Denkmalschutz Steuervorteile – Die Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden, seien es mittelalterliche Fachwerkhäuser oder elegante Jugendstilbauten, ist ein Anliegen von öffentlichem Interesse. Solche Baudenkmäler für zukünftige Generationen zu bewahren, erfordert Sorgfalt, Hingabe und nicht zuletzt finanzielle Mittel. Der Staat bietet daher Eigentümern solcher Immobilien attraktive Steuervorteile (insbesondere durch Abschreibung), um die Sanierung und Pflege dieser geschichtsträchtigen Gebäude zu erleichtern. Steuern sparen mit Immobilien, unser großes Thema, auch heute im Denkmalschutz. Hier ein Einblick, wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen wollen oder bereits erworben haben.
Die Denkmalschutz-Abschreibung, ein Instrument zur Förderung der Denkmalerhaltung, ermöglicht es Eigentümern, die Kosten für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Dies gilt sowohl für Vermieter als auch für Selbstnutzer, wobei unterschiedliche Abschreibungsmodelle zur Anwendung kommen (Quelle: Wendl & Köhler):
Für Vermieter: 100% der Kosten über 12 Jahre (8 Jahre mit 9% und 4 Jahre mit 7% jährlich).
Für Selbstnutzer: 90% der Kosten über 10 Jahre mit 9% jährlich.
Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass das Gebäude offiziell als Baudenkmal anerkannt und die Sanierung mit der Denkmalbehörde abgestimmt ist.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Die Inanspruchnahme der Denkmalschutz-Abschreibung erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination mit den zuständigen Behörden. Folgende Schritte sind unerlässlich:
Anerkennung als Baudenkmal: Das Gebäude muss offiziell von der Denkmalbehörde als solches klassifiziert sein.
Genehmigung der Sanierungsmaßnahmen: Alle geplanten Maßnahmen müssen im Vorfeld mit der Behörde abgestimmt und genehmigt werden.
Bescheinigung der Denkmalbehörde: Dieses Dokument ist essenziell, da es die steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten bestätigt.
Grenzen der Förderfähigkeit
Nicht alle Maßnahmen rund um ein denkmalgeschütztes Gebäude sind förderfähig. Ausgeschlossen von der Abschreibung sind beispielsweise die Kosten für die Neuanlage eines Gartens oder den Bau einer Garage. Wichtig ist, dass die Maßnahmen direkt dem Erhalt des Denkmalwertes dienen.
Übertragung der Denkmal-AfA und Grundsteuererlass
Die Denkmalschutz-AfA ist an das sanierte Gebäude und dessen aktuellen Eigentümer gebunden und kann nicht auf zukünftige Käufer übertragen werden. Unter bestimmten Umständen kann zudem ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer gestellt werden, falls das Gebäude aufgrund seiner denkmalgeschützten Eigenschaften keinen angemessenen Ertrag erwirtschaftet.
Wie energieeffizient sind Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen? Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Denkmälern oftmals um ältere Bauten handelt, ist die Energieeffizienz nicht mit den heutigen Standards von Neubauten zu vergleichen. Eine Herausforderung für Eigentümer sind die behördlichen Auflagen, welche den oft notwendigen Modernisierungsmaßnahmen in Teilen entgegenstehen.
Durch diese Programme soll bei denkmalgeschützten Immobilien die Sanierung und Modernisierung von Dach, Fassade, Fenstern und der Einbau einer neuen Heizungsanlage gefördert werden. In vielen Teilbereichen sind vorgeschriebene An- und Aufbauten zur Steigerung der Energieeffizienz oftmals verboten. Es gibt jedoch ein Programm, durch welches die Eigentümer bei Energieeffizienz steigernden Sanierungen einen (Tilgungs-)Zuschuss erhalten können.
Förderung je Wohneinheit von 25 % bei maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, also bis zu 30.000 Euro
Beispiel – “Effizienzhaus Denkmal EE-Klasse”
Erhöht sich der Wert auf 30 % bei maximal 150.000 Euro, also bis zu 45.000 Euro pro Wohneinheit
Photo: Andrey_Popov / shutterstock.com
Steuervorteile realisieren? Experten fragen
Die Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden bietet nicht nur die Chance, Teil des kulturellen Erbes zu bewahren, sondern auch signifikante Steuervorteile zu realisieren. Angesichts der Komplexität der Regelungen und Anforderungen ist professionelle Beratung unerlässlich, um die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen. Eigentümer sollten daher nicht zögern, sich von Experten unterstützen zu lassen, um die volle Bandbreite der Steuervorteile auszuschöpfen.
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