Indexmieten könnten eine Obergrenze bekommen: Vorschlag der Bauministerin
Anpassung Indexmieten – Durch die aktuell steigende Inflation kann es zu einer Erhöhung der Mieten kommen, da sich Indexmieten nach dem Verbraucherpreisindex richten. Da die Lebenshaltungskosten in Deutschland steigen, steigt auch der Preisindex, folglich die Mieten. Die Bauministerin Geywitz hat eine Vorschlag gemacht, den Anstieg des Mietpreises in Indexmietverträgen zu begrenzen. Was das für Sie als Eigentümer bedeutet, erfahren Sie hier!
Vorschlag Kappungsgrenze: Obergrenze für Indexmieten
Nach vielen Jahren mit geringer Inflation in Deutschland wartet jetzt eine Kostenfalle auf Mieter mit Indexmietverträgen. Diese Art von Mietvertrag setzt voraus, dass die Miete jährlich an einen von dem statistischen Bundesamt festgelegten Verbraucherpreisindex angepasst wird. Dieser wird mit Hilfe der aktuellen Lebenskosten unter Berücksichtigung der Inflation errechnet. Neben den höheren Energiekosten müssen einige Mieter also zudem mit einer deutlichen Mieterhöhung rechnen.
Einen Weg, um die Mieter zu entlasten, hat jetzt die Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) vorgeschlagen. Dementsprechend soll es eine Kappungsgrenze, also eine Obergrenze für die Mietpreiserhöhung, bei Indexmietverträgen geben.
Der Vorschlag auf einen Blick:
Obergrenze für Mietpreiserhöhung von Indexmieten
Indexmiete: jährlich an Verbraucherpreis angepasst
Verbraucherpreisindex: Berechnung Lebenskosten
Anteil der Indexmietverträge in Deutschland gering
In Deutschland liegt der Anteil der Indexmieten bei nur knapp 10 Prozent aller aktuell bestehenden Wohnraummietverträge. Bei Vermietern ist diese Mietvertragsart jedoch beliebt. Mietervereine berichten über einen Trend zum Abschluss von Indexvereinbarungen bei neuen Mietverträgen.
Im August 2022 lag die Inflationsrate bei ca. 7,9 Prozent. Für das gesamte vergangene Jahr wurde eine Teuerung von 3,1 Prozent ermittelt. Die Verbraucherpreise steigen also in die Höhe. Aktuell wäre eine Erhöhung um bis zu 7,5% zulässig.
Mieterhöhungen bis 7,5% aktuell zulässig.
Zu dem Vorschlag einer Kappungsgrenze positionieren sich die beteiligten Parteien unterschiedlich. Es gibt auch kritische Stimmen die den Vorschlag Geywitz’s kritisieren.
Eigentümerverband: Kritik am Kappungsvorschlag
Geywitz fordert, dass Indexmieten und Staffelmieten überprüft werden sollen. Dabei soll beachtet werden, ob diese den Mieter zu stark belasten, so T-Online.
Vom Deutschen Mieterbund (DMB) geht die Forderung aus, die höheren Indexmieten zu deckeln und damit einzuschränken, dass sie weiter steigen. Dementsprechend wird vom DMB eine Kappungsgrenze bei den Indexmieten gefordert.
Kritisiert wird diese Position vom Eigentümerverband Haus und Grund, da dies die Bewirtschaftung gefährden könnte, weil Vermietern das Geld fehle.
Das sind die aktuellen Positionen verschiedener beteiligter Parteien:
Ob eine Kappungsgrenze überhaupt eingeführt werden kann ist derzeit noch unklar, denn gesetzlich gesehen, sieht das Mietrecht keine Grenze für die Indexerhöhung vor.
Zusätzlich wiederholte Geywitz ihre umstrittene Idee, dass man weniger neue Einfamilienhäuser bauen sollte. Zunächst sollte sich auf die Sanierung konzentriert werden, da sonst der Flächenverbrauch bei Neubauten stark steigen würde.
Eine weitere Forderung besteht darin, das Wohngeld anzupassen und zu erhöhen. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, der von einkommensschwachen Menschen, Rentnern oder Studenten genutzt wird. Durch eine Erhöhung sollen die Menschen unterstützt werden, die arbeiten und keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Hartz IV haben.
Die Ideen zusammengefasst:
geringere Förderung bei Neubau von Einfamilienhäusern
höhere Subventionen bei Sanierung von Bestandsimmobilien
Erhöhung des Wohngelds zur Unterstützung einkommensschwacher Personen
Miterhöhung für Mieter & Vermieter
Wenn Sie wissen möchten, was die Indexmiete Mietern und Vermietern bringen kann, trotz der Inflation, finden Sie hier mehr Tipps:
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