommensgrenze und Verwendungszweck.
Maximale Förderhöhe: 70€ bzw. 140€ pro Jahr
Bausparprämie: Wohnungsbauprämie erklärt
Die Wohnungsbauprämie ist eine Förderung des Bundes für die Errichtung, den Kauf oder die Modernisierung von Immobilien und somit ein wesentliches Element der Förderung des Bausparens und der Vermögensbildung. Die Prämie wird in Form eines Zuschusses gewährt und Ihnen anteilig auf Ihr „wohnwirtschaftlich“ angelegtes Sparvermögen gewährt. Die Förderung ist dabei an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Die Bausparprämie im Überblick:
Staatlicher Zuschuss zur Förderung des Bausparens und Vermögensbildung
an Voraussetzungen gebunden, z.B. wohnwirtschaftliche Verwendung
kommt besonders häufig beim Bausparen bzw. Bausparverträgen vor
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Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen und folgende Bedingungen erfüllen:
Grundsätzlich ständiger Wohnsitz in Deutschland
Mindestalter von 16 Jahren –
Sparleistung von mindestens 50€ pro Jahr
Einhalten der Einkommensgrenzen
an wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden
Dadurch, dass das Mindestalter für die Förderung bei 16 Jahren liegt, ist Bausparen auch für junge Menschen attraktiv.
Höhe der Einkommensgrenze abhängig vom Familienstand
Neben dem Mindestalter ist die Wohnungsbauprämie auch durch eine Einkommensgrenze beschränkt. Durch den seit 2021 erhöhten Fördersatz können mehr Menschen von der staatlichen Förderung profitieren, fast 70% der Bevölkerung sind prämienberechtigt. Alleinstehende können von der Prämie profitieren, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Bei Verheirateten liegt diese Grenze bei 70.000 Euro jährlich. Sollte das zu versteuernde Einkommen in einzelnen Jahren schwanken und zeitweise über der Maximalgrenze liegen, wird für die betreffenden Jahre keine Prämie gezahlt.
Die Einkommensgrenze im Überblick:
Alleinstehend
Verheiratet
Einkommensgrenze
35.000 Euro
70.000 Euro
Jährlich gefördert Sparleistung
700 Euro
1.400 Euro
Höhe der Prämie
10%
10%
Maximale, jährliche Prämie
70 Euro
140 Euro
Wie hoch Ihr tatsächliches Einkommen sein darf, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen und eventuellen Steuerfreibeträgen durch beispielsweise Kinder ab.
Bruttoarbeitslohn
keine Kinder
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
Alleinstehend
44.000 Euro
53.700 Euro
59.000 Euro
63.000 Euro
Verheiratet - 1 Einkommen
83.600 Euro
91.900 Euro
100.200 Euro
108.600 Euro
Verheiratet - 2 Einkommen
88.000 Euro
97.800 Euro
107.900 Euro
117.900 Euro
Verwendung: Wohnwirtschaftlicher Verwendungszweck
Sollte Ihrem Antrag auf Wohnungsbauprämie stattgegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, das Geld ausschließlich für wohnwirtschaftliche Projekte einzusetzen. Zu diesen wohnwirtschaftlichen Zwecken gehört neben dem Bau eines Hauses oder einer Wohnung auch der Kauf einer Immobilie. Alternativ darf das Geld aber auch für eine energetische Sanierung der eigenen vier Wände oder für Renovierungskosten verwendet werden. Ebenfalls erlaubt ist der Kauf von Wohnrechten, beispielsweise bei Genossenschaften.
Die Verwendungszwecke der Prämie zusammengefasst:
Haus- und Wohnungsbau
Kauf einer Immobilie
(energetische) Sanierung
Modernisierung oder Renovierung
Erwerb von Wohnrechten
Einzige Ausnahme bei der wohnwirtschaftlichen Verwendung: Bei Abschluss eines Bausparvertrages vor dem 25. Lebensjahr kann über das Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämie nach eigenem Ermessen verfügt werden. Dieser Anspruch besteht jedoch nur einmalig.
So können Sie die Wohnungsbauprämie beantragen
Wenn Sie bereits einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, schickt Ihnen Ihre Bausparkasse in der Regel automatisch jedes Jahr einen Antrag für die Wohnungsbauprämie zu. Diesen Antrag müssen Sie dann einfach ausfüllen und in der angegebenen Form an die Bank zurücksenden. Sollten Sie den Antrag nicht automatisch erhalten, können Sie jederzeit bei Ihrer Bank oder Bau- und Wohnungsgenossenschaft nach einem entsprechenden Antrag fragen.
Beantragung unkompliziert über die Bausparkasse möglich.
Beim Ausfüllen des Antrags müssen Sie die folgenden Informationen angeben:
Name, Adresse und Steuernummer
zu versteuerndes Bruttojahreseinkommen
bei Ehepartnern: gemeinsames Bruttojahreseinkommen
Angabe, wo die Prämie beantragt wird/wurde
Datum und Unterschrift
Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden dann die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist. Da Sie die Prämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen dürfen, können Sie sogar jeweils vom vorletzten Sparjahr profitieren. Beispielsweise gibt es bis zum 31.12.2022 noch die Prämie für 2020.
Auszahlung gleichzeitig mit Auszahlung des Bausparvertrags
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zeitgleich mit dem Bausparvertrag. Der genaue Zeitpunkt hängt allerdings davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Ist der Zeitpunkt der Auszahlung gekommen, wird die Prämie zunächst auf dem Konto vorgemerkt. Auf Ihrem Kontoauszug sollte nach der Beantragung ersichtlich sein, ob die Prämie genehmigt wurde oder nicht.
Wovon der Auszahlungszeitpunkt abhängig ist, hier übersichtlich dargestellt:
Auszahlungszeitpunkt Bedingungen
Bausparvertrage, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden
Der Vertrag muss mindestens 7 Jahre bestehen und es muss mindestens eine Regelsparrate im Jahr 2008 eingezahlt worden sein.
Bausparvertrage, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden
Die Auszahlung erfolgt nur, wenn das Geld für einen wohnwirtschaftlichen Zweck genutzt wird.
Bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr
Nach Zuteilung oder spätestens 7 Jahren kann frei über das Guthaben inklusive der Prämie verfügt werden.
Muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden?
Der Staat subventioniert die Wohnungsbauförderung, um einkommensschwachen Haushalten zu helfen. Dies bedeutet, dass Sie das Geld nicht zurückzahlen müssen. Allerdings muss das angesparte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet werden. Auch darf der Vertrag nicht vor Ablauf von 7 Jahren aufgelöst werden, ansonsten muss die Förderung in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
Bausparer, die jünger als 25 Jahre sind, dürfen über das Geld frei verfügen ohne die Prämie zurückzahlen zu müssen.
Ehepartner, die den Bausparvertrag zusammen besparen und das Guthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden, müssen die Prämie nicht zurückzahlen, wenn einer stirbt oder erwerbsunfähig wird.
Bausparer, die mindestens 12 Monate dauerhaft arbeitslos sind.
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