Wohnfläche berechnen (WoflV): Haus, Wohnung, Grundsteuer – Was gehört dazu?
Wohnfläche berechnen – Wie berechnet man die Wohnfläche? Ist Ihr Flur Wohnfläche oder Nutzfläche? Was ist mit dem Balkon, Ihrem Treppenhaus, Keller und der Terrasse? Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche? Lernen Sie hier, was zur Wohnfläche zählt und was nicht, mit praktischem Rechenbeispiel. So können Sie Ihre Wohnfläche berechnen (nach WoflV = Wohnflächenverordnung)! Tipp: Berechnen Sie die Wohnfläche schnell und einfach, mit unserem Wohnfläche Rechner! Lernen Sie hier außerdem alles zu Flächenberechnung, einfach und verständlich mit Beispielen erklärt! Die große Übersicht der Immobilien Flächen.
Die Wohnfläche ist oft ausschlaggebend für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, egal ob zum Eigennutz oder als Kapitalanlage. Nicht nur im Maklerexposé, auch im Mietvertrag ist die Größe der Wohnung in Quadratmeter angegeben. Die Fläche lässt sich allerdings auf zwei Arten berechnen: Zum einen anhand der Wohnflächenverordnung (WoFIV) und zum andern mit Hilfe von DIN 277. Die Berechnung der Wohnfläche ist sowohl für Verkäufer, Käufer und Eigentümer als auch aktuell für die Grundsteuerreform von Bedeutung. Starten wir zuerst mit einem Überblick.
Um die Wohnfläche einer Immobilie zu ermitteln, addieren Sie die m² der einzelnen Flächen miteinander. Dabei ist entscheidend, ob nach Wohnflächenverordnung oder nach DIN277 ermittelt wird.
Je nach Berechnungsart werden andere Gebäudeteile zur Wohnfläche dazu gezählt. Schauen wir uns nun in Form einer Tabelle an, welche Gebäudeteile und Räume zur Wohnfläche dazu zählen.
Was gehört zur Wohnfläche, was nicht?
Diese Räume und Gebäudeteile zählen je nach DIN277 oder nach Wohnflächenverordnung zur Wohnfläche.
Räume
Wohnfläche
nach WoflV
Wohnfläche nach DIN277
Wohnzimmer
Ja
Ja
Schlafzimmer
Ja
Ja
Kinderzimmer
Ja
Ja
Badezimmer
Ja
Ja
Küchen
Ja
Ja
Arbeitszimmer
Ja
Ja
Flure (im Wohnbereich)
Ja
Ja
Flure (außerhalb vom Wohnbereich)
Nein
Ja
Balkon, Loggien
und Terrasse
Ja (anteilig, 25-50%)
Ja
ausgebaute Dachböden; Räume mit Dachschrägen
Ja (wenn Deckenhöhe über 2m, darunter anteilig)
Ja
Wintergarten (beheizt)
Ja
Ja
Wintergarten (unbeheizt)
Ja (anteilig, 25-50%)
Ja
Treppenhäuser
Nein
Ja
Heizungs- / Betriebsraum
Nein
Ja
Abstellkammern (in der Wohnung)
Ja
Ja
Abstellkammern (außerhalb der Wohnung)
Nein
Ja
Keller
Nein
Ja
Dachboden (unausgebaut)
Nein
Ja
Wohnflächenberechnung: Wohnflächenverordnung vs. DIN 277
Wohnflächen lassen sie auf Grundlage zweierlei Richtlinien berechnen.
Die DIN 277 ist genau wie die Wohnflächenverordnung eine Grundlage, um die Wohnfläche einer Immobilie zu ermitteln. Auch wenn im Miet- oder Kaufvertrag die Wohnfläche festgeschrieben steht, lohnt sich Nachrechnen in manchen Fällen. Wenn der Kauf- oder Mietpreis Ihnen zu hoch erscheint, kann dies an einer Falschen Wohnflächenzahl liegen.
Allerdings sollten Sie immer darauf achten, ob die Berechnungen mit Grundlage der DIN 277 oder der Wohnflächenverordnung erstellt wurden. Je nach Berechnungsart fällt die Größe der Wohnfläche anders aus. Schauen wir uns nun zunächst die 2004 ins Leben gerufene Wohnflächenverordnung an.
Wohnflächenverordnung: Übersicht und Merkmale
Die Wohnflächenverordnung wurde im Januar 2004 eingeführt und regelt seitdem die Berechnung der Wohnflächen. Neben der immer noch geltenden DIN 277 hat sich diese Art zur Wohnflächenberechnung weitgehend durchgesetzt und ist für öffentlich geförderten Wohnraum verpflichtend anzuwenden.
