Grenzverwirrung – Unter dem Begriff Grenzverwirrung wird verstanden, dass die Grenzen zwischen zwei benachbarten Grundstücken nicht klar definiert sind und es deshalb zu einem Streit zwischen den Nachbarn kommt. Es ist gesetzlich nach § 903 BGB geregelt, dass jeder Eigentümer mit seinem Grundstück machen kann, was er möchte und dabei nicht seine Nachbarn mit einzubeziehen hat. Doch wenn zwei Eigentümer die gleiche Grundstücksfläche für sich beanspruchen, weil jeder davon ausgeht, dass diese Fläche zu seinem Grundstück gehört, spricht man von einer Grenzverwirrung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 920 BGB ist ziemlich genau durch Vorschriften definiert wie ein Grenzverlauf festzustellen ist. Früher wurden Grundstücksgrenzen durch Zäune, Mauern, Gräben und Wasserläufen beschrieben und heute gelten vermessungstechnisch festgelegte Linien als Grundstücksgrenzen.
Wenn eine Grenzverwirrung vorliegt wird erst einmal versucht anhand des Liegenschaftskatasters oder durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur die Grundstücksgrenzen zu ermitteln. Wird dadurch kein Erfolg erzielt wird von einem Gericht auf den Besitzstand geguckt. Der Besitzstand beschreibt, welcher Nachbar die Fläche bisher tatsächlich genutzt hat. Kommt es zu einer Einigung zwischen den Nachbarn muss kein Gerichtsverfahren eröffnet werden und die Grenzen können von den Nachbarn in einem Grenzfeststellungsvertrag festgelegt werden. Wenn der Grenzverlauf klar definiert ist, kann von dem Eigentümer die Grenzabmarkung, durch Grenzsteine öder ähnlichem, abgewickelt werden.
Das wichtigste zum Thema Grenzverwirrung finden Sie hier noch einmal zusammengefasst:
Grenzen zwischen zwei Grundstücken sind nicht klar definiert
Streit zwischen den Nachbarn über die Grenzen
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