Ist ein Bausparvertrag steuerlich absetzbar? Schnell erklärt – Bauspar Ratgeber
Ist ein Bausparvertrag steuerlich absetzbar? Vielleicht haben Sie in unserem Ratgeber Bausparvertrag schon gelernt, wie es steuerlich um den Bausparvertrag steht. Falls nicht, hier die Informationen zum Thema Bausparvertrag von der Steuer absetzen zusammengefasst. Sie sind auf der Suche nach einem Bausparvertrag? Vergleichen Sie auch sofort aktuelle Konditionen für Ihren Bausparvertrag in unserem Bauspar-Rechner.
Ein Bausparvertrag kann grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wie sich der Bausparvertrag in Ihrer Steuererklärung positiv auswirkt:
In Deutschland sind Bausparmodelle und die aufgenommenen Bauspardarlehen dann steuerlich absetzbar, wenn sie ausschließlich zur Finanzierung des eigenen Wohnraums verwendet werden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen die erfüllt werden müssen, um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
Steuerlich absetzbar bei Finanzierung des eigenen Wohnraums.
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Die Bauspardarlehen können als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, das heißt es kann zu Abzügen oder reduzierten Steuerbeträgen führen. Sonderausgaben ermöglichen es, einen Teil der Zinsen für das Baudarlehen von der Steuer abzusetzen. Außergewöhnliche Belastungen hingegen ermöglichen es, einen Teil der Tilgung des Baudarlehens von der Steuer abzusetzen.
Angabe in der Steuererklärung unter:
Sonderausgaben
außergewöhnliche Belastungen
Gibt es Einschränkungen oder Voraussetzung für eine Absetzung?
Diese Steuervorteile sind jedoch mit Voraussetzungen und Einschränkungen verbunden. Die Zinsen für das Baudarlehen müssen Sie beispielsweise in einem bestimmten Zeitraum abbezahlt haben, und die Tilgung des Baudarlehens muss innerhalb von 20 Jahren erfolgen.
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