Haushaltsnahe Dienstleistungen: Was gehört dazu? Steuern sparen
Haushaltsnahe Dienstleistungen - Sie suchen nach legalen Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu reduzieren? Dann sollten Sie sich mit haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen vertraut machen. Diese bieten attraktive Steuervorteile und ermöglichen es Ihnen, Kosten abzusetzen. Hier erfahren Sie, was unter haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen zu verstehen ist und wie Sie sie steuerlich geltend machen können.
Im Artikel eigengenutzte Immobilie Steuern sparen ging es um "haushaltsnahe Dienstleistungen" im Bezug zur Steuerersparnis durch Absetzbarkeit der Kosten. Die Frage.
"Was gehört zu den haushaltsnahe Dienstleistungen und darf von der Steuer abgesetzt werden?"
20% der Aufwendungen, max. 510 Euro pro Jahr (geringfügige Beschäftigung) oder 20% der Aufwendungen, max. 4.000 Euro pro Jahr (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
20% der begünstigten Aufwendungen, max. 4.000 Euro pro Jahr
Handwerkerleistungen
20% der Kosten, max. 1.200 Euro pro Jahr
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können steuerlich berücksichtigt werden und bieten eine attraktive Möglichkeit, Steuern zu sparen.
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Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse umfassen Tätigkeiten im Haushalt, wie beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten oder die Reinigung der Wohnung. Bei geringfügigen Beschäftigungen werden 20% der Aufwendungen, maximal 510 Euro pro Jahr, steuerlich gefördert. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen gelten die Aufwendungen innerhalb eines einheitlichen Höchstbetrags von 20% der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr.
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht zu den handwerklichen Leistungen gehören und üblicherweise von fremden Dritten erledigt werden. Dazu zählen beispielsweise die Reinigung der Wohnung, Gartenpflegearbeiten oder die Zubereitung von Mahlzeiten durch externe Dienstleister. Die Steuerermäßigung beträgt hier 20% der begünstigten Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr.
Art der Dienstleistung
Absetzbare Kosten
Putzarbeiten
Arbeitskosten des Reinigungspersonals
Gartenpflege
Arbeitskosten des Gärtners
Haushaltshilfe
Arbeitskosten der Haushaltshilfe
Kinderbetreuung
Kosten für die Kinderbetreuung
Pflegeleistungen
Kosten für die Pflegeperson
Fensterputzen
Arbeitskosten des Fensterputzers
Haustierbetreuung
Kosten für die Betreuung von Haustieren
Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Dabei können 20% der Kosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, berücksichtigt werden. Zu den begünstigten handwerklichen Tätigkeiten gehören unter anderem Arbeiten an Wänden, Dächern, Fenstern und Türen, Reparaturen von Bodenbelägen sowie Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen.
Beachten Sie, dass bei allen genannten Leistungen die reinen Arbeitskosten steuerlich absetzbar sind und Materialkosten nicht berücksichtigt werden. Zudem müssen die Aufwendungen per Banküberweisung bezahlt werden.
Mit der Nutzung dieser steuerlichen Möglichkeiten können Haushalte ihre Steuerlast deutlich senken und von attraktiven Ermäßigungen profitieren.
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Wer möchte nicht gerne bei der Steuererklärung bares Geld sparen? Mit haushaltsnahen Beschäftigungen und Handwerkerleistungen ist das möglich. Damit Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung keine Einsparmöglichkeiten übersehen, haben wir hier noch mehr Steuer Tipps für Sie:
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