Wohnung aufteilen: Aus 1 mach 2 Mikroapartments

Die Wohnsituation in vielen Regionen und Städten Deutschlands wird zunehmend angespannter, begleitet von steigenden Preisen für Eigentumswohnungen. Gerade im Alter stellt sich die Frage, wie man von seinem Wohnraum profitieren kann. Eine interessante Möglichkeit ist die Aufteilung Ihrer Wohnung in zwei eigenständige Einheiten, die vermietet oder verkauft werden können. Dadurch lassen sich Einkünfte generieren, die eine wichtige Ergänzung zur Altersvorsorge darstellen können. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie das funktionieren kann und worauf Sie bei der Wohnungsteilung achten sollten.

Worauf achten? 12 Schritte Checkliste

Die Idee, die eigene Wohnung in zwei eigenständige Einheiten aufzuteilen, kann viele Vorteile bieten. Neben der Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte zu generieren, kann dies auch eine sinnvolle Option sein, zum Beispiel durch beliebte Mikroapartment. Wenn Ihre aktuelle Wohnsituation nicht mehr zu Ihren Bedürfnissen passt. Doch bevor Sie sich auf den Weg der Wohnungsteilung begeben, sollten Sie einige wichtige Schritte und Überlegungen in Betracht ziehen. Hier ist eine Checkliste, die Ihnen bei einer erfolgreichen Umsetzung helfen kann.

1. Prüfen Sie die Zustimmung der Miteigentümer

Bevor Sie Ihre Wohnung teilen, sollten Sie überprüfen, ob Sie die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer benötigen. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht erforderlich, es sei denn, Ihre Gemeinschaftsordnung enthält spezielle Regelungen zur Wohnungsteilung.

2. Gemeinschaftsordnung überprüfen

Ein Blick in die Gemeinschaftsordnung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft ist unerlässlich. Hier können wichtige Informationen und Regeln zur Wohnungsteilung festgelegt sein.

3. Planen Sie die Aufteilung Ihrer Wohnung

Die Aufteilung Ihrer Wohnung erfordert einen klaren Plan. Erstellen Sie einen räumlichen Aufteilungsplan, der zeigt, wie die neuen Einheiten gestaltet werden sollen. Achten Sie darauf, dass beide Einheiten in sich abgeschlossen sind.

4. Beachten Sie die Regeln für die Teilung

Wir empfehlen aus Erfahrung, die Regeln für die Teilung Ihrer Wohnung zu beachten. Gemeinschaftseigentum darf nicht in Sondereigentum und umgekehrt umgewandelt werden. Die Zweckbestimmung der Räume (Wohneigentum) darf sich ebenfalls nicht ändern.

5. Informieren Sie das Grundbuchamt

Sobald Sie Ihre Wohnung geteilt haben, müssen Sie das Grundbuchamt darüber informieren. Dieses legt neue Wohnungsgrundbücher für die beiden neuen Einheiten an.

6. Klären Sie bauliche Maßnahmen

Wenn bauliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Teilung durchzuführen, sollten Sie klären, ob die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich ist. Denken Sie darüber nach, welche Zustimmungsbeschlüsse eventuell beantragt werden müssen.

7. Zustimmung für Baumaßnahmen einholen

Bei baulichen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Zustimmung aller betroffenen Miteigentümer erforderlich. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Zustimmungen rechtzeitig einholen.

8. Überlegen Sie die Vermietung der neuen Einheit

Prüfen Sie, ob Sie die "neu" entstandene Einheit vermieten möchten. In den meisten Fällen ist dies nach dem Wohnungseigentumsgesetz erlaubt, jedoch könnten Gemeinschaftsordnungen hier spezielle Regelungen vorsehen.

9. Beachten Sie städtische Einschränkungen

Informieren Sie sich über etwaige städtische oder kommunale Einschränkungen in Bezug auf die Vermietung, insbesondere wenn Sie Ihre Wohnung nur kurzzeitig vermieten möchten.

10. Erwägen Sie den Verkauf der Einheit

Die Möglichkeit, die durch die Teilung entstandene Einheit zu verkaufen, sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden. Dies kann eine attraktive Option sein, um Kapital freizusetzen.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier:

Tipp! Nutzen Sie Beratungsdienste

Eine Wohnungsteilung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Informieren Sie rechtzeitig Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft und arbeiten Sie die notwendigen Beschlussanträge sorgfältig aus.

Wohnungsteilungen können in rechtlicher Hinsicht komplex sein. Eine Beratung und Ausarbeitung von Beschlussanträgen durch einen Rechtsexperten oder einen Bau-Ingenieur bzw. Architekten ist dringend zu empfehlen. Falls Sie Mitglied von Wohnen im Eigentum sind, können Sie von kostenfreien Telefonauskünften und weiteren Beratungsdiensten profitieren.

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Photo: Pressmaster / shutterstock.com

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