Kostenverteilung für Aufzüge in WEGs: Betriebs- & Instandhaltungskosten – Wer muss Bezahlen?
Kostenverteilung Aufzug - Eine größere Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in einem Mehrparteienhaus verfügt oftmals über einen Aufzug, um in die oberen Stockwerke zu gelangen und den älteren Menschen den Aufstieg zu erleichtern. Allerdings führen die Kosten eines Aufzugs häufig zu Unstimmigkeiten unter den einzelnen Eigentümern, da der Aufzug nicht von allen gleichmäßig oft genutzt wird und manche Parteien von der Nutzung des Aufzugs nicht profitieren. Wer zahlt also die Kosten für den Aufzug in einer WEG? Und wie werden die Kosten verteilt? All diese Fragen werden Ihnen hier in diesem Artikel beantwortet. Zurück zur Übersicht: Kostenverteilung WEG.
Der Aufzug in einer WEG zählt laut Wohnungseigentumsgesetz zum Gemeinschaftseigentum, da alle Parteien freien Zugang dazu haben und den Aufzug gemeinschaftlich nutzen können. Doch wie genau wird das Gemeinschaftseigentum definiert? Werfen wir zu Beginn nochmals einen kurzen Blick darauf.
Nun, da Sie wissen, wie sich der Aufzug als Gemeinschaftseigentum definiert, schauen wir uns die Aufteilung und Zusammensetzung der Aufzugskosten genauer an.
Kostenverteilung für Aufzüge im Überblick
Hier die Kostenverteilung für Aufzüge in WEGs zusammengefasst:
Aufzüge zählen zum Gemeinschaftseigentum
Kosten setzen sich aus Betriebs- und Instandhaltungskosten zusammen
Betriebskosten können auf Mieter umgelegt werden
Kostenanteile werden durch Miteigentumsanteile berechnet
Kostenverteilung kann durch Beschluss geändert werden
Zusammensetzung der Aufzugskosten: Betrieb & Instandhaltung
Zu den Kosten für einen Aufzug in einer Immobilie zählen viel mehr, als nur die einmaligen Anschaffungskosten. Die Kosten werden in Betriebskosten wie Strom oder Ähnlichem, sowie Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der Aufzugsanlage aufgeteilt.
Wie setzen sich die Kosten für den Aufzug zusammen?
Zwischen den Betriebs- und den Instandhaltungskosten eines Fahrstuhls gibt es einen großen Unterschied: Betriebskosten können wie alle regelmäßig anfallenden Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden, Instandhaltungskosten hingegen müssen vom Vermieter bzw. Eigentümer selbst anteilsmäßig übernommen werden.
Was zählt zu den Kosten, die der Vermieter übernehmen muss?
Kosten, die nur einmalig anfallen
Instandsetzung
Reparaturen
Hierbei werden die Gesamtkosten mithilfe des Verteilerschlüssels auf die einzelnen Mietparteien in einem Haus verteilt, was meist durch die Miteigentumsanteile an der Gesamtimmobilie berechnet wird. Diese Kosten werden einmal jährlich in der Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter fällig.
Besonders in Hochhäusern ist fast immer ein Aufzug vorhanden, auf den die Bewohner der oberen Etagen besonders angewiesen sind:
Verteilung der Aufzugskosten: Änderung des Verteilerschlüssels
Laut § 16 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes werden seit der WEG Reform 2020 sowohl die Kosten für den Betrieb, als auch die Instandhaltung vorerst nach Miteigentumsanteilen auf alle Wohnungseigentümer verteilt. Da das Gesetz hierbei nur einen Rahmen stellt, muss nach diesem Verteilerschlüssel nicht zwingend entschieden werden. Je nach Bedarf kann die Eigentümergemeinschaft per Beschluss einen neuen Verteilerschlüssel festlegen.
Kostenverteilung kann durch Beschluss geändert werden.
So kann zum Beispiel festgelegt werden, dass die Kosten für den Aufzug, ähnlich wie die Heizkosten, gebrauchsabhängig abgerechnet werden können. Das bedeutet, dass Mietparteien in den oberen Etagen einen größeren Anteil zahlen müssen, als die Bewohner im Erdgeschoss.
Wie können verschiedene Verteilerschlüssel aussehen?
Kostenverteilung nach Miteigentumsanteil
Kostenverteilung nach Nutzungsgrad
Beschlussunterschiede: Betriebs- oder Instandhaltungskosten
Wenn in einer WEG die Kostenverteilung für die Aufzugskosten geändert werden soll, muss bei der Änderung auf den Unterschied von Betriebs- und Instandhaltungskosten geachtet werden. Um einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu entsprechen, müssen hier zwei verschiedene Beschlüsse angewendet werden.
Die Änderung der Kostenverteilung für die Instandhaltung des Aufzugs gestaltet sich allerdings als etwas aufwendiger. Hierbei benötigt man eine doppelt qualifizierte Mehrheit. Außerdem ist hier nur eine Regelung pro Einzelfall möglich.
Neben den Kosten für den Aufzug fallen in einer WEG weitere Kosten an. Sollen die Fenster ausgetauscht oder eine Wartung für die Heizungsanlage durchgeführt werden, müssen Sie sich als Eigentümer anteilhaft an den Kosten beteiligen. Über die Kostenverteilung für Fenster und Heizung erfahren Sie hier mehr.
Traumwohnung oder Wohnung als Kapitalanlage, mit dem Wohnungskauf werden Sie automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Was ist das? Worauf müssen Sie achten? Was sind Ihre Rechte, aber auch Pflicht? All die Antworten finden Sie hier, inklusive Erklärvideo, einfach und verständlich erklärt.
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