Eigengenutzte Immobilie Steuern sparen – Bevor Sie lesen: Eigennutz ist teuerste Form des Wohnens! Wir empfehlen, kaufen & vermieten. Doch ja, auch als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie haben Sie die Chance, bei der Steuererklärung verschiedene Kosten abzusetzen und somit Steuern zu sparen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Kosten Sie geltend machen können, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Von der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen bis hin zur Förderung energetischer Sanierungen und der Nutzung des Schenkungssteuerfreibetrags – entdecken Sie die Möglichkeiten, Ihre Steuererklärung für eigengenutzte Immobilien optimal zu gestalten und Ihre Einsparungen zu maximieren. Immobilien & Steuern sparen, hier kommen Sie zurück zur Übersicht: Steuern 2025.
Starten wir ganz am Anfang, dem Kauf Ihrer Immobilie. Schon hier können Sie Steuern sparen. Bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer können bestimmte Kosten abgezogen werden, um die Bemessungsgrundlage zu reduzieren. Hierzu zählen unter anderem bewegliche Sachen, die im Rahmen des Immobilienkaufs erworben wurden, sowie Instandhaltungsrücklagen. Durch den Abzug dieser Kosten verringert sich die Höhe der Grunderwerbsteuer, die Sie zahlen müssen.
Handwerkerleistungen im Objekt
Handwerkerleistungen wie das Verlegen von Parkett, Tapezieren, Streichen, Heizungsanlagenwartung, Fassadenarbeiten, Fenster- und Türaustausch sowie Reparaturen von Haushaltsgeräten können von der Steuer abgesetzt werden. Dabei sind nur die reinen Arbeitskosten absetzbar, während Materialkosten nicht berücksichtigt werden.
Der Absetzbetrag beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, mit einer Obergrenze von maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Steuern halbieren / Vermögen verdoppeln: Live Webinar
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu minimieren und gleichzeitig Vermögen signifikant zu vergrößern? Mehr erfahren:
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen, Gartenarbeiten oder Pflege können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei können 20 Prozent der Arbeitskosten abgesetzt werden, wobei es verschiedene Obergrenzen je nach Art der Dienstleistung gibt.
Zum Beispiel können Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen insgesamt bis zu 4.000 Euro absetzen, wenn die Helfer sozialversicherungspflichtig angestellt oder selbstständig tätig sind.
Hier die aktuelle Regelung zur Absetzbarkeit der Kosten:
Art der Kosten
Was kann abgesetzt werden?
Haushaltsnahe Beschäftigungen
20% der Aufwendungen, max. 510 Euro pro Jahr (geringfügige Beschäftigung) oder 20% der Aufwendungen, max. 4.000 Euro pro Jahr (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
20% der begünstigten Aufwendungen, max. 4.000 Euro pro Jahr
Handwerkerleistungen
20% der Kosten, max. 1.200 Euro pro Jahr
Energetische Sanierung
Foto: Shutterstock,com / Virrage Images
Kosten für energetische Sanierungen an Ihrer Immobilie können mit einem Steuerbonus gefördert werden. Je nach Art und Umfang der Sanierung können Sie einen Steuerbonus von bis zu 40.000 Euro erhalten. Dieser Steuerbonus wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren verteilt und ermöglicht Ihnen eine beträchtliche Einsparung bei der Steuer.
Genauer: Für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung können Sie 20 Prozent der Aufwendungen für die energetische Sanierung steuerlich absetzen, mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Diese Absetzbarkeit erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren. Wenn es um die energetische Baubegleitung und Fachplanung geht, können Sie hingegen 50 Prozent der dafür anfallenden Kosten absetzen, abweichend von der regulären Regelung. (Quelle: BMWK)
Ihr Arbeitszimmer
Wenn Sie ein Arbeitszimmer in Ihrer Immobilie haben und dieses für berufliche Zwecke nutzen, können Sie verschiedene Kosten absetzen. Dazu gehören Abschreibungen, laufende Kosten wie Miete oder Strom, Renovierungskosten und Ausstattungskosten. Indem Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben, reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie zahlen weniger Steuern.
Abschreibungen
laufende Kosten wie Miete oder Strom
Renovierungskosten
Ausstattungskosten
WEG-Kosten bei Eigentümergemeinschaft
Als Wohnungseigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft können Sie bestimmte Kosten anteilig absetzen. Hierzu gehören beispielsweise Wartungs- oder Hausmeisterkosten.
Auch hier beträgt die Absetzbarkeit 20 Prozent der Kosten, mit einer Obergrenze von maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Schenkung und Freibetrag
Wenn Sie Immobilien an Ihre Kinder verschenken, können Sie den Schenkungssteuerfreibetrag nutzen.
Für Kinder beträgt dieser Freibetrag 400.000 Euro alle 10 Jahre.
Hätten Sie das gedacht? Durch geschickte Schenkungen können Sie somit steuerliche Vorteile nutzen und Vermögen übertragen, ohne Schenkungssteuer zahlen zu müssen.
Das war ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Kosten, die bei der Steuererklärung für eigengenutzte Immobilien abgesetzt werden können. Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Steueroptimierung und maximieren Sie Ihre Einsparungen bei der Steuererklärung für Ihre eigengenutzte Immobilie.
Bonus Tipp! Nach 3 Jahren steuerfrei verkaufen
Bereits nach 3 Jahren können Sie eine selbst genutzte Immobilie steuerfrei verkaufen, dann endet die Spekulationsfrist. Der gesamte Gewinn aus dem Verkauf ist damit steuerfrei. Lesen Sie hier mehr zur:
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Wichtige Webseiten-Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.
Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.
Andere externe Dienste
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Map-Einstellungen:
Google reCaptcha-Einstellungen:
Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:
Datenschutz-Bestimmungen
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.