Grundsteuer in Augsburg: Hebesatz für Haus, Reihenhaus & Wohnung
Grundsteuer in Augsburg - Eigentumswohnung, Reihenhaus, Doppelhaus, Einfamilienhaus, als Eigentümer in Augsburg (Bayern) zahlen Sie Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer hängt dabei maßgeblich von der Kommune ab. Warum und wieso, lernen Sie hier, mit Beispielberechnung für Haus und Wohnung in Augsburg. Hier kommen Sie zurück zum Ratgeber: Grundsteuer. Tipp! Immobilien & Steuern sparen? Nutzen Sie unsere Steuer-Checkliste und optimieren Sie Ihre Steuerlast 2025.
Starten wir direkt mit der Grundsteuer Berechnung, so berechnen Sie die Grundsteuer für Immobilien in Augsburg. Alle Fachbegriffe, wie den Einheitswert, die Grundsteuermesszahl und den kommunale Hebesatz erklären wir direkt nach der Formel. Egal in welchem Augsburger Stadtteil Ihre Immobilie ist, Lechviertel, Innenstadt, Bismarckviertel oder Stadtjägerviertel, die Berechnung ist in Augsburg immer gleich.
Faktor 1 - Schritt 1 der Berechnung ist die Bewertung, genauer der "Einheitswert" Ihrer Immobilie. Der sogenannte "Einheitswert" ist die Bemessungsgrundlage für das Finanzamt. Der Immobilienwert wird dann mit den Hebesätzen verrechnet. So funktioniert die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer (Vermietung).
Auskunft über Ihren Einheitswert, bekommen Sie vom Finanzamt, bzw. Ihrem Einheitswertbescheid. Dieser Einheitswertbescheid wird von Ihrem zuständigen Finanzamt ausgestellt. In diesem Einheitswertbescheid finden Sie die Höhe des Einheitswertes Ihrer Immobilie.
Grundsteuerkennzahl in Augsburg: Nach Immobilienart
Faktor 2 - Die Grundsteuerkennzahl richtet sich vorwiegend nach der Immobilienart, grob Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung (und sonstiges Eigentum), sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen in Augsburg.
Höhe der Grundsteuerkennzahl
Hier kurz alle Werte im Überblick:
Einfamilienhäuser bis ~ 38.347 Euro bei 2,6‰
Einfamilienhäuser darüber bei 3,5‰ (wobei die ersten 38.347 Euro mit 2,6‰ bemessen werden)
Doppelhaus bei 3,1‰
sonstiges Wohneigentum bei 3,5‰
land- und forstwirtschaftliche Betriebe 6,0‰
Damit erhalten Sie den ersten Schritt für Ihre Augsburger Grundsteuer Berechnung:
Faktor 3 - Ihr dritter Faktor, in der Berechnung der Grundsteuer, ist der kommunale Hebesatz vor Ort. Egal, ob Lechviertel, Innenstadt oder auch Bismarckviertel, jede Stadt und Gemeinde hat ihren individuell bestimmten, lokalen Hebesatz.
Die exakten und aktuellen Werte für alle Bundesländer und Kommunen finden Sie hier:
Schauen wir uns die Grundsteuer Berechnung in einem praktischem Beispiel an.
Grundsteuer berechnen: Wohnung
Für unser Beispiel in Augsburg (Bayern), nehmen wir eine Grundsteuerkennzahl von 3,5‰, der beispielsweise für eine Eigentumswohnung anfällt, auch bei einem Einfamilienhaus.
Festgestellter Einheitswert: 300.000
x Grundsteuermesszahl: 3,5‰
x kommunaler Hebesatz (B): 550 %
= Grundsteuersatz: 5.827,5 Euro
Diesen Grundsteuersatz teilen Sie auf 4 Quartale auf, die Steuer fällt vierteljährlich an.
Grundsteuersatz (Jahr): 5.827,5 Euro
Grundsteuersatz (Zahlung / Quartal): 1.456,875 Euro
Grundsteuer berechnen: Haus
Die Berechnung ist für ein Einfamilienhaus fast gleich, der einzige Unterschied, die ersten 38.347 Euro werden mit nur 2,6‰ bemessen.
Festgestellter Einheitswert: 300.000
Grundsteuermesszahl
38.357 zu 2,6‰ (99,70 Euro)
161.643 zu 3,5‰ (565,75 Euro)
Total: 665,40 Euro
x kommunaler Hebesatz (B): 555 %
= Grundsteuersatz: 4.329 Euro
Diesen Grundsteuersatz teilen Sie auf 4 Quartale auf, die Steuer fällt vierteljährlich an.
Grundsteuersatz (Jahr): 4.329 Euro
Grundsteuersatz (Zahlung / Quartal): 1.082,25 Euro
Photo: hydebrink / shutterstock.com
Falls Sie noch keine Immobilie in Augsburg besitzen, aber demnächst kaufen wollen, hier noch praktische Tipps zu den Kaufnebenkosten in Augsburg.
Erste Immobilie? Kaufnebenkosten in Augsburg
Wohnung, Haus, Grundstück, für alle Immobilienkäufe fallen Kaufnebenkosten an. Das heißt: Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbucheintrag und ggf. Maklerkosten. Die Höhe unterscheidet sich bei Steuer und Makler, je nach Bundesland. In Augsburg (bzw. Bayern) liegt die Grunderwerbsteuer bei 3,50 %, für Makler-Kosten werden 3,57 % fällig. So berechnen Sie die Kaufnebenkosten in Augsburg.
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