Kann ein Eigentümer Verwalter sein? Schnell erklärt – Hausverwaltung
Kann ein Eigentümer Verwalter sein? Die meisten Wohnungseigentümergemeinschaften beauftragen eine externe WEG Verwaltung mit der Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Es gibt jedoch auch einige WEGs, die sich dazu entscheiden die Hausverwaltung gemeinschaftlich selbst in die Hand zu nehmen. Doch darf auch ein Eigentümer zum Verwalter bestellt werden? Das erfahren Sie hier.
Kann ein Eigentümer Verwalter sein?
Kurz und knapp: Ja, die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durchaus ein WEG-Mitglied aus den eigenen Reihen zum Verwalter bestellen. Ist das der Fall, wird häufig von einer „unechten Selbstverwaltung“ gesprochen. Der intern bestellte Verwalter hat nun die gleichen Rechte und Pflichten, wie ein extern beauftragter WEG-Verwalter.
Alternativ kann die WEG auch eine externe Hausverwaltung mit der Betreuung des Gemeinschaftseigentums beauftragen oder sich in Form einer „echten Selbstverwaltung“ dazu entscheiden, die Verwaltung gemeinschaftlich anzugehen.
Zusammengefasst
Ja, ein Eigentümer kann WEG Verwalter sein
Hausverwaltung: Ratgeber
Besitzen Sie eine oder mehre Immobilien, wissen Sie, wie aufwendig die Verwaltung, Bewirtschaftung und Instandhaltung einer Liegenschaft sein kann. Die professionelle Betreuung einer Immobilie ist zeit- und kostenintensiv und erfordert jede Menge Organisationtalent. Ein qualifizierter Hausverwalter kümmert sich um alle administrativen Tätigkeiten, sowohl bei vermieteten als auch bei nicht-vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.
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