WEG Wallbox in Tiefgarage? Rechtslage, Zustimmung und Kostenverteilung
WEG Wallbox - Die Elektromobilität gewinnt immer mehr an Bedeutung und viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) überlegen, eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Form einer Wallbox zu installieren. Die Installation einer Wallbox kann jedoch mit einer Reihe rechtlicher Herausforderungen verbunden sein, insbesondere im Hinblick auf die Zustimmung aller Eigentümer und die Verteilung der Kosten. Genau darum geht es in unserer heutigen Community Frage zum Thema: WEG Beschlussfähigkeit. Zurück zu: WEG.
Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit 25 Eigentümern. Vier der Eigentümer möchten eine Wallbox an ihrem Tiefgaragenstellplatz installieren. Wie ist die Rechtslage?
In Deutschland gilt seit dem 1. Juli 2020 die neue EnEV (Energieeinsparverordnung), die den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Wohngebäuden regelt. Laut EnEV müssen neue und bestehende Wohngebäude mit einer Tiefgarage ab einer bestimmten Größe mindestens eine Stromlademöglichkeit für Elektrofahrzeuge bereitstellen.
Es ist möglich, dass eine WEG mit 25 Einheiten von dieser Regelung betroffen ist.
Müssen alle WEG Eigentümer einer Wallbox zustimmen?
Frage aus der Community:
Müssen alle Eigentümer in der WEG der Installation der Wallbox zustimmen? Was passiert, wenn sich 50% der Eigentümer bei der Abstimmung enthalten?
Ja, in der Regel müssen alle Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einer Installation einer Wallbox zustimmen, da es sich dabei um eine Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum handelt. Daher erforderlich, dass eine Mehrheit der Eigentümer der Installation zustimmt, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann. In der Regel werden Entscheidungen mit einer Mehrheit von mindestens 50 % plus 1 Stimme gefällt.
Wenn sich 50 % der WEG-Mitglieder bei der Abstimmung über die Installation einer Wallbox enthalten, kann dies je nach Teilungserklärung unterschiedlich gewertet werden. Einige Teilungserklärungen betrachten Enthaltungen als ungültige Stimmen und setzen dann eine Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen voraus.
Wenn Sie nicht sicher sind, wie Enthaltungen in Ihrer Teilungserklärung gewertet werden, sollten Sie die Teilungserklärung sorgfältig prüfen.
Kostenverteilung bei der Installation einer Wallbox
Frage aus der Community:
Wer zahlt in einer WEG für die Grundinstallation der Wallbox, wie beispielsweise Lastenmanagement? Müssen auch Eigentümer zahlen, die sich bei der Abstimmung enthalten haben?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Finanzierung gemeinschaftlicher Anlagen wie einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge üblicherweise eine Aufgabe der gesamten WEG. Die Kosten für die Grundinstallation einer Wallbox einschließlich Lastenmanagement werden in der Regel auf alle Eigentümer der WEG aufgeteilt und können in den laufenden Kosten, wie z.B. den Betriebskosten, enthalten sein.
In der Regel müssen auch die WEG-Mitglieder, die sich bei einer Abstimmung enthalten, ihren Anteil an den Kosten für die Grundinstallation einer Wallbox einschließlich Lastenmanagement tragen. Dies liegt daran, dass es sich bei der Installation um eine Änderung am gemeinschaftlichen Eigentum handelt, für das alle Eigentümer gemeinsam verantwortlich sind. Eine Stimmenthaltung schützt nicht vor den Kosten der Entscheidung.
Wallbox in Tiefgarage: Fazit
Die Installation einer Wallbox in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Alle Eigentümer müssen in der Regel der Installation zustimmen, wobei Entscheidungen mit einer Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen getroffen werden. Die Kosten für die Grundinstallation der Wallbox werden üblicherweise auf alle Eigentümer aufgeteilt, auch auf diejenigen, die sich bei der Abstimmung enthalten haben. Wir empfehlen aus Erfahrung, die Teilungserklärung der WEG zu prüfen, um die genauen Regelungen zur Zustimmung und Kostenverteilung zu erfahren.
https://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2023/02/ladestation-elektro-auto-tesla-energie-sparen-weg-stellplatz-garage.jpg8001200Teamhttps://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2024/04/logo-immobilien-erfahrung-haus-wohnung-kapitalanlage-rendite-geld-verdienen-2024-red-v2-slogan.svgTeam2023-04-10 10:01:132024-06-15 08:22:56WEG Wallbox in Tiefgarage? Rechtslage, Zustimmung und Kostenverteilung
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