Nachrüsten beim Wohnungskauf: Energie sparen durch Sanierung
Nachrüsten beim Wohnungskauf – Im Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist eine Pflicht zum Nachrüsten von Immobilien, wenn Sie diese neu kaufen, verankert. Besonders im Moment, wo die Energiepreise steigen, kann es sehr viel Sinn machen, das Haus energetisch nachzurüsten. Hier finden Sie Tipp, welche Bereiche Sie an Ihrem neuen Haus nachrüsten müssen und welche Förderung Sie dafür beantragen können.
Kessel, Rohre & Decke: Das muss verbessert werden!
Dafür müssen Heizkessel ausgetauscht werden, freiliegende Heizungsrohre in unbeheizten Bereichen und die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Das soll innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf passieren.
Schritt 1: Heizkessel erneuern
Bei den Kesseln gibt es die Besonderheit, dass nur ein neuer Heizkessel eingebaut werden muss, wenn der vorherige mehr als 30 Jahre alt ist. Häufig sind die Kessel aber ohnehin nicht länger als 30 Jahre in Benutzung. Zusätzlich müssen Kessel, die nicht auf Brennwerttechnik oder Niedertemperaturheizung ausgelegt sind, ausgetauscht werden. Für diesen Austausch können 10.000 bis 12.000 Euro anfallen. Häufig ist dieser Betrag aber durch die eingesparten Kosten nach drei Jahren wieder getilgt.
Auf diese Dinge sollten sie beim Nachrüsten des Kessels beachten:
Neuer Heizkessel benötigt: Alter Kessel mehr als 30 Jahre
Oder ohne Brennwerttechnik / Niedertemperaturheizung
Kosten für neuen Heizkessel: 10.000 bis 12.000 Euro
Geld nach 3 Jahren oft mit neuem Kessel wieder eingespart
Schritt 2: Wasserleitungen
Naben der Erneuerung des Wasserkessels sollten auch freiliegende Leitungen für Warm- oder Trinkwasser isoliert werden. Diese haben einen hohen Wärmeverlust, wenn sie durch unbeheizte Räume führen. Häufig betrifft das den Keller. Dämmmaterial, für diese Bereiche, wie Rohrschalen, erhalten Eigentümer schon für einige Euro im Baumarkt.
Das sind wichtige Aspekte bei der Isolierung der Wasserleitungen:
Zusätzlich muss auch die oberste Geschossdecke, also die Decke vom obersten beheizten Raum, nach isoliert werden. Dafür muss sie mit einem gewissen Wärmedämmwert erreichen. Bei der Verpflichtung zur Nachrüstung können es 14 cm sein. Selbst wenn die Immobilie bereits die vorgeschriebenen Richtwerte erfüllt sind, lohnt es sich, die Decke nachzubessern. Kosten können hier zwischen 2.000 bis 3.000 Euro liegen.
Zuallerletzt geht es hoch hinaus, darauf sollten Sie beim Dach achten:
Oberste Geschossdecke (Decke vom obersten beheizten Raum) isolieren
Wärmedämmwert: bei der Nachrüstung = ca. 14 cm Dämmmaterial
Kosten für die Isolierung: Voraussichtlich etwa 2.000 bis 3.000 Euro
Förderungen: Vom Staat oder dem Kreditgeber
Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen werden teils vom Staat unterstützt und teils von den Kreditgebern. Dabei bieten sich die KfW für energetische Sanierung und Förderung von erneuerbaren Energien an. Beide Hilfen sollten natürlich vor dem Sanierungsbeginn beantragt werden.
Wenn Sie als Eigentümer Sanierungen im Rahmen des GEG durchführen lassen, dann müssen Sie ihre Maßnahmen von einem Sachverständigen für Wärmeschutz abnehmen lassen. Das ist wichtig, damit Sie die Bestätigung immer vorlegen können. Dafür sollten Sie diese 10 Jahre lang behalten.
Das ist wichtig, wenn Sie Ihre Nachrüstung abgeschlossen haben:
Von einem Sachverständigen für Wärmeschutz abnehmen lassen
Bestätigung bei Bedarf vorlegen & Bestätigung 10 Jahre behalten
Gebäudeenergiegesetz: Darauf sollten Sie achten!
Naben der Pflicht zum Nachrüsten, gibt es im GEG noch andere Vorschriften zum energetischen Anforderungen beheizter und klimatisierter Gebäude und Immobilien. Weiterhin finden sich dort Vorgaben zum Wärmestandard, Hitzeschutz, sowie zur Heizungs- und Klimatechnik von Gebäuden. Hier finden Sie mehr dazu:
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