Vorsorge für Nebenkosten in der WEG 2023: Sonderumlage, Einzelwirtschaftsplan & Vorauszahlungen – 3 Tipps
Nebenkosten 2023 in der WEG - Die Nebenkosten in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind über das Hausgeld abgesichert. Da die Energiepreise aktuell steigen, können auch die zugehörigen Kosten in der WEG steigen. Wie Sie sich in der WEG darauf vorbereiten können und worauf Ihr WEG-Verwalter achten sollte, das erfahren Sie hier.
Die steigenden Energiekosten betreffen sowohl private Haushalte, als auch Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hilfreich ist es hier die Vorauszahlung zeitlich stimmig anzupassen, da hohe Nachzahlungen am Ende der Abrechnungsperiode kritisch werden könnten.
Wenn die Gemeinschaft ausreichende finanzielle Mittel hat, dann darf der Verwalter auch gestiegene Vorauszahlungen bezahlen. Auf die Erhaltungsrücklage darf der Verwalter aber dabei nicht zugreifen, so Haufe.
Hier kann die WEG mehrheitliche eine Liquiditätssonderumlage oder eine Energiekosten-Sonderumlage bezahlen. Eine Sonderumlage wird vom Verwalter erhoben, um eine außerplanmäßigen Finanzbedarf der WEG zu decken. In dem zugehörigen Schreiben müssen die Höhe, Fälligkeitsdaten und der Umlageschlüssel enthalten sein.
Vom Verwalter erhoben: kann zusätzliche Kosten decken
Das Schreiben: Höhe, Fälligkeitsdaten & Umlageschlüssel
Neuer Beschluss für Einzelwirtschaftsplan: WEG-Versammlung
Zusätzlich ist auch ein neuer Beschluss für den Einzelwirtschaftsplan eine Lösung. Dabei kann die Gemeinschaft beschließen, dass sie die Zuführungsbeiträge für Energiekosten erhöht. Dies muss allerdings auch mehrheitlich von den Eigentümern beschlossen werden und wird nicht vom Verwalter bestimmt.
Dieser sollte dafür eine "außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung" ausrufen. Tatsächlich darf der Verwalter nach § 23 Abs. 3 WEG auch die Zustimmung schriftlich einholen, aber es ist fraglich, ob so alle zustimmen.
Auf diese Dinge sollten Sie beim neuen Beschluss für den Einzelwirtschaftsplan achten:
Gemeinschaft beschließt: Zuführungsbeiträge für Energiekosten erhöhen
Verwalter beruft "außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung" ein
Nach § 23 Abs. 3 WEG Verwalter die Zustimmung schriftlich einholbar
Gerade die Strompreise steigen aktuell. Sie haben drei Möglichkeiten, um die Strompreise zu bezahlen. Einmal lassen sich zusätzliche Rücklagen bilden, rechtzeitig sich mit der Lage auseinandersetzen und sie beobachten.
Es ist derzeit sehr schwer abzusehen, wie sich die Energiekosten weiterhin entwickeln. Deswegen kann es von Vorteil sein innerhalb einer WEG Rücklagen zu bilden. Das ist auch rechtlich abgesichert, über § 19 Abs. 1 WEG.
Das schöne daran ist, wenn die Preise wieder fallen, darf die Rücklage auch wieder aufgelöst werden.
Wenn allerdings für den Verwalter ein Mehraufwand durch die Abrechnungen und Buchungen entsteht, dann muss dieser auch vergütet werden. Dass muss vor der Beschlussfassung zur Anlage eine Rücklage abgesprochen werden.
Die Absicherung durch Rücklagen funktioniert so:
Rücklagen = innerhalb innerhalb WEG
Wenn Preise fallen: Rücklage auflösen
Aufwand Verwalter muss vergütet werden
Informieren: Rechtzeitiges Gespräch & Aufklärung
Für das generelle Klima in der WEG ist es wichtig, dass frühzeitig das Gespräch gesucht wird. Das geht auch von der Seite das Verwalters aus. Gerade in Krisensituationen ist es von großer Bedeutung, wenn der Verwalter rechtzeitig über die vermuteten Zukunftsszenarien und zugehörigen Auswirkungen Bescheid gibt und aufklärt.
Darum sollte es bei dem Gespräch mit dem Verwalter gehen:
Vermuteten Zukunftsszenarien
Zugehörige Auswirkungen
Markt beobachten: Energie bei Preissenkung kaufen
Für einen WEG-Verwalter ist es sinnvoll, den Energiemarkt im Auge zu behalten. Dann ist er in der Lage bei kurzfristigen Preissenkungen, Energie günstig zu beschaffen. Hilfreich ist es in dem Fall mit dem Verwaltungsbeirat zusammenzuarbeiten.
Deshalb sollte der Verwalter den Markt beobachten:
Auffallen von kurzfristigen Preissenkungen
Bei Preissenkung: günstig Energie besorgen
Zusammenarbeit mit Verwaltungsbeirat
Mehr Tipps zur Hausgeldabrechnung
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Hausgeld haben, finden Sie hier ausführliche Tipps.
https://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2022/12/baufinanzierung-kosten-zinsen-darlehen-kredit-bauen-haus-immobilie-berechnen.jpg7561200Kimhttps://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2024/04/logo-immobilien-erfahrung-haus-wohnung-kapitalanlage-rendite-geld-verdienen-2024-red-v2-slogan.svgKim2022-09-14 05:00:492024-01-04 15:05:17Vorsorge für Nebenkosten in der WEG 2023: Sonderumlage, Einzelwirtschaftsplan & Vorauszahlungen – 3 Tipps
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Wichtige Webseiten-Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.
Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.
Andere externe Dienste
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Map-Einstellungen:
Google reCaptcha-Einstellungen:
Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:
Datenschutz-Bestimmungen
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.