Kann man mit einem Bausparvertrag Eigenkapital aufbauen? Schnell erklärt – Bauspar Ratgeber
Kann man mit einem Bausparvertrag Eigenkapital aufbauen? Vielleicht haben Sie in unserem Ratgeber Bausparvertrag schon die Funktionsweise des Bausparvertrags kennengelernt. Falls nicht hier die Funktion und alle Informationen zum Thema Eigenkapital durch Bausparen zusammengefasst. Schon jetzt vom Bausparvertrag überzeugt? Vergleichen Sie sofort aktuelle Konditionen für Ihren Bausparvertrag in unserem Bauspar-Vergleich.
Ein Bausparvertrag ist eine besondere Art des Darlehens. Der Grundgedanke des Bausparens ist dabei die Förderung von Wohneigentum. Aus diesem Grund darf das spätere Immobiliendarlehen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Bausparverträge bestehen dabei aus einem Sparplan und einem Immobiliendarlehen. Bei Abschluss eines Bausparvertrags legen Sie die Bausparsumme, Zinsen und Laufzeit für die Finanzierung Ihres Immobilienvorhabens fest.
Während der Vertragslaufzeit durchläuft der Bausparvertrag drei Phasen:
Sparphase
Zuteilungsphase
Darlehensphase
In der Sparphase sparen Sie einen Anteil der Bausparsumme durch monatliche Einzahlungen an. Sobald der festgelegte Anteil erreicht wurde, gelangt Ihr Vertrag in die Zuteilungsphase. Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, haben Sie einen Anspruch auf das Immobiliendarlehen. Beanspruchen Sie das Darlehen gelangen Sie in die Darlehensphase, in der Sie die Restsumme tilgen.
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Kann man mit einem Bausparvertrag Eigenkapital aufbauen?
Die Antwort ist ja. Während der Sparphase haben Sie noch kein Darlehen aufgenommen, sondern zahlen zu diesem Zeitpunkt nur Ihre monatlichen Sparraten in den Vertrag ein. Sobald Sie den vereinbarten Anteil der Bausparsumme eingespart haben, steht dieser als Guthaben zur Verfügung.
Das Guthaben ist dann wie Eigenkapital anzusehen. Sie haben dabei zwei Optionen.
Option 1: Immobiliendarlehen in Anspruch nehmen
Wenn Sie das Immobiliendarlehen in Anspruch nehmen, wird Ihr Guthaben mit dem Darlehen über die gesamte Bausparsumme verrechnet. Sie tilgen dann weiter monatlich die Restsumme zuzüglich der Zinsen.
Möchten Sie das Darlehen doch nicht in Anspruch nehmen, da Sie beispielsweise kein Immobilienvorhaben realisieren möchten, haben Sie die Möglichkeit den Bausparvertrag zu kündigen. In diesem Fall wird Ihnen Ihr angespartes Guthaben ausgezahlt. Ihr Guthaben können Sie dann als Eigenkapital für andere Vorhaben verwenden, Sie sind nicht mehr an einen wohnwirtschaftlichen Zweck gebunden.
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