WEG Rechte und Pflichten der Eigentümer: Wohnungseigentumsgesetz & Gemeinschaftsordnung
Rechte und Pflichten – Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, treten Sie in den meisten Fällen automatisch in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein. Diese Gemeinschaft kann im Hinblick auf die WEG-Verwaltung und Co. eine große Erleichterung für Sie als Vermieter sein, allerdings haben Sie auch einige Pflichten gegenüber der Gemeinschaft zu erfüllen. Welche Pflichten auf Sie als Eigentümer zukommen und welche Rechte dies mit sich bringt, zeigen wir Ihnen jetzt. Zurück zu: WEG.
Jede WEG ist gesetzlich durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Dieses hält die Rechte und Pflichten fest, die die Wohnungseigentümer einander gegenüber einhalten und erbringen müssen. Zudem enthält es gesetzliche Vorgaben zur WEG-Verwaltung durch die Eigentümer und definiert die Aufgaben des Verwaltungsbeirates.
Wohnungseigentumsgesetz in Kürze:
hält Rechte und Pflichten der Eigentümer fest
gesetzliche Vorgaben zur WEG-Verwaltung
definiert Aufgaben des Verwaltungsbeirates
Die Pflichten eines jeden Wohnungseigentümers werden in § 14 des Wohnungseigentumsgesetzes aufgeführt. Schauen wir uns nun diesen etwas genauer an.
Exkurs: § 14 Wohnungseigentumsgesetz
§ 14 des Wohnungseigentumsgesetzes richtet sich an die Pflichten des Wohnungseigentümers. Zusammengefasst besagt der Artikel, dass alle Wohnungseigentümer die vereinbarten Beschlüsse und Regelungen einzuhalten haben und sich nach den Vorgaben über das Sonder- und Gemeinschaftseigentum richten müssen.
§ 14 lautet wie folgt:
(1) Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet,
die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten und
das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen oder, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen, aus denen ihm über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus kein Nachteil erwächst.
(2) Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet,
deren Sondereigentum nicht über das in Absatz 1 Nummer 2 bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen und
Einwirkungen nach Maßgabe des Absatzes 1 Nummer 2 zu dulden.
(3) Hat der Wohnungseigentümer eine Einwirkung zu dulden, die über das zumutbare Maß hinausgeht, kann er einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen.
2020 gab es eine große Neuerung im Wohnungseigentümergesetz. Durch die 2020 eingeführte Reform haben Eigentümer nun noch mehr Rechte gegenüber der Gemeinschaft. Werfen wir einen kurzen Blick auf die Neuerungen der WEG-Reform.
Seit dem 1. Dezember 2020 hat sich das Wohnungseigentumsgesetz geändert. Diese Änderung bringt viele Neuerungen mit sich, nicht nur für die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), sondern auch für Sie als Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft. Viele der neuen Beschlüsse machen Ihnen das Leben deutlich einfacher.
Zu den Neuerungen zählen die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, die soeben jeder Eigentümer einsehen darf, sowie einen Anspruch der Eigentümer auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Zudem wird es den Eigentümern nun erleichtert, den Vertrag mit einer schlechten oder unzureichenden Hausverwaltung einfacher zu beenden.
Zu den neuen Rechten der Eigentümer gegenüber der Verwaltung zählen:
Einsehen der Verwaltungsunterlagen von jedem Eigentümer
Vermögensbericht, seitens des Verwalters erstellt, um wirtschaftliche Lage der WEG zu überblicken
Erleichterung der Beendung des Vertrags mit Verwalter
Tipp! Sie sind an der WEG-Reform interessiert? Lesen Sie hier unseren gesamten Artikel zum Thema.
Wie gerade gelesen, findet man die grundlegenden Rechte und Pflichten der Eigentümer im Wohnungseigentumsgesetz aufgeführt. Neben diesen Regelungen sind auch bestimmte Lasten und Kosten im Wohnungseigentümergesetz beschrieben, die Sie als Eigentümer gegenüber der WEG zu leisten haben.
Werfen wir jetzt einen Blick auf die Rechte und Pflichten der Eigentümer, die im Wohnungseigentümergesetz festgehalten sind.
Rechte eines Eigentümers
Die Rechte eines jeden Eigentümers legen grundsätzlich die Rechte zur Nutzung des eigenen Wohnraums und des Gemeinschaftseigentum fest. Zudem hat jeder das Recht, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, wo Sie als Eigentümer Ihre Anliegen und Wünsche vertreten und beschließen können.
Hier die Rechte der Eigentümer zusammengefasst:
Freies Verfügungsrecht in der eigenen Wohnung
Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum
Verkauf der Wohnung nach Genehmigung durch Verwalter
Recht auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung (über den Verwalter)
Pflichten eines Eigentümers
Die Pflichten eines Eigentümers umfassen neben den Zahlungen und Abgaben für die WEG, die sorgfältige und ordnungsgemäße Behandlung des Gemeinschaftseigentums. Auch wenn die Zahlungen auf den ersten Blick sehr umfangreich wirken, können Sie einige davon auf Ihren Mieter umlegen.
Hier die Pflichten der Eigentümer zusammengefasst:
Gewährung des Zutritts zum Sondereigentum bei nötigen Sanierungen
Tipp! Informieren Sie sich immer vor dem Kauf darüber, welche Pflichten die Gemeinschaftsordnung den Eigentümern vorschreibt. Neben den durch das Gesetz vorgegebenen Pflichten können hier weitere Dienstleistungen aufgeführt sein, die auf der Eigentümerversammlung beschlossen wurden. Sollte dies nicht mit Ihren Vorstellungen kompatibel sein, können Sie entweder versuchen, den Beschluss durch Ihre Rechte auf der Eigentümerversammlung zu ändern, oder den Kauf ganz zu unterlassen.
Auch die regelmäßige Gartenpflege kann als Pflicht den Eigentümern durch die Gemeinschaftsordnung auferlegt werden:
Auch die Gemeinschaftsordnung kann Pflichten und Regeln in einer WEG festlegen und regelt das Verhältnis der einzelnen Wohnungseigentümer zueinander. Sie darf in der Eigentümerversammlung selbst von den Eigentümern der Immobilie bestimmt werden.
Die Gemeinschaftsordnung zusammengefasst:
gilt ausschließlich für Eigentümer
regelt Zusammenleben der Eigentümer
klärt deren Rechte und Pflichten
ist für alle Eigentümer bindend
Zudem darf zu jeder Zeit eine Änderung der Gemeinschaftsordnung vorgenommen werden. So können Sie immer einen Einfluss auf das Zusammenlaben in der WEG haben. Zur Erstellung der Gemeinschaftsordnung müssen jedoch immer die Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes beachtet werden.
Diese Regeln können in der Gemeinschaftsordnung aufgeführt sein:
Regelungen, die das Sondereigentum betreffen
Vorschriften zur Nutzung der Wohnanlage
Stimmrechtsverteilung
Kostenverteilung
Auflagen zu gewerblichen Tätigkeiten in der Wohnanlage
Bestimmungen zur Tierhaltung
Regelungen zur Instandsetzung
Vorschriften zu Hausmusik
Regelungen zur Gartennutzung
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