Erbschaftssteuer erklärt: Bestimmungen, Höhe, Steuerkassen, Freibeträge und Erbsteuererklärung
Erbschaftssteuer bei Immobilien – Das Erben von Immobilien kann sowohl eine emotionale als auch eine finanzielle Belastung sein. Denn neben der Trauer und dem Verlust eines geliebten Menschen müssen sich Erben oft auch mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen. Doch wer muss überhaupt Erbschaftssteuer zahlen und wie hoch fällt sie aus? Welche Freibeträge und Steuerklassen gibt es und wie kann man sich auf eine mögliche Steuerzahlung vorbereiten? Hier werden wir uns mit diesen Fragen auseinandersetzen und Ihnen einen Überblick über die Erbschaftssteuer bei Immobilien geben.
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer in Deutschland, die bei der Übertragung von Vermögenswerten wie Geld, Immobilien oder Aktien auf Erben oder Begünstigte erhoben wird. Bei Immobilien wird die Erbschaftssteuer auf den Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes des Eigentümers berechnet. Anders als in anderen Ländern handelt es sich dabei um eine Erbanfallsteuer und nicht um eine Nachlasssteuer. Das bedeutet, dass die Steuer nicht auf der Höhe des gesamten Nachlasses basiert, sondern auf der konkreten Höhe, die der Erbe erhält.
Erbschaftssteuer: Das Wichtigste im Überblick
Die Erbschaftssteuer schnell zusammengefasst.
das Vererben von Vermögenswerten wie Geld, Immobilien oder Aktien ist steuerpflichtig
die Höhe der Steuer hängt von der Steuerklasse und den Freibeträgen ab
je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge zwischen 20.000 – 500.000 Euro
In Deutschland müssen Erben oder Beschenkte Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie Vermögenswerte im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung erhalten. Die Erbschaftssteuer wird auf den Wert des geerbten oder geschenkten Vermögens berechnet. Grundsätzlich unterliegen Sie einer Erbschaftssteuerpflicht gegenüber dem Finanzamt, wenn Sie Vermögenswerte oder Immobilien erben.
Erbschaftsteuer muss jeder zahlen, der:
beerbt wird
beschenkt wird
In Deutschland gibt es eine erweiterte Steuerpflicht, die verhindern soll, dass Erben die Erbschaftssteuer durch Verlagerung ihres Wohnsitzes oder Vermögens ins Ausland vermeiden. Auch im Ausland lebende Erben können unter bestimmten Umständen zur Zahlung der deutschen Erbschaftssteuer verpflichtet sein.
Ausnahmen: Dann erben Sie steuerfrei
Es gibt jedoch auch verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer bei Immobilien zu reduzieren oder zu vermeiden. Das deutsche Erbschaftsteuergesetz folgt dem Prinzip, dass je näher das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ist, desto höher der Freibetrag und desto geringer die Steuerlast.
Es gibt einige Ausnahmen von der Erbschaftssteuer, bei denen keine Steuerzahlungen erforderlich sind. Hier sind einige Fälle, in denen keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss:
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie das geerbte Vermögen als Alleinerben erhalten.
Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder erhalten Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich sind. Bis zu einem bestimmten Betrag müssen sie keine Erbschaftssteuer zahlen.
Für den Erwerb von Betriebsvermögen gibt es besondere Regelungen, um die Weitergabe von Unternehmen an die nächste Generation zu erleichtern. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen können Freibeträge und Verschonungsregelungen gelten, um die Erbschaftssteuerlast zu reduzieren.
Bei einer Schenkung können Freibeträge gelten, je nachdem, wer das Geschenk erhält. Allerdings sind Schenkungen unter bestimmten Umständen meldepflichtig und können zu einer späteren Erbschaftssteuerpflicht führen.
Dazu gehören unter anderem Schenkungen zu Lebzeiten, die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung oder die Übertragung der Immobilie auf eine Person oder Gesellschaft, die von der Erbschaftssteuer befreit ist.
Höhe der Erbschaftssteuer: Faktoren und Berechnung
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert der Immobilie und der Beziehung des Erben zum Verstorbenen . In Deutschland gibt es beispielsweise einen Freibetrag, der es den Erben ermöglicht, bis zu einem bestimmten Betrag die Immobilie steuerfrei zu erben. Wenn der Wert der geerbten Vermögenswerte den Freibetrag überschreitet, wird der darüberliegende Betrag mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert. In Deutschland beträgt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 7% und 50%.
