Erbschaftssteuer Falle bei Immobilien: Wie Stiftungen Ihr Vermögen schützen
Immobilien gelten oft als wahrer Familienschatz. Doch die Erbschaftssteuer führt meistens dazu, dass das Familienerbe erheblich geschmälert wird. Oftmals sehen sich Erben gezwungen, das geliebte Elternhaus zu verkaufen, um die fällige Steuer zu bezahlen. Dabei gibt es eine Lösung, die sowohl das Erbe, als auch Ihr Vermögen schützt: die Gründung einer Stiftung.
Wie letztens schon berichtet, sorgt ein politischer Streit um die Erbschaftssteuer für anhaltende Kontroversen. Im Mittelpunkt steht dabei eine Klage der bayerischen Landesregierung. Ihr Vorhaben: Höhere Erbschaftssteuer Freibeträge, niedrigere Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Grund hierfür sieht Bayern in den steigenden Immobilienpreisen und Inflation. Die Steuerbelastung entspreche somit nicht mehr den realen Verhältnissen. Auf die Reaktion des Bundesverfassungsgerichts lässt sich weiterhin warten.
Welche Optionen bleiben Ihnen als Erbe übrig, um Steuern zu sparen und ohne das geliebte Elternhaus verkaufen zu müssen?
Sascha Drache, auch als "Stiftungspapst" bekannt, betont in einem neuen Bericht des Presseportals, dass Stiftungen bereits ab einem Vermögen von knapp einer Million Euro eine lohnende Option sind (Stichwort: Asset Protection), insbesondere angesichts der heutigen Immobilienpreise. Wie Sie anhand einer Stiftungsgründung Steuern sparen können, das schauen wir uns gleich genauer an. Vorab das Wichtigste zusammengefasst.
Das Wichtigste zur Erbschaftssteuer Falle bei Immobilien
Erbschaftssteuer mindert Vermögen und Erbe
Stiftungen bieten eine ideale Lösung zur Steuerminimierung
Gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer komplett befreit
Familienstiftungen bieten Steuervorteile wie einen Freibetrag und einen Zahlungsaufschub
Um die Herausforderung der Erbschaftsteuer zu verdeutlichen, betrachten wir ein Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 950.000 Euro wird vererbt. Im Durchschnitt kann von einem Erbschaftssteuersatz von 20 Prozent ausgegangen werden. Das bedeutet eine Steuerlast von 190.000 Euro. Für die Meisten ist es eine enorme finanzielle Belastung, eine derartige Summe aufzubringen, ohne die Immobilie verkaufen zu müssen.
Hinzu kommen oft weitere Kosten, wie Maklergebühren beim Verkauf, die leicht 5 bis 7 Prozent des Verkaufswertes ausmachen können. Im schlimmsten Fall könnten zusätzliche 66.500 Euro an Kosten anfallen, was die Gesamtkosten auf 256.500 Euro treibt. Abgesehen von den finanziellen Aspekten gibt es auch eine emotionale Komponente: Das Familienheim ist mehr als nur ein Vermögenswert; es birgt Erinnerungen und Geschichte. Der Verkauf unter Zeitdruck kann daher nicht nur finanziell, sondern auch emotional belastend sein.
Unser Beispiel auf einen Blick:
Verkehrswert der Immobilie:
950.000 Euro
Erbschaftssteuerbelastung:
190.000 Euro
Zusätzliche Kosten:
Bis zu 7 Prozent des Verkaufswertes
Mögliche Gesamtkosten:
256.500 Euro
Tipp! Die Stiftung als Alternative zu herkömmlichen Erbregelungen
Angesichts dieser Herausforderungen suchen immer mehr Menschen nach Alternativen zu herkömmlichen Erbregelungen. Eine vielversprechende Lösung ist die Gründung einer Stiftung. Eine Stiftung ist eine Organisation, die ein spezifisches Ziel verfolgt. Handelt es sich dabei um gemeinnützige Zwecke, spricht man von einer gemeinnützigen Stiftung. Unterstützt sie hauptsächlich Familienmitglieder des Stifters, handelt es sich um eine Familienstiftung.
