Freibeträge Erbschaftsteuer - Freibeträge beinhalten verschiedene Dinge, die nicht versteuert werden müssen. Entscheidend für die Höhe des Erbschaftsteuer Freibetrags ist der Verwandtschaftsgrad zwischenErblasser undErben.
Beispielhaft: Zur genauen Ermittlung der Steuerfreibeträge gibt es drei verschiedene Steuerklassen. Versteuert wird nur das, was nach Abzug des geltenden Steuerfreibetrags vom Erbe übrig ist. Die Freibeträge sind in der Familie höher, je näher man dem Erblasser stand. Angeheiratete Familienmitglieder wie Ehegatten, also der Ehemann bzw. die Ehefrau des Verstorbenen, werden als engste Verwandte innerhalb der Erbschaft angesehen. Bei ihnen ist der Freibetrag demnach mit 500.000 Euro am höchsten. Den niedrigsten Freibetrag können Erben nutzen, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind. Dieser liegt bei 20.000 Euro.
Je höher der Verwandtschaftsgrad, desto höher ist auch der Freibetrag
versteuert wird, was nach Abzug des geltenden Steuerfreibetrags vom Erbe übrig ist
Freibetrag Ehepartner: 500.000 €
Freibetrag Erbe ohne Verwandtschaftsverhältnis: 20.000 €
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