Zertifizierung für Verwalter (WEG): Voraussichtlich neue Frist 2023
Zertifizierung für Verwalter – Sie sind Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder haben Ambitionen der Verwalter einer WEG zu werden? Dann wird Sie interessieren, dass der Stichtag für die Pflicht für ein Zertifikat um ein Jahr nach hinten verschoben wurde. Was das genau ist, welche Prüfung für ein Zertifikat abgelegt werden muss und warum das sinnvoll ist, das erfahren Sie hier! Zurück zu: WEG.
In der WEG-Reform 2020 wurde unter anderem auch festgesetzt, dass der Verwalter ein Zertifikat haben muss. Diese Vorschrift sollte ab dem 01.12.2022 in Kraft treten. Allerdings ist das Aufgebot an Zertifikatssuchenden derzeit so hoch, dass diese Frist nun verlängert wurde. Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen jetzt also bis zum Dezember 2023 warten, bis sie ein solches Zertifikat von Ihrem Verwalter verlangen können.
Dem Bundesjustizministerium erscheine es nicht als möglich, dass alle Verwalter bis zu diesem Datum ausreichend geprüft sind. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Stichtags wird momentan in der Bundesregierung abgestimmt.
Hier finden Sie die Ausgangslage noch einmal auf einen Blick:
Nach WEG-Reform 2020: Verwalter muss Zertifikat haben
Viele Menschen wollen ein Zertifikat: Frist wurde verlängert
Neue Frist, das Zertifikat zu verlangen: Dezember 2023
Gesetzentwurf wird nun in der Bundesregierung abgestimmt
Prüfung: Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Um als zertifizierter Verwalter zu gelten, muss eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Als Verwalter ist es möglich, die Prüfung vor jeder IHK abzulegen, Sie sind also nicht an den Heimatort oder den des Gebäudes gebunden. Dabei werden rechtliche, kaufmännische und technische Fähigkeiten geprüft. Diese beziehen sich spezifisch auf die Position als Verwalter.
Die Prüfung zum zertifizierten Verwalter in der Übersicht:
Prüfung muss bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden
Jede IHK ist geeignet: nicht an Heimat- oder Immobilienort gebunden
Anforderung: rechtliche, kaufmännische und technische Fähigkeiten
Auf dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag wurde ein Rahmen erstellt, unter der diese Prüfung stattfinden soll. Dabei ist auch die Gewichtung der einzelnen Themenbereiche eingeschlossen. Diesen Rahmenplan können Sie hier abrufen. Der Verwalter hat nun also auch die Sachkunde, seinem Amt nachzugehen. Grundsätzlich ist es möglich, ohne die IHK-Prüfung als Verwalter zu arbeiten. Das entspricht dann aber nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
Allerdings stellt sich hier die Herausforderung, dass es noch keine festgeschriebene Gesetzesinitiative gibt. Deswegen ist bisher nicht endgültig gesetzlich festgelegt, welche genauen Inhalte die Prüfung haben sollte.
Diese Rahmenbedingungen gelten bei der Prüfung:
Rahmenplan (IHK) mit Gewichtung der einzelnen Themenbereiche
Verwalter kein Zertifikat = dann nicht ordnungsgemäße Verwaltung
Keine Gesetzesinitiative: Inhalt nicht grundlegend gesetzlich festgelegt
In einer Kleingemeinschaft mit Eigenverwaltung wird nach den neuen Richtlinien kein zertifizierter Verwalter verlangt. Das gilt, wenn diese Kleingemeinschaft nur bis zu acht Sondereigentumseinheiten hat. Zudem muss weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter fordern.
Hier benötigen Sie als Eigentümer keinen zertifizierten Verwalter:
Kleingemeinschaft mit Eigenverwaltung
Bis zu 8 Sondereigentumseinheiten
⅓ oder weniger fordern ein Zertifikat
Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte, Immobilienkaufleute und Menschen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt brauchen kein extra Zertifikat – ihr Abschluss gilt als gleichwertig.
Menschen mit diesen Abschlüssen müssen nicht noch das Zertifikat zusätzlich machen:
Volljuristen
Geprüfte Immobilienfachwirte
Immobilienkaufleute
Menschen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt
Verwaltung mit Unternehmen: Zertifizierte Beauftragte
Bei einem Unternehmen sollten die überwiegend mit der Verwaltung beauftragten Mitarbeiter eine Zertifizierung haben. Dann darf sich auch das Unternehmen als zertifiziert bezeichnen.
Das sollten Sie bei einem Unternehmen beachten:
Mitarbeiter der Verwaltung haben Zertifikat
Dann Unternehmen = zertifiziert bezeichnen
Ablauf der Prüfung: Schriftlich & Mündlich
Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wenn angehende Verwalter den schriftlichen Teil bestanden haben, dann sind sie zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung berechtigt. Beide Prüfungen müssen mit „bestanden“ bewertet werden. Dafür muss mindestens die Hälfte der erforderlichen Punkte erreicht werden. Sollten sie in der Prüfung durchfallen, dürfen sie diese immer wiederholen.
Diese Anforderungen muss die Prüfung erfüllen, um gültig zu sein:
Schriftlichen & mündlichen Prüfungsteil ablegen
Schriftlich bestanden = Zulassung für mündliche
Bewertung mit “bestanden” oder “nicht bestanden”
Durchgefallen? Prüfung kann wiederholt werden
Anforderungen an den schriftlichen Teil
Der schriftliche Teil wird auf Papier, elektronisch oder gemischt absolviert und dauert 90 Minuten. Dabei werden in Praxisfällen mit thematischem Bezug die Aufgaben eines Hausverwalters abgeprüft.
Anforderungen an den mündlichen Teil
Der mündliche Teil dauert etwa 15 Minuten und bezieht sich auf das rechtliche Wissen des Verwalters.
Kosten: Das müssen Verwalter zahlen!
Für eine Prüfung fallen geschätzte Kosten von 340 Euro an. Allerdings können noch mal etwa 1.400 Euro dazu kommen, für die Vorbereitungskurse und dem Zeitaufwand, in dem der Prüfling nicht arbeiten, gehen kann.
Mit der Kostenübersicht kann abgewogen werden, ob sich ein solches Zertifikat lohnt:
Prüfungsgebühren: ca. 340 Euro
Aufwandskosten: ca. 1.400 Euro
Weiterbildung: Auch ohne Zertifikat!
Unabhängig vom Zertifikat müssen sich seit 2018 Verwalter weiterbilden. Diese Regelung umfasst etwa 20 Stunden Weiterbildung.
Die Regelungen zur Weiterbildung in der Übersicht:
Unabhängig vom Zertifikat
Regelung gilt seit 2018
Umfasst ca. 20h Kurse
WEG-Verwaltung: Kosten abrechnen & Co.
Im folgenden Artikel erfahren Sie im Detail, wie Sie als Eigentümer von einem Verwalter profitieren können.
Traumwohnung oder Wohnung als Kapitalanlage, mit dem Wohnungskauf werden Sie automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Was ist das? Worauf müssen Sie achten? Was sind Ihre Rechte, aber auch Pflicht? All die Antworten finden Sie hier, inklusive Erklärvideo, einfach und verständlich erklärt.
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