Wie Sie davon profitieren können?
Im Kontext der Erbschaftsteuer ermöglicht eine Stiftung, Vermögenswerte so zu verwalten, dass sie der Erbschaftsteuer entzogen werden. Dies bewahrt nicht nur den finanziellen Wert für kommende Generationen, sondern schützt auch den emotionalen Wert von Familienimmobilien.
Eine gemeinnützige Stiftung kann die Erbschaftssteuer in vielen Fällen komplett eliminieren. Sie profitiert von erheblichen steuerlichen Vorteilen und ist in der Regel von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Vermögenstransfers an gemeinnützige Stiftungen grundsätzlich steuerfrei sind, sofern sie dem definierten gemeinnützigen Zweck dienen. Dies bedeutet, dass die Übertragung einer Immobilie an eine gemeinnützige Stiftung keine Erbschaftsteuer auslöst. In vielen Fällen kann dies zu erheblichen Steuerersparnissen führen, oft im Bereich von Zehntausenden oder sogar Hunderttausenden Euro.
Voraussetzungen für gemeinnützige Stiftungen
Um von der Steuerbefreiung zu profitieren und eine gemeinnützige Stiftung zu gründen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass die Stiftung tatsächlich gemeinnützige Ziele verfolgt und diese in der Praxis umsetzt. Die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt überwachen dies regelmäßig. Darüber hinaus haben die Stifter nach der Vermögensübertragung kein Mitspracherecht mehr über die Nutzung der Immobilie, da diese nun der Stiftung und ihrem gemeinnützigen Zweck dient. Da die meisten Menschen ihre Immobilie für private Zwecke nutzen möchten, könnte die Gründung einer Familienstiftung die pragmatischere Alternative sein.
Zusammengefasst:
Voraussetzung: Verfolgung und Umsetzung gemeinnütziger Ziele
Regelmäßiger Überwachung durch die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt
Kein Mitspracherecht über die Nutzung der Immobilie nach Vermögensübertragung
Wie bereits erwähnt, ist die Familienstiftung eine begehrte Alternative. Was sind hier die Vorteile?
Die Familienstiftung und ihre Vorteile
Eine Familienstiftung ist darauf ausgerichtet, das Vermögen einer Familie für kommende Generationen zu erhalten und zu verwalten. Im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen dient sie primär privaten Zwecken, wie der finanziellen Absicherung der Familie, der Ausbildung der Kinder oder der Erhaltung von Familienbesitz wie Immobilien. Diese Form der Stiftung ermöglicht es, das Familienvermögen professionell zu verwalten und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
Obwohl Familienstiftungen aufgrund ihrer privaten Ausrichtung nicht die gleichen Steuervorteile wie gemeinnützige Stiftungen genießen, reduzieren sie die Steuerlast erheblich. Dies geschieht durch:
Einen Freibetrag von 800.000 Euro, der von der Erbersatzsteuer befreit ist
Das Steuerklassenprivileg, das je nach Vermögenswert zu einer Ersparnis von bis zu 23 Prozent führen kann
Einen Zahlungsaufschub von 30 Jahren, im Gegensatz zur Erbschaftssteuer, die direkt nach dem Erbfall fällig ist
Die Planbarkeit der Erbersatzsteuer, die in Jahresraten über 30 Jahre gezahlt werden kann
Fazit: Vermögen aufbauen und schützen
In Zeiten finanzieller Unsicherheit und wirtschaftlicher Volatilität bieten Stiftungsmodelle somit eine stabile, langfristige Alternative. Sichern Sie sich jetzt für die Zukunft ab, indem Sie Ihr Vermögen richtig aufbauen und anständig schützen.
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