Höhe der Erbschaftssteuer zusammengefasst:
abhängig von verschiedenen Faktoren
Wert der Immobilie
Beziehung des Erben zum Verstorbenen
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner beträgt dieser Freibetrag aktuell 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro und für Enkelkinder 200.000 Euro. Für Geschwister liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro und für alle anderen Erben bei 20.000 Euro.
Berechnung
Um die Höhe der Erbschaftssteuer bei Immobilien zu berechnen, muss zunächst der Wert der Immobilie ermittelt werden. Dies kann durch eine Bewertung durch einen Sachverständigen erfolgen. Anschließend wird der Steuersatz auf den Wert der Immobilie angewendet, um die Höhe der Steuer zu bestimmen.
Erbschaftssteuertabelle: Steuerklassen und Freibeträge
Die Steuerklasse und die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu dem Erblasser.
Tabelle zu Freibeträgen bei einer Erbschaft:
Steuerklasse
Freibetrag
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
I
500.000 Euro
Kinder und Stiefkinder
I
400.000 Euro
Enkel (wenn Eltern bereits verstorben)
I
400.000 Euro
Enkel (wenn Eltern noch leben)
I
200.000 Euro
Urenkel, Eltern und Großeltern
I
100.000 Euro
Geschwister, Nichten und Neffen
II
20.000 Euro
Stief- und Schwiegereltern, Schwiegerkinder
II
20.000 Euro
Geschiedene Ehegatten / Lebenspartner
II
20.000 Euro
alle anderen Erben (keine Verwandten)
III
20.000 Euro
Wenn das geerbte Vermögen oberhalb dieser Freibeträge liegt, muss der Betrag versteuert werden. Dafür gibt es drei Steuerklassen.
Wert des Erbe
Steuerklasse I
Steuerklasse II
Steuerklasse III
75.000 Euro
7 %
15 %
30 %
300.000 Euro
11 %
20 %
30 %
600.000 Euro
15 %
25 %
30 %
6.000.000 Euro
19 %
30 %
30 %
13.000.000 Euro
23 %
35 %
50 %
26.000.000 Euro
27 %
40 %
50 %
über 26.000.000 Euro
30 %
43 %
50 %
Zusätzliche Freibeträge
Neben den Freibeträgen nach den verschiedenen Erb-Steuerklassen gibt es noch zusätzliche Freibeträge, die Einfluss auf die nicht zu versteuernden Freibeträge bzw. die Höhe der Erbsteuer haben.
Zusätzliche Freibeträge sind:
Versorgungsfreibetrag
Pflegefreibetrag
Nachlassverbindlichkeiten
Steuerbefreiungen
Der „besondere Versorgungsfreibetrag“ ist in Paragraf 17 ErbStG geregelt. Er betrifft nur einige Personengruppen: überlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, Stiefkinder und Enkel, deren Eltern bereits gestorben sind. Der Freibetrag kann nur in Anspruch genommen werden, wenn keine zusätzlichen steuerfreien Bezüge, wie Witwen- oder Waisenrente, bezogen werden.
Tabelle zum Versorgungsfreibetrag:
Freibetrag
Ehegatten und Lebenspartner
256.000 Euro
Kinder bis 5 Jahre
52.000 Euro
Kinder 6-10 Jahre
41.000 Euro
Kinder 11-15 Jahre
30.700 Euro
Kinder 16-20 Jahre
20.500 Euro
Kinder 21-27 Jahre
10.300 Euro
Erbschaftssteuererklärung und Fristen
Eine Erbschaftssteuererklärung ist ein Formular, das von den Erben beim Finanzamt eingereicht werden muss, um die Erbschaftssteuer zu berechnen und zu zahlen. Die Erbschaftssteuererklärung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Frist: Innerhalb von 3 Monaten.
In der Erbschaftssteuererklärung müssen verschiedene Angaben gemacht werden, wie zum Beispiel der Wert des Nachlasses, die Höhe des Freibetrags, die Steuerklasse des Erben sowie die Höhe der Erbschaftssteuer. Um die Erbschaftssteuererklärung korrekt auszufüllen, kann es ratsam sein, einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
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