Hier ein Überblick über die Regeln zur Wohnflächenberechnung nach WoFIV:
die Grundfläche ist nicht identisch zur Wohnfläche
unter Schrägen und Treppen zählt eine Höhe von unter einem Meter nicht zur Wohnfläche
von einem Meter bis 1,99 Meter zählt die Fläche zur Hälfte
ab zwei Metern Raumhöhe wird die Fläche zu 100 Prozent angerechnet
Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche
Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens zur Hälfte.
Unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, beheizte zählen ganz
Tür-, Fenster- und Wandnischen, zählen nur, wenn sie bis zum Boden reichen und sie mindestens 13 Zentimeter tief sind
Schornsteine, Pfeiler und Säulen zählen nicht zur Wohnfläche, wenn sie höher als 1,50 Meter sind und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt
Infografik : Wohnfläche im Haus (Wohnflächenverordnung)
Hier vereinfacht dargestellt, die gesamte Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung am Beispiel Einfamilienhaus.
DIN 277: Übersicht und Merkmale
Auch DIN 277 ist eine einheitliche Berechnungsgrundlage für die Wohnfläche von Immobilien. Sie wird meist für die Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken im Hochbau, und des Grundstücks, angewendet. Sie findet besonders bei Bauträgern Anwendung. Zudem darf nur im freifinanzierten Wohnungsbau genutzt werden.
Die Berechnungsgrundlage der DIN 277 basiert auf der gesamten Fläche der Immobilie, womit Grundfläche ist gleich der Wohnfläche gilt. Jeder zur Wohnung zugehörige Raum, Anbau oder Außenfläche wird zu 100% zur Berechnung dazu gezählt. Dabei wird die Grundfläche wird in Nutz– und Verkehrsfläche einer Wohnung aufgeteilt.
Hier ein Überblick über die Regeln zur Wohnflächenberechnung nach DIN 277:
die Grundfläche ist identisch zur Wohnfläche
die Raumhöhe spielt keine Rolle
Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen zur Wohnfläche
Balkone, Terrassen und Loggien werden mit einberechnet
Wintergärten und Schwimmbäder zählen zur Wohnfläche, egal ob beheizt oder nicht
Beispiel: Wohnfläche vom Haus berechnen
Hier ein kurzes Beispiel, um die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung besser zu veranschaulichen:
Auch wenn man mit beiden Arten die Wohnfläche berechnen kann, gibt es essentielle Unterschiede, die es zu beachten gilt. Je nach Berechnung zählt mehr oder weniger zur Wohnfläche. Egal ob Sie eine Wohnung verkaufen oder kaufen, in der Wohnungsanzeige steht die Quadratmeteranzahl der Wohnfläche. Achten Sie darauf, mit welcher Berechnungsart diese Angaben gemacht wurden, um abschätzen zu können, wie groß die wirkliche Wohnfläche schlussendlich ist.
Um einen besseren Überblick zu bekommen, haben wir hier einen Überblick über die Unterschiede zwischen DIN 277 und der Wohnflächenverordnung für Sie.
Unterschiede im Überblick
Hier die Unterschiede in einer Tabelle zusammengefasst. Darauf müssen Sie achten!
Wohnflächenverordnung
DIN 277
Grundfläche ist nicht gleich Wohnfläche
Grundfläche entspricht Wohnfläche
Raumhöhe spielt eine Rolle
Raumhöhe spielt keine Rolle
Fläche von Terrassen, Loggien und Balkonen zählt zu 25 bis 50
Fläche von Terrassen, Loggien und Balkonen zählt ohne Abzüge
Räume außerhalb einer Wohnung zählen nicht zu Wohnfläche
Räume außerhalb einer Wohnung zählen zur Wohnfläche
unbeheizte Schwimmbäder und Wintergärten zählen 50%
beheizte Schwimmbäder und Wintergärten zählen 100%
Jede Art von Wintergärten und Schwimmbädern zählen voll als Wohnfläche
Wohnfläche: Vergleich zur Grundfläche / Wohnfläche
In unserem Ratgeber: Grundfläche, Nutzfläche & Wohnfläche, haben wir die 3 Arten von Flächen schon vorgestellt: Nutzfläche, Wohnfläche und Gesamtfläche (unterteilt in Verkehrsfläche und Funktionsfläche). Kurz zusammengefasst mit Beispielen heißt das:
2) Nutzfläche, also das, was wirklich im Haus genutzt werden kann. Dazu zählt zum Beispiel nicht mehr das Treppenhaus (Verkehrsfläche) und der Heizungsraum (Funktionsfläche).
3) Die Wohnfläche ist definiert, als der tatsächlich bewohnbare Raum.
Schnell erklärt: 3 Arten der Berechnung
Vor der detaillierten Erklärung, hier kurz definiert, was dazu zählt:
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Wichtige Webseiten-Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.
Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.
Andere externe Dienste
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Map-Einstellungen:
Google reCaptcha-Einstellungen:
Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:
Datenschutz-Bestimmungen